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Autor Thema: Verpflichtungsvereinbarung 19 Tage, besondere Auslandsverwendung?  (Gelesen 2607 mal)

OGM

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Hallo.
Rahmen: vor Jahren GWDL und FWDL gemacht.
Jetzt (endlich) im med. Studium, 19-tägige Reserveübung als einfacher SanSoldat zur Studienfinanzierung/ Erkundung Arbeitgeber Bundeswehr während der Semesterferien in Planung.

Frage: auf dem Formular "Verpflichtungsvereinbarung über freiwillige Ableistung von Reservedienst (...)" gibt es drei Punkte, die ankreuzbar sind:
- Bereiterklärung für Teilnahme an besonderer Auslandsverwendung §6a / §62 SG zur Verfügung zu stehen
- Interesse Hilfeleistung im Inneren
- Interesse Hilfeleistung im Ausland

Muss man den ersten Punkt ankreuzen, damit das Dienstverhältnis zustande kommt? Oder gehört es nur noch zum "guten Ton"?
Für den FWDL-Antrag damals war Ähnliches in meiner Erinnerung Pflicht.

Das Formular ist natürlich bereits weggeschickt. Ich frage mich nur, wie andere darüber denken/ wie die Konsequenzen sind. Dass etwaige Auslandsverwendung hochgradig unwahrscheinlich und in meinem Fall unsinnig ist, ist mir bewusst. Man wird aber älter und schaut genauer auf das, was man unterschreibt.

Gruß,
OGM
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TheScientist

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Antw:Verpflichtungsvereinbarung 19 Tage, besondere Auslandsverwendung?
« Antwort #1 am: 06. Januar 2019, 19:50:18 »

Formulieren wir die Frage um.

Wie sehr will ich es?

Wie sehr will ich diese oder jene Laufbahn/DP?

Oder hier, bin ich bereit für den DP in den Einsatz zu gehen, oder nicht?

Beantworten Sie es selbst für sich und tragen die Konsequenzen.

Oft hilft es das Problem auf das wesentliche zu reduzieren, dann muss man nicht die Glaskugel beanspruchen  ;)
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ulli76

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Antw:Verpflichtungsvereinbarung 19 Tage, besondere Auslandsverwendung?
« Antwort #2 am: 06. Januar 2019, 20:00:43 »

Nein, das ist egal. "Interesse Hilfeleistung im Inland" ist völlig ausreichend.

Mit einem Medizinstudenten kann man eh nix im Einsatz anfangen. Nach dem Studium wirst du ja vermutlich eh umgeplant und dann kannst immernoch überlegen was du machst. Ein muss ist es auf keinen Fall. Geht nur drum, dass man entsprechend planen kann.

Wenn du nicht ins Ausland kannst oder willst, braucht man dich z.B. auch nicht dafür anschreiben wenn Bedarf ist.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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TheScientist

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Antw:Verpflichtungsvereinbarung 19 Tage, besondere Auslandsverwendung?
« Antwort #3 am: 06. Januar 2019, 20:38:39 »

@ulli76

Mir ist klar, das man als Medizinstudent nicht in den Einsatz geht.

Man sollte sich darüber grundsätzlich Gedanken machen...damit sich auseinandersetzen und seine eigene Position haben.
Eine Entscheidung zu treffen nach dem Motto es wird nichts passieren, ist leider heute üblich geworden, in vielen Dingen...mit manch' negativen Überraschungen.

Von Studierenden der Medizin erwarte ich da mehr.


 
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ulli76

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Antw:Verpflichtungsvereinbarung 19 Tage, besondere Auslandsverwendung?
« Antwort #4 am: 06. Januar 2019, 20:51:46 »

Reservisten sind aber grundsätzlich eh NICHT für Auslandseinsätze vorgesehen.
« Letzte Änderung: 06. Januar 2019, 21:32:22 von ulli76 »
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OGM

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Antw:Verpflichtungsvereinbarung 19 Tage, besondere Auslandsverwendung?
« Antwort #5 am: 06. Januar 2019, 21:01:18 »

Vielen Dank für die Eindrücke!
Ich bin erstaunt, wie aktiv und engagiert die Leute hier sind.

Ich bin gespannt wie's wird, es soll sich ja doch einiges verändert haben in den letzten 10 Jahren.
Ich schaue in Zukunft bestimmt öfter wieder hier rein.
Gruß,
OGM
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F_K

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Antw:Verpflichtungsvereinbarung 19 Tage, besondere Auslandsverwendung?
« Antwort #6 am: 06. Januar 2019, 21:32:02 »

Bei Ullis Post fehlt ein nicht.

Ohne explizite Freiwilligenmeldung Auslandseinsatz (anderes Formular) passiert da eh nichts - ich habe denn Eindruck, das Feld wird nicht ausgewertet.
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ulli76

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Antw:Verpflichtungsvereinbarung 19 Tage, besondere Auslandsverwendung?
« Antwort #7 am: 06. Januar 2019, 21:33:18 »

Stimmt, da fehlte ein "nicht".

Ich denke es dient der Übersicht, welchen Reservisten man direkt anfragen kann, wenn der Bedarf besteht.
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F_K

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Antw:Verpflichtungsvereinbarung 19 Tage, besondere Auslandsverwendung?
« Antwort #8 am: 06. Januar 2019, 21:39:43 »

Vielleicht kann Ralf oder ein Personaler was dazu sagen - ich hatte jahrelang da "Ja" angekreuzt - keine Auswirkung, keine Anfrage. Nichts.

