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Autor Thema: Dienstbrille  (Gelesen 2029 mal)

StLo90

  • Gast
Dienstbrille
« am: 16. Dezember 2018, 01:34:54 »

Hallo,
Seit einigen Jahren bin ich schon bei der Bundeswehr und jetzt war es bei mir so weit.
Ich brauche eine Brille.
Vom BW-Augenarzt den Schriebs bekommen, zum Optiker gefahren und vor wenigen Tagen die Brille bekommen.
Nun habe ich folgendes Problem.
Der BW-Augenarzt ist im Urlaub und ich plage über fürchterliche Kopfschmerzen (dank der Brille)
Der Optiker teilte mir mit, dass der Augenarzt meine Dioptrien falsch vermessen hat und ich soll eine neue Brille kaufen.
Da die „alte“ zum Teil durch die BW bezahlt wurde (ich habe einen eigenanteil geleistet, um ein wenig mehr kompfort zu haben)
Kann ich nur bei bescheinigter Unverträglichkeit bei ihm zurückgeben.

Langsam weis ich nicht mehr weiter.
Der Sanbereich stellt keine Überweisung zu einem Zivilen Augenarzt aus, der BW augenarzt ist im Urlaub
Und ende Dezember läuft meine Verträglichkeitsgarantie beim Optiker ab.
Was kann ich jetzt tun? Ich weis langsam echt nicht mehr weiter und fühle mich (als erstbrillen Empfänger) sehr von der Sanität im stich gelassen.
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Angemon84

  • Gast
Antw:Dienstbrille
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2018, 09:06:45 »

Der Sanbereich stellt keine Überweisung zu einem Zivilen Augenarzt aus, der BW augenarzt ist im Urlaub
Hier könntest du dich an den Leiter des zuständigen SanBereich wenden, um kurzfristig eine Lösüng herbeizuführen. Generell ist dies auch ein Beschwerdegrund (-> über deinen Disziplinarvorgesetzten), welcher wohl aber nicht vor Jahreswechsel mit einer Abhilfe bearbeitet wird.

Und ende Dezember läuft meine Verträglichkeitsgarantie beim Optiker ab.
Um realistisch zu bleiben, selbst wenn dich der SanBereich zu einem anderen Bw-Augenarzt überweisst, ist mit einer zeitnahen Terminvergabe in der letzten Dezemberwoche nicht zu rechnen.
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FoxtrotUniform

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Antw:Dienstbrille
« Antwort #2 am: 16. Dezember 2018, 10:35:28 »

Vielleicht(!) kann auch der Truppenarzt die Unverträglichkeit vor dem Hintergrund der besonderen Situation pro forma bescheinigen. Sofern sich der Sachverhalt so nicht klären lässt, rate ich dringend den Beschwerdeweg an, hier geht es ggf. um einen späteren Schadensersatz für privat bezahlte, hochwertigere Brillengläser.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

ulli76

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Antw:Dienstbrille
« Antwort #3 am: 16. Dezember 2018, 11:42:20 »

Lass dir die benötigten Brillenwerte vom Optiker ausmessen (das ist eh eine Besonderheit der Bundeswehr dass die Bestimmung über den Augenarzt läuft), der soll dir ne kurze Bescheinigung ausstellen, dass die Werte nicht zur verordneten Brille passen und dass die Garantie zum x. abläuft. Und damit gehst zu deinem Truppenarzt und der soll dann nen Schrieb für den Optiker fertig machen.

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