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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Verhalten im Dienstanzug  (Gelesen 5392 mal)

Androidnerd

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Verhalten im Dienstanzug
« am: 12. Dezember 2018, 17:14:45 »

Hallo miteinander,

Folgendes ist los

Ich bin Soldat in Ingolstadt und  Muss öfters im Dienstanzug arbeit.

Ich bin sehr motiviert und eher Fröhlich im Dienst unterwegs und ab und zu Pfeif ich neben bei die ein oder andere Melodie.

Letzte Woche wurde ich von einem Oberleutnant ins "Hallo gestellt" (Der man hat natürlich die Weisheit mit dem Löffel gegessen) mit der Begründ wie es mir einfalle mich nicht richtig oder dem Fall Soldatisch im Dienstanzug zu verhalten. Deshalb meine Frage, IST ES VERBOTEN IM DIENSTANZUG ZU PFEIFEN ?

 Vllt mit Link zur Zdv wenns da was gibt. Würde mich freuen da mal bescheid zu wissen.

Mfg


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funker07

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2018, 17:43:10 »

Direkt in einer Vorschrift/Regelung steht es meines Wissens nach nicht.
Was soldatisches Verhalten ist, ist sehr schwammig definiert und unterliegt wie jede inoffizielle Verhaltensregel dem Wandel der Zeit.
Kommt natürlich auf das Umfeld, die Tätigkeit, die Öffentlichskeitswirksamkeit usw an, aber, wenn du nicht gerade Ordonanz bist, finde ich es zumindest ungewöhnlich.
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Wüstensand

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2018, 20:53:04 »

Wegen Pfeifen ins Achtung gestellt? Was muss der denn kompensieren?! War das innerhalb der Dienstselle/Kaserene?
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TomTom2017

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #3 am: 12. Dezember 2018, 21:22:34 »

Es gibt keine mir bekannte Vorschrift. Der OLt soll sich mal zurückhalten.

Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, wissen Sie, was zu machen ist... Dann wird das vom DV geprüft.
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JLo

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #4 am: 13. Dezember 2018, 09:37:25 »

Hallo Androidnerd,
wirklich ins Achtung gestellt oder nur mal zur Seite genommen?
Ich würde das Gespräch mit seinem Vorgesetzten suchen; nicht frech, nicht überheblich, einfach blöd stellen und fragen wie sowas in der Kaserne geregelt wird. „Hab da mal eine Frage“  ???


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dunstig

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #5 am: 13. Dezember 2018, 09:48:08 »

Es gibt keine mir bekannte Vorschrift. Der OLt soll sich mal zurückhalten.
Wir kennen nur eine Seite der Geschichte. Es braucht auch keine Vorschrift für jede haarkleine Regulierung, die meist sowieso unter "common sense" fallen und wie man sich in Uniform in der Öffentlichkeit verhalten sollte und welche Erwartungen damit einhergehen.

Andersrum kann man auch argumentieren, dass das Verhalten, wenn es schon so auffällig ist, dass einen ein Vorgesetzter zur Seite nimmt, evtl. einfach nur mal der Selbstreflexion dienen sollte.
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schlammtreiber

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #6 am: 13. Dezember 2018, 11:17:27 »

Ich würde sagen, es kommt auf die Melodie an  ;D

Falls Du das Horst-Wessel-Lied gepfiffen hast, schäm Dich!

Falls nicht, hatte der Kamerad vielleicht einfach einen miesen Tag... abhaken, vergessen...  ;)
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Flexscan

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #7 am: 13. Dezember 2018, 11:58:50 »

war vielleicht doch eher Atemlos von Helene Fischer. Dann würd ichs verstehen.
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Andi

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #8 am: 13. Dezember 2018, 14:13:50 »

Letzte Woche wurde ich von einem Oberleutnant ins "Hallo gestellt"

Nein, du wurdest ins "Achtung" gestellt. Dieser befehl dient dazu die vollständige Aufmerksamkeit des Untergebenen gegenüber dem Vorgesetzten herzustellen und ist - gerade im Kontext einer folgenden Belehrung - absolut sinnbig, nebenbei natürlich rechtmäßig und verbindlich.

(Der man hat natürlich die Weisheit mit dem Löffel gegessen)

Der Mann ist nicht nur dein Vorgesetzter, er wurde auch umfassend dafür ausgebildet. Du allerdings sagst mit deiner "Darstellung" sehr viel über dich und deine Achtung von Autoritäten und deinen Dienstpflichten aus.

mit der Begründ wie es mir einfalle mich nicht richtig oder dem Fall Soldatisch im Dienstanzug zu verhalten. Deshalb meine Frage, IST ES VERBOTEN IM DIENSTANZUG ZU PFEIFEN ?

Die Frage muss lauten: ist es erlaubt. Und ich sehe keine Grundlage aus der eine Erlaubnis hervorgehen würde. ;)
Ist das gleiche Spiel mit "essen/rauchen/telefonieren in Uniform in der Bewegung" oder Händen in den Taschen. Und - das überrascht dich vielleicht - es ist explizit Aufgabe jedes Vorgesetzten dich diesbezüglich zu beaufsichtigen und Mängel abzustellen. Und an deiner Reaktion kann man ja durchaus ablesen, dass es offenbar durchaus den richtigen getroffen hat. Und natürlich hat jeder Vorgesetzte hier auch Gestaltungs- und Interpretationsspielraum.

