Ich hab ja schon bei einer größeren Landesbehörde Menschen eingestellt:
So wild ist das nicht mehr.
Willst du Angestellter werden, gibt es so gut wie keine Ausschlüsse. Man gleicht das aber immer mit den Anforderungen des Arbeitsplatzes ab. Für dich wäre noch wichtig zu wissen, ob Auslandseinsätze vorgesehen sind (es gibt Posten in der Wehrverwaltung die explizit auf Einsätze ausgerichtet sind- das macht natürlich keinen Sinn jemanden drauf zu setzen, wenn jemand absehbar nicht geeignet ist).
Also Herzfehler, der nicht von Hause aus eine Pflegebedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit bedingt, verträgt sich problemlos mit einer Bürotätigkeit.
Bei Beamten ist es etwas schwieriger. Auch da gilt eigentlich dass die Prognose nicht mehr bis zur Rente gestellt werden darf, weil das den Kandidaten unangemessen benachteiligt. Der Zeithorizont ist inzwischen ca. ein Jahr.
Ausschlüsse sind frühere psychische Erkrankungen (aber auch abhängig vom geplanten Dienstposten), schlecht eingestellter Diabetes und auch schwere Folgen eines Diabetes, unkontrollierter Bluthochdruck, koronare Herzerkrankung- je nach Prognose und Belastbarkeit, starkes Übergewicht, schwere Autommunkrankheiten, MS.
- also grob wenn in absehbarer Zeit mit Komplikationen/Entgleisungen zu rechnen ist.
Eine angeborene Herzerkrankung die seit Jahren nur kontrolliert wird und stabil ist, sollte nicht das Problem sein.
Es ist aber extrem vom Amtsarzt abhängig. Sinnigerweise nimmst einen aktuellen Befund des Kardiologen mit Prognose und aktueller Belastbarkeit mit. (Auch so ein Satz- Patientin ist mir langjährig bekannt und nimmt zuverlässig Kontrolltermine war..., ist hilfreich)