Ich habe heute die selbe Frage beim BVA gestellt und bekam die Antwort, dass ich 75% der Bezüge erhalten werde wenn ich einer Arbeit im Zeitraum der Übergangsgebührnisse nachgehe.
Mit weiteren Minderungen hätte man nicht mehr zu rechnen solange man sich nicht ein einer geförderten Bildungsmaßnahme oder im öffentlichen Dienst befindet.
War mir auch anfangs unsicher wegen einer "nicht offiziellen" Quelle, in der das von SGBunny genannte Zitat zu finden ist. Denke aber das ist dort schlicht nicht geändert worden, denn wenn ich auf selbiger Seite den Rechner für die Übergangsgebührnisse bemühe, spuckt der mir auch die 75% aus und alles ist gut.
Denk aber bei deinen Berechnungen daran, ein Gehalt mit Steuerklasse 6 anzugeben. Ist zwar doof, aber immernoch besser als es mit der Ruhensregelung komplett zu verheizen^^
Der einzige Unterschied zu deinem Fall wäre übrigens, dass ich Saz12 bin.