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Autor Thema: btm einstelllung  (Gelesen 3959 mal)

ltr

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btm einstelllung
« am: 10. Januar 2019, 15:35:23 »

Hallo,

ich habe folgendes Problem: vor 3 Jahren wurde ich von Polzisten, auf einem Fest, mit einem Jiont erwischt (andere waren auch dabei, ich hatte ihn aber in der Hand). Ich bekam eine Anzeige die allerdings eingestellt wurde.

Ich habe seitdem nicht mehr gekifft und auch davor habe ich es selten getan. Das soll jetzt keine verharmlosung sein. Ich bin 23 Jahre alt und war vor ein paar Tagen bei dem Beratungsgespräch wo die Frage kam: Drogen? Ich weiß nicht warum (vielleicht weil ich solange nichts damit zutun hatte,oder aufgeregt war) aber ich habe es verneint. So nun zu meiner Frage sollte ich dort nochmal anrufen und es richtig stellen oder es damit gut sein lassen und es beim psychologischen wahrheitsgemäß beantworten. Beide könnten mir vorwerfen eine falsche Aussage gemacht zu haben.....
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StOPfr

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Antw:btm einstelllung
« Antwort #1 am: 10. Januar 2019, 15:58:12 »

...Beide könnten mir vorwerfen eine falsche Aussage gemacht zu haben.....

Darauf willst du es doch sicher nicht ankommen lassen, oder?
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Horrrst

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Antw:btm einstelllung
« Antwort #2 am: 10. Januar 2019, 21:30:49 »

Ich kann echt nicht verstehen wie man sowas „versehentlich“ nicht
angeben kann.

Ich habe in meinem Leben genau EINMAL an einem Joint gezogen (und selbst das war zum Zeitpunkt der Musterung schon über 10 Jahre her) - als ich bei der Musterung danach gefragt wurde habe ich selbst dieses angegeben.

Einfach mal zu der scheiße stehen die man verzapft.
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dunstig

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Antw:btm einstelllung
« Antwort #3 am: 10. Januar 2019, 21:48:39 »

Warum denn dazu stehen, wenn man die Chance hat, noch mal direkt Mist zu verzapfen und eine Straftat zu begehen? Wann hat man schon mal die Möglichkeit, so easy nen Einstellungsbetrug begehen? ::)
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Antw:btm einstelllung
« Antwort #4 am: 10. Januar 2019, 22:22:28 »

Ja, die Empörung ist groß. Er hat doch geschrieben, dass er seinen einmaligen Konsum einer illegalen Droge beim EFV angeben wird. Der Berater: Drogen?
Der Beratende: Nein, danke.
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gauland

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Antw:btm einstelllung
« Antwort #5 am: 10. Januar 2019, 22:28:25 »

Du hast das jetzt dem Karriereberater so gesagt oder wie muss man das verstehen? Solange dass noch nicht offiziell beim Psychologengespräch und vor allem bei der Musterung (!) falsch beantwortet wurde, liegt kein Einstellungsbetrug vor, da der Karriereberater nix mit der Einstellung zu tun sondern nur mit der Bewerbung. Ok ist das trotzdem nicht. Mach einen neuen Termin bei der Karriereberatung (bei deinem Berater !) und sag da dann die Wahrheit.

Wichtig aber vor allem dass du bei der Musterung und im Pyschologengespräch wahrheitsgemäß bleibst.

Ein paar mal in der Jugend am Joint gezogen führt nicht zur Nichteignung oder Untauglichkeit (nur ein paar Verwendungen fallen weg), da das als durchaus sozialadäquat angesehen wird; und bei konsequenter Vollstreckung wäre die BW wohl um die Hälfte an Bewerbern ärmer. Aber bleib ehrlich !
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TZ1

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Antw:btm einstelllung
« Antwort #6 am: 14. Januar 2019, 02:00:54 »

Welche Verwendungen fallen denn weg und weshalb? Das Thema ist ja nicht mehr aktuell.
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Ralf

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Antw:btm einstelllung
« Antwort #7 am: 14. Januar 2019, 05:26:42 »

Keine, aber wenn du das doch weißt, warum dann die Frage und nicht gleich die korrekte Antwort?
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TZ1

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Antw:btm einstelllung
« Antwort #8 am: 14. Januar 2019, 06:17:44 »

Ich weiss vieles, aber nicht alles! Daher frage ich.
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Antw:btm einstelllung
« Antwort #9 am: 14. Januar 2019, 07:51:45 »

Streng genommen gibt es auch bei Cannabis-Konsum der mehr als 6 Monate zurück liegt. Es gibt irgendwo eine Tabelle im Internet. Ganz praktisch, wenn man sich schon im Vorfeld erkundigen kann. Ich weiß zwar nicht, ob das legal ist mit der Tabelle...

Ich hatte damals Ausschlüsse C300, L400, X100. Eigentlich nerven mich ärztliche Untersuchungen, aber Ärzte kann man vertrauen und bringen einen auf den aktuellen Stand der Dinge.
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Ralf

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Antw:btm einstelllung
« Antwort #10 am: 14. Januar 2019, 08:02:52 »

Die Tabelle ist die alte ZDv 46/1. Die ist außer kraft.
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Antw:btm einstelllung
« Antwort #11 am: 14. Januar 2019, 09:09:30 »

Weißt du sein wann, Ralf?
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KlausP

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Antw:btm einstelllung
« Antwort #12 am: 14. Januar 2019, 09:15:59 »

Ist doch egal. Die ZDv 46/1 wurde durch eine Nachfolgevorschrift ersetzt (Bezeichnung weiß ich nicht, steht aber irgendwo im Forum) und viele Regelungen wurden übernommen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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Antw:btm einstelllung
« Antwort #13 am: 14. Januar 2019, 09:34:52 »

KlausP, mir ist das nicht egal. Hätte gerne gewusst ob die Änderung vor oder nach meiner Musterung vollzogen worden ist.
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Andi8111

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Antw:btm einstelllung
« Antwort #14 am: 14. Januar 2019, 09:58:56 »

5.3.15   GNr 15 – Drogen, Rauschmittel und Medikamente
III
1. Gelegentlicher Konsum weicher Drogen (z. B. Cannabis), mindestens 6, aber weniger als 12 Monate zurückliegend, bei aktuell negativem Drogenscreening. Positives Drogenscreening (weiche Drogen) mit negativer Kontrolle nach 14-21 Tagen (nur bei der Einstellungsuntersuchung).
II
1. Gelegentlicher Konsum weicher Drogen (z.B. Cannabis), mindestens 12 maximal 36 Monate zurückliegend, bei aktuell negativem Drogenscreening.

Ausschlüsse sind bei GRadation II sie Selben geblieben, bei Gradation III hat man noch ne Schippe draufgelegt...
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