Dann einmal "Nein" - ein Versehen beim Ausfüllen durch S1, als es mir auffiel, sagte S1, na gut, dann Freiwilligenmeldung ausfüllen (ist nur ein anderes Formular, kein Unterschied im Inhalt).

Damit bin ich offensichtlich in einer Datenbank gelandet, die tatsächlich abfragbar ist und wohl auch geprüft wird ... Aber auch da wird der Einzelfall dann besprochen.
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OGM

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Antw:Verpflichtungsvereinbarung 19 Tage, besondere Auslandsverwendung?
« Antwort #9 am: 06. Januar 2019, 22:13:31 »

Mensch, klasse Jungs, vielen Dank für die Antworten!

@TheScientist

Ich denke, genau das habe ich gemacht und entsprechend gehandelt. Sonst wäre ich nicht hier. Und ich bin dankbar, dass diese Plattform eine Reflektion ermöglicht.

Ich möchte einen Perspektivwechsel anbieten:
Vielleicht wurde bei Ihnen oder jmd. der Ihnen nahe steht ein chirurgischer Eingriff gemacht. Weisheitszähne raus ist so ein Klassiker.
Bevor etwas passiert, muss eine Einwilligungserklärung unterschrieben werden, in der über Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt wird.
Wenn es diesbezüglich Nachfragen gibt, wird sachlich aufgeklärt (ohne mit "von einem Soldaten/Reservisten erwarte ich da mehr" nachzutreten).

Natürlich hinkt der Vergleich, aber auch hier gilt:

Man sollte sich darüber grundsätzlich Gedanken machen...damit sich auseinandersetzen (...).
Eine Entscheidung zu treffen nach dem Motto es wird nichts passieren, ist leider heute üblich geworden, in vielen Dingen...mit manch' negativen Überraschungen.


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TheScientist

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Antw:Verpflichtungsvereinbarung 19 Tage, besondere Auslandsverwendung?
« Antwort #10 am: 06. Januar 2019, 22:17:54 »

@F_K

Wenn ich es noch richtig zusammenbekommen landet die Freiwilligenmeldung beim Einsatzleitverband.

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Eisensoldat

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Antw:Verpflichtungsvereinbarung 19 Tage, besondere Auslandsverwendung?
« Antwort #11 am: 07. Januar 2019, 08:18:57 »

Meiner Erfahrung nach hat das Ankreuzen im vom TE genannten Fall keinen Einfluß auf z.B. Gewährung der "Verpflichtungsprämie". Eine andere Sache ist die freiwillige Meldung für den Auslandseinsatz (für Reservisten). Die füllt man normalerweise erst dann aus, wenn man schon einen bestimmten Auslandseinsatz im Auge hat, vielleicht auch schon mit dem Einplaner für den Einsatz gesprochen hat, um das mal vorab zu besprechen. In diesen Fällen wird die Meldung sehr wohl "ernst genommen".
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ulli76

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Antw:Verpflichtungsvereinbarung 19 Tage, besondere Auslandsverwendung?
« Antwort #12 am: 07. Januar 2019, 18:46:21 »

Freiwilligenmeldung funktioniert, ist aber teilweise sehr mühselig. Ja, auch für Fachpersonal mit passender Ausbildung und Expertise. Und es ist extrem hilfreich, wenn man eine MobEinheit hat- was durchaus auch sehr mühselig sein kann und plötzlich ist man innerhalb von einer Woche (um)beordert.
Es gibt auch tatsächlich keine Stelle wo man mal ne Mail hinschicken kann "hallo, ich habe folgende Qualifikation, würde mich gerne beordern lassen. Hab so und so Zeit. Was gibt es da im Angebot?" Nein, man muss sich überlegen wo man hin will (als ob man alle Möglichkeiten so auf dem Schirm hat), rumtelefonieren wer zuständig sein könnte und Glück haben.

Ich weiss immer noch nicht, wer mein DV ist. Aber immerhin habe ihc inzwischen Ansprechpartner.
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Eisensoldat

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Antw:Verpflichtungsvereinbarung 19 Tage, besondere Auslandsverwendung?
« Antwort #13 am: 09. Januar 2019, 12:26:50 »

Ulii, die bist doch Doc, oder? und Du hast Schwierigkeiten in den Auslandseinsatz zu gehen?
Am besten lässt du dich in einer "gscheiten" Einheit beordern, gibst eine Freiwilligenmeldung Auslandseinsatz (für Reservisten) bei S1 ab (DV spielt da erst mal keine Rolle). Innerhalb einer Einheit haben normalerweise die S3 (Einsatzplanung und Steuerung o.ä) ein gesteigertes Interesse auch an Reservisten, weil die die Abfragen der übergeordneten Dienststellen nach Abstellungen für Einsätze bearbeiten müssen. Sehr beliebt sind die Abfragen die "Fehlanzeige nicht zulässig" drauf stehen haben. Die S3er in Verbindung mit den S1ern sorgen dann auch dafür dass Du die entsprechenden notwendigen Lehrgänge (/ELUSA, ELSA etc) bekommst.
Also ich denke dass es ohne eine Mobbeorderung sehr sehr schwierig ist, mit einer solchen aber machbar ist. Du kannst Dich auch mal in dem für Dich zuständigen OrgBereich (ZSan?) beim Kommando nach dem7den Bearbeitern für Einplanung von Reservisten in Auslandseinsätze durchfragen (sind oft auch selbst Dauerreservisten). 
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