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Autor Thema: Gibt es eine Probezeit? - Beamtenlaufbahn - mnD  (Gelesen 2020 mal)

JustMe

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Gibt es eine Probezeit? - Beamtenlaufbahn - mnD
« am: 05. Dezember 2018, 14:18:45 »

Hallo,

könnt ihr mir sagen, ob es generell eine Probezeit für die ersten Monate als Beamter auf Widerruf gibt? So wie dies in fast jedem Betrieb der Fall ist, von z.B. 6 Monaten?

Ich meine dabei nicht die drei Jahre als Beamter auf Probe nach der Laufbahnausbildung.

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d771072

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Antw:Gibt es eine Probezeit? - Beamtenlaufbahn - mnD
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2018, 14:22:32 »

Nein. Es gibt als Beamter auf Widerruf keine Probezeit. Aber relativ kurze Entlassungsfristen.
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JustMe

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Antw:Gibt es eine Probezeit? - Beamtenlaufbahn - mnD
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2018, 14:24:08 »

Wie sieht das aus, von der Seite des "Arbeitnehmers"? Kann dieser nach 3 Monaten einfach das Handtuch werfen (warum auch immer)?

Und könntest du das mit den Entlassungsfristen erörtern? Welche Gründe müssen dafür vorliegen?
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ede-server

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Antw:Gibt es eine Probezeit? - Beamtenlaufbahn - mnD
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2018, 14:35:42 »

Entlassungen bei Beamten auf Widerruf bedarf keiner Frist und ist jederzeit möglich (vgl. §37 BBG).
Der Beamte kann um Entlassung bitten/beantragen.
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d771072

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Antw:Gibt es eine Probezeit? - Beamtenlaufbahn - mnD
« Antwort #4 am: 05. Dezember 2018, 14:57:51 »

Stimmt. Im Bundesbereich gibt es keine Frist.
Jedoch ist Beamten im Vorbereitungsdienst die Gelegenheit zu geben, diesen zu beenden.
Im Normalfall wird ein Anwärter nicht entlassen. Es sei denn, es gibt Gründe hierfür. Die können sehr verschieden sein.
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JustMe

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Antw:Gibt es eine Probezeit? - Beamtenlaufbahn - mnD
« Antwort #5 am: 05. Dezember 2018, 15:01:31 »

Vielen Dank.
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JustMe

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Antw:Gibt es eine Probezeit? - Beamtenlaufbahn - mnD
« Antwort #6 am: 16. Januar 2019, 08:47:14 »

Sollte der Anwärter seine Entlassung beantragen, nach beispielsweise 6 Monaten - hat dieser dann eventuelle Kosten zu tragen, die bis dahin in ihn investiert wurden?
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