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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Soldaten können ab 01.01.2020 in Uniform kostenlos mit der Dt. Bahn fahren  (Gelesen 90851 mal)

Ralf

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Für lau? Das BMVg zahlt dafür. Der Kommentar liest sich neidzerfressen.

Ja, das BMVg, also der Steuerzahler, und nicht DU.
Für die Bahn ist das ohne Relevanz wer zahlt, es wird bezahlt. Und somit selber Status wie jeder andere zahlende Fahrgast.
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FoxtrotUniform

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Für lau? Das BMVg zahlt dafür. Der Kommentar liest sich neidzerfressen.

Ja, das BMVg, also der Steuerzahler, und nicht DU.
Zahlt Ralf keine Steuern? Mal abgesehen davon, dass es hier darum geht, ob die DB eine Vergütung erhält. Diese Neid- und Missgunstdebatte spiegelt sich in jedem Thread wieder. Da fragt man sich, was die Motivation ist bei der Bundeswehr tätig zu seien.

Gesendet von meinem Mobilgerät

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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Tasty

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Da kann ich genauso gut argumentieren, dass ich ja stellvertretend für den Steuerzahler in den Einsatz gehe und meinen Kopf "hinhalte" und ich mir dadurch das Recht verdient habe, in der Bahn zu sitzen. ....

Nein, Dein "Kopf hinhalten" ist mit Besoldung und Auslandsverwendungszuschlag abgegolten. Ansonsten dürfte auch nur kostenlos Bahn fahren, wer schon im Einsatz war.

Im übrigen ist es auch keine Neid- und Missgunstdebatte sondern die Frage des Selbstverständnisses, auf den Teil einer Leistung, die man ohnehin schon unentgeltlich in Anspruch nehmen darf, zu verzichten zugunsten derjenigen, die z.T. viel Geld dafür bezahlt haben.

Das Bonbon "kostenlos Bahnfahren" ist schon auf dem besten Wege, zur Selbstverständlichkeit zu werden, auf die man natürlich einen Anspruch hat, den man notfalls auch rigoros durchsetzt.
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Pericranium

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Nein, Dein "Kopf hinhalten" ist mit Besoldung und Auslandsverwendungszuschlag abgegolten. Ansonsten dürfte auch nur kostenlos Bahn fahren, wer schon im Einsatz war.
Ebenso ist das gleiche Recht auf einen Sitzplatz damit abgegolten, dass das BMVg für meine Bahnfahrt bei der DB einen Beitrag bezahlt.

Im übrigen ist es auch keine Neid- und Missgunstdebatte sondern die Frage des Selbstverständnisses, auf den Teil einer Leistung, die man ohnehin schon unentgeltlich in Anspruch nehmen darf, zu verzichten zugunsten derjenigen, die z.T. viel Geld dafür bezahlt haben.

Das Bonbon "kostenlos Bahnfahren" ist schon auf dem besten Wege, zur Selbstverständlichkeit zu werden, auf die man natürlich einen Anspruch hat, den man notfalls auch rigoros durchsetzt.

Das sehe ich allerdings anders. Ich habe genauso viel Anrecht oder auch nicht auf einen Sitzplatz wie jeder andere Fahrgast, der auch keine Sitzplatzreservierung hat.
Für ältere/gebrechliche/sonstige Menschen, die den Sitzplatz nötiger haben, gebe ich den Sitzplatz gerne her, aber wenn da jetzt jemand im gleichen Alter im Zug ist,
dann wüsste ich nicht, was dagegen spricht, einfach sitzen zu bleiben. Und das hat nichts mit rigoros durchsetzen zu tun.
Aber ich werde solche Probleme einfach vermeiden, weil ich mir einen Sitzplatz reservieren werde, wenn ich mal Bahn fahren sollte.

Ist doch wie folgendes Beispiel:
Wenn ich jetzt als Arbeitnehmer auf Dienstreise per Zug bin, dann gebe ich doch auch nicht meinen Sitzplatz einfach so für jemand anderen auf, nur weil mein Arbeitgeber das Ticket bezahlt hat.

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IcemanLw

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@Pericranium
Es ist aber so, das steht da ganz klar und gilt für DB Mitarbeiter die sogar Geld dafür auf den Tisch legen müssen auch.
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JensMP79

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Och Leute.... Macht doch einfach was ihr wollt und hört auf gegenseitig Recht haben zu wollen.....  ::)

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ulli76

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DB- Mitarbeiter sind aber keine Soldaten.

Was die DB mit ihren Mitarbeitern geregelt hat, hat nichts damit zu tun, was die Bundeswehr mit ihren Soldaten regelt oder was im Rahmenvertrag zu diesen Tickets steht.

Das Problem ist, dass der Satz Interpretationsspielraum lässt was "bei Bedarf" genau bedeutet.

Gibt es eigentlich eine Regelung, was mit Schadensersatz bei Verspätung und Zugausfall angeht? Gibt es dann gar nichts? Oder wird das geregelt wie bei BC 100?
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

IcemanLw

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Mit Verlaub alle deine Fragen werden in der Weisung beantwortet.
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Ralf

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Wenn man Zugang zu der Weisung hat. Als Externer ist das m.E. derzeit nicht gegeben. Auch wenn hier geschrieben wurde, sie würde schon im Internet kursieren (sie ist offen, aber nicht öffentlich), aber auf Nachfrage nicht verlinkt.
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Angemon84_

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Gibt es eigentlich eine Regelung, was mit Schadensersatz bei Verspätung und Zugausfall angeht? Gibt es dann gar nichts? Oder wird das geregelt wie bei BC 100?

"... Durchführung der Fahrt:
12. Das Ticket gilt nur für die jeweils auf dem Ticket eingetragenen Verbindungen (Zugbindungen). Bei Ausfall oder Verspätung greifen die Fahrgastrechte der DB AG (bspw. Nutzung der nächstmöglichen Verbindung bei Zugausfall ohne Notwendigkeit zur erneuten Ticket-Buchung). Finanzielle Entschädigungen oder Erstattungen nach der Fahrrechteverordnung sind jedoch ausgeschlossen."
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ulli76

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Danke für die Info.
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Pericranium

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Die Person, die in Einheiten mit Soldaten ohne Intranet-Zugang die Tokens verteilen muss, tut mir jetzt schon leid, wenn für jede Fahrt ein Token gebraucht wird  ;D
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Pericranium

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Wie ist eigentlich der Begriff Wochenendheimfahrt definiert?
Angenommen ich habe einen HauptWohnsitz am Dienstort, die Familie (Eltern, Verwandte) wohnt aber in der früheren Heimat, wo ich keinen Wohnsitz habe.
Wenn ich die besuche, gilt das dann als Wochenendheimfahrt?
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Die Person, die in Einheiten mit Soldaten ohne Intranet-Zugang die Tokens verteilen muss, tut mir jetzt schon leid, wenn für jede Fahrt ein Token gebraucht wird  ;D

Naja...gemäß der Weisung müsste diese arme Person vom gemeinen Wochenendpendler ca. alle 2,5 Monate behelligt werden. Das wird wohl gerade so auszuhalten sein...
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