Guten Tag zusammen,
Wir haben heute mal wieder ein wenig in der Einheit diskutiert und brauche mal die Sichtweisen ein paar anderer Leute, ggf. auch mit Gesetztes-Texten, wenn vorhanden.
Folgender Sachverhalt, gegliedert in 5 Schritte:
1. Kamerad X arbeitet in München und wohnt dort in der Kaserne, hat dementsprechend dort auch seinen Erstwohnsitz. (26 Jahre und zahlt für die Unterkunft freiwillig, also nicht verpflichtet zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft)
2. Kamerad X wird zum Praktikum Nr. 1 für 6 Monate nach Hamburg geschickt, dort gibt es für Ihn aber keine Unterkunft (dies wird auch vom Kasernenfeldwebel bestätigt, der Grund warum ist hier auch nicht relevant), daher bekommt er einen Mietzuschuss um sich in Hamburg eine TG-Wohnung zu holen.
3. Kamerad X erfährt, dass er wahrscheinlich (wenn der Dienstposten frei wird (Hören-Sagen)) in 6 Monaten nach Hamburg kommt.
4. Kamerad X erhält auf Wunsch ein zweites Praktikum 2 in der Nähe von Hamburg.
Er entscheidet sich statt der dortigen frei zur Verfügung stehenden Unterkunft seine erste TG-Wohnung zu behalten und diese komplett selbst zu bezahlen, da der Bund kein Mietzuschuss zahlt.
Gleichzeitig kündigt er schon die Unterkunft in der Kaserne in München und hat somit dort keine Stube mehr, da er in München auch bei einem Freund in einer WG schlafen kann (Zivil)
5. Am Ende des Praktikum 2 erfährt Kamerad X, dass der Dienstposten in Hamburg frei geworden ist, er wird versetzt und meldet seinen Erstwohnsitz dorthin um.
Hier kommen wir auch schon zu den Fragen:
a.) Darf Kamerad X während des Lehrganges seine Unterkunft in der Stammeinheit "kündigen" ? Es ist ja schließlich sein Erstwohnsitz
b.) Kann Kamerad X die TG-Wohnung steuerlich als Doppelter Haushalt geltend machen ? Obwohl er "nur" in der Kaserne in München wohnt und dort seinen Erstwohnsitz hat ? Oder gilt die TG-Wohnung steuerlich als Erste Wohnung und ist damit nicht als Doppelter Haushalt zu betrachten ?
c.) Ist die TG-Wohnung noch rechtens seitens der Bundeswehr, wenn der Kamerad keine Unterkunft in der Stammeinheit mehr hat?
Wir sind uns hier unterschiedlicher Meinung, da die Person ja theoretisch ihren Erstwohnsitz nicht ändern darf, andererseits ja aber keine offizielle eigene Wohnung besitzt. Bin gespannt auf eure Antworten, da ich in der Suche zu dieser komplexen Sache nichts finden konnte-
Grüße und schönes Wochenende
Jamezx