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Autor Thema: Versetzung mit anschließender Kommandierung / TG  (Gelesen 1505 mal)

Lucky_142x

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Versetzung mit anschließender Kommandierung / TG
« am: 06. Januar 2019, 17:51:20 »

Guten Tag kameraden,

Folgendes “Problem” ich wurde am 3.12.2018 von meinem bisherigen Dienstort an einen neuen Versetzt.
Bin jetzt ab 07.01.2019 für einen Lehrgang kommandiert für 3 Monate.
Ich habe bisher am Dienstort gewohnt und hatte keine 5 km bis in die Kaserne.
Dementsprechend habe ich nie Trennungsgeld oder sonstwas bezogen.
Ich bin Verheiratet und habe eine Tochter, meines Wissenstandes nach steht mir dadurch doch Trennungsgeld zu da, ich nun nur noch am Wochenende nach Hause fahren kann.
Oder sehe ich das alles irgendwie falsch?
Sollte es mir zustehen wie läuft das mit der Beantragung usw. eigentlich ab?
Bin für jede Hilfe dankbar.

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Andi8111

  • Gast
Antw:Versetzung mit anschließender Kommandierung / TG
« Antwort #1 am: 06. Januar 2019, 18:04:31 »

Zur Beratung an den ReFü wenden. Dafür ist das Forum nicht da.
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KlausP

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Antw:Versetzung mit anschließender Kommandierung / TG
« Antwort #2 am: 06. Januar 2019, 18:25:41 »

Na, na ...

Sie könnten sich ja vorbereitend schon mal in das Thema einlesen. Dazu gibt es im Forum ein paar Threads.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

  • Gast
Antw:Versetzung mit anschließender Kommandierung / TG
« Antwort #3 am: 06. Januar 2019, 18:40:52 »

Zur Beratung an den ReFü wenden. Dafür ist das Forum nicht da.

Oder um es zu präzisieren: Wir übernehmen nicht das eigene Denken und die Konsultation der bändeweise vorhandenen Vorschriften und Threads. Zumal schon im ersten Post so eminent viele wichtige Angaben fehlen, um überhaupt eine sinnvolle Aussage treffen zu können...
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LwPersFw

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Antw:Versetzung mit anschließender Kommandierung / TG
« Antwort #4 am: 06. Januar 2019, 19:32:41 »

Sie haben Anspruch auf Trennungsgeld und Reisebeihilfen, wenn der Lehrgangsort mindestens 30 km von Ihrem Wohnort entfernt ist.

Zu den Einzelheiten, wie schon gesagt wurde, wenden Sie sich an den Refü der Lehreinrichtung.

Bei der Gelegenheit kann dieser Sie auch über das Verfahren in Ihrer neuen Stammeinheit informieren.

Dort gilt dann das zuvor genannte auch... TG- u. Reisebeihilfeanspruch...
wenn mindestens 30 km vom Wohnort entfernt und die UKV nicht zugesagt wurde.
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