@justice:
Auch wenn ich dich absolut nachvollziehen kann und ich überhaupt kein Verständnis für Unterhaltspreller (m/w/d) habe, bin ich doch in Teilen anderer Meinung:
Wer seine Unterhaltspflicht absichtlich verletzt begeht eine Straftat (§ 170 StGB)
Laut Aussage der TE wird ja Unterhalt bezahlt ("den niedrigsten Satz", was auch immer das unterhaltstechnisch heißt, da das Unterhaltsrecht nur einen exakten Betrag kennt und keinen "niedrigen" oder "höheren" Satz). Somit ist nur die Höhe streitig, damit ist die Tatbestandsvoraussetzung des § 170 I StGB nicht erfüllt.
Und wenn: Rein praktisch wird der § 170 I StGB von StA und Gerichten äußerst selten verfolgt (trotz Offizialdelikt). Das liegt einfach daran, dass eine Geldstrafe ja genau das Geld entzieht, das dem Unterhaltsberechtigten zusteht. Analoges bei einer Freiheitsstrafe (Risiko der Arbeitslosigkeit). Bliebe nur die Bewährung...aber da kommen Gerichtskosten dazu. Deshalb ist die Norm eher nur für die extremen Fälle gedacht.
Und rein taktisch kann die TE doch keinen Interesse daran haben, dass der Ex arbeitslos wird, denn dann fliest erst Recht kein Unterhalt mehr... und die Problematik mit der gesamtschuldnerischen Haftung wird sich für die TE dann nur verschärfen, denn dann werden die Gläubiger erst Recht auf sie zugehen.
Mit anderen Worten, er begeht Trennungsgeldbetrug...
Und das wissen wir woher? Schon allein "bei den Eltern wohnen" dürfte (in den allermeisten Fällen) wohl keine anerkannte Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 BUKG sein. Und wir kennen die Forderungsnachweise nicht, ebenso den TG-Grundantrag. Und keiner verbietet es, seinen Hauptwohnsitz in Stadt A, aber sich oft bei der Freundin in Stadt B aufzuhalten. Es kommt eben auf den Lebensmittelpunkt an und wie oft man sich wo aufhält.
Deshalb stimmt so einiges nicht bzw. fehlen relevante Informationen...die aber eigentlich auch nicht zu Sache tun.
Und ein Anwalt für Wehrrecht finde ich nicht notwendig. Denn alles bekommt man mit klassischen Unterhaltsrecht hin (Aufforderung der Nachweise, Stufenklage, Titel, Vollstreckung). Und ich finde Drohungen, die konträr zu den eigenen Interessen wären (s. oben), kontraproduktiv.
Deshalb, wie hier schon paar mal vorgeschlagen:
Anwalt für Familienrecht suchen. Die Materie ist komplex, es sind viele Emotionen und ein Kind im Spiel. Somit hilft nur eine professionelle Vertretung - auch wenn das Geld kostet. Und der wird dann die beste Vorgehensweise vorschlagen.