Urlaub von 2018 können Sie noch bis Ende 2019 nehmen und damit kann er nicht ausgezahlt werden.
"606. Der Urlaubsabgeltungsanspruch besteht grundsätzlich auch dann, wenn die frühere Soldatin
oder der frühere Soldat im Urlaubsjahr zeitweise dienstfähig war, in dieser Zeit den Urlaub aber nicht
oder nicht vollständig genommen hat."
Was denn nun? Frühere Soldat heißt ausgeschieden? DZE?
Als aktiver Soldat kann ich mir krankheitsbedingt meinen EU nicht auszahlen lassen?
Bitte auch mal die Suchfunktion benutzen: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,46838.0.html
Die SuFu kann ich schon bedienen, gerade so, allerdings könnte man ja das gesamte Forum schließen und als Archiv führen, da ja lediglich Verweise auf Dienstvorschriften o.Ä als Antwort bekommt.
Meine Absicht war es eine schnelle, unkomplizierte Antwort und Erklärung auf meine Frage zu bekommen.
Auch wenn ich es verstehen kann, dass für Kameraden die scheinbar ihre gesamte Dienstzeit in diesem Forum hier verbringen täglich die selben Fragen beantworten genervt von diesen sind.
Der verlinkte Beitrag hat mir übrigens nicht geholfen, trotzdem Danke für die Mühe.