Cheapeau übrigens, dass ein vermutlich noch junger Oberleutnant dieser Pflicht auch nachkommt und nicht wie mittlerweile viel zu viele Vorgesetzte nur noch den Weg des geringsten Widerstandes gehen.

Vllt mit Link zur Zdv wenns da was gibt.

Die Formaldienstordnung sieht weder pfeiffen, noch fröhliche Handstände in Uniform vor. Die Frage ist nicht: "Ist es verboten?", sondern: "Ist es erlaubt?". Ein Befehl mit dem dir untersagt wird in Uniform zu pfeiffen ist genauso rechtmäßig und verbindlich, wie das Verbot etwas zu sagen.

Ist übrigens faszinierend das eigentlich alle Antworten hier ein durchaus repräsentatives Bild über die mangelhafte innere Haltung vieler Soldaten gegenüber ihren Pflichten abgeben. ;)

Gruß Andi
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Justaguy

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #9 am: 13. Dezember 2018, 17:57:29 »

Wurde die VorgV geändert?

Nach was sollte der OLt den hier vorgesetzt sein?  Wenn wir davon ausgehen das er den OLt nicht kannte fällt 4.1 und 4.2 aufgrund anderer Einheit ja Mal aus.

Ergo höchstens nach 6 und ob das hier wirklich zur Aufrechterhaltung der Disziplin notwendig war, eher nicht.

Eine freundliche Aufforderung zur Verhaltensänderung wäre hier wahrscheinlich besser gewesen, auch rechtlich.

Das ganze sagt mehr über den OLt als über irgendwen sonst.

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miguhamburg1

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #10 am: 13. Dezember 2018, 18:06:56 »

Mit Verlaub, @ Justaguy, es ist schlicht scheinheilig und sinnentleert, was Sie hier von sich geben. Der Vorgesetzte nach § 6 VorgVO hat die ihm nach der Verordnung zustehenden Rechte einzugreifen, u.a. wenn er es für notwendig hält, die Disziplin aufrecht zu erhalten. Hier ist es dem Oberleutnant notwendig erschienen, dem Fragensteller entsprechende Befehle zu erteilen. Und wenn der Fragensteller sich dem als Vorgesetzten erkenntlichen Oberleutnant ins Achtung stellt, damit der sich bequemt, ihm zuzuwenden und seinen Ausführungen zu folgen, dann kann dies ebenso notwendig sein.

Um mal bei Ihrem Fazit zu bleiben: Ihr Beitrag hier sagt mehr über Sie selbst aus, als über den Fall - von dem wir im Übrigen nur eine Seite kennen. Es sagt nämlich über Sie aus, dass Sie Wertungen vornehmen, die bestehende Fakten schlicht ignorieren. Und dass Sie hier Mutmaßungen anstellen, die sich nicht zwingend aus der Lage darstellungen einer Seite ableiten lassen. Das ist im höchsten Maß unseriös.
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Justaguy

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #11 am: 13. Dezember 2018, 18:37:51 »

Bei meiner letzten Wehrrechtausbildung, die zugegebenermaßen etwas her ist, wäre so etwas als Grund für Paragraph 6 nicht durchgegangen.
6 setzt vorraus das normales nicht greift. Also zum Beispiel die normale Ansprache.

Jemand in aller Öffentlichkeit, vorausgesetzt es gab keine weiteren Gründe dafür, ins Achtung zustellen ist ja auch eher so Führung 80ger Jahre da braucht man sich um die Personalprobleme der Bw nicht wundern.

Verstehn sie mich nicht falsch, Befehl und Gehorsam bei Bedarf immer, aber einen Kameraden am Bahnhof wegen Pfeifens ins Achtung zu stellen und zu belehren wo es auch 2-3 normale Worte tun ist nicht gerade die feine Art und meines Erachtens auch nicht rechtmäßig da kein Vorgesetzten Verhältnis bestandt.
Zu Vorgesetzt nach Paragraf 6 muss er sich auch erstmal  erklären, das hätte der Kamerad sicherlich geschrieben wenn das geschehen wäre.

Ansonsten Ja wir kennen nur eine Seite aber so ist das in einem Forum man kann nur das beurteilen was man vorliegen hat aber ein Forum ist ja zum Glück auch keine Instanz.

Vielleicht findet sich hier ja noch ein Rechtsberater.
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KlausP

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #12 am: 13. Dezember 2018, 18:51:01 »

Wo schreibt der TE was von Bahnhof und Öffentlichkeit? Da behaupte ich doch glatt, dass es in der Kaserne war. Und nun?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #13 am: 13. Dezember 2018, 18:52:30 »

Kommt alle mal wieder runter...

Da der TE sich nicht mehr äußert... dies aber zur rechtlichen Einordnung notwendig wäre... bringt spekulieren nichts...

Und wer die VorgV nicht mehr kennt ... sollte erst mal lesen...

https://www.gesetze-im-internet.de/svorgesv/BJNR004590956.html
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Justaguy

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Antw:Verhalten im Dienstanzug
« Antwort #14 am: 13. Dezember 2018, 19:03:33 »

Wo schreibt der TE was von Bahnhof und Öffentlichkeit? Da behaupte ich doch glatt, dass es in der Kaserne war. Und nun?

Dann ist der Befehl rechtmäßig.

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