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Trennungsgeld §6, Werbungskosten Steuererklärung

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Chris1885:
Hallo,

ich beziehe auf Grund der Entfernung meines Wohnortes zu meinem Dienstort Trennungsgeld nach §6 (Tägliche Rückkehr).

Gerade bin ich dabei meiner Steuererklärung für das vergangene Jahr zu erstellen. Bisher hat das immer mein Lohi gemacht, auf welchen ich in diesem Jahr verzichten möchte. Da ich unterschiedeliche Informationen im Internet finde, hier meine Frage:


Sachlage:
Ich reiche monatlich meinen TG-Antrag ein und bekomme darüber 20ct/km meiner Fahrtkosten erstattet. Diese Erstattung ist jedoch steuerpflichtig, sodass ich im Folgemonat auf meiner Bezügeberechnung eine Nachberechnung habe und somit Steuern auf das erhaltene TG bezahlt werden.

Frage:
Was kann ich nun noch im Rahmen meiner Steuererklärung an Werbungskosten ansetzen?
Normalerweise ja noch die restlichen 10 ct/km, da ich ja "nur" 20 ct/km bekomme. Was hat es mit den bezahlten Steuern auf das TG auf sich? Wie werden die in diesem Kontext in Betracht gezogen?
Wie wird berücksichtigt, dass ich das TG für Hin- und Rückfahrt bekomme, Werbungskosten jedoch nur für die einfache Strecke ansetzen kann?

Vielen Dank und viele Grüße
Christian

LwPersFw:
Lesen Sie einmal hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59854.msg620007.html#msg620007

Vor allem auch den Anhang im Beitrag vom 18.04.2017

"Zum Umgang mit dem Finanzamt ... siehe Anhang"

Chris1885:
Hallo LwPersFw,

irgendwie kann ich den Anhang nicht finden. Wie kann man in diesem Forum Anhänge öffnen?

Schönen Sonntag noch!

Ralf:
Wenn man angemeldet ist.

pzmeier:
Der Anhang sowie das Thema "TG§6 über die Steuer zurück erstatten" ist für Chris1885 grundsätzlich uninteressant. In seiner Frage steht ".... diese Erstattung ist steuerpflichtig ....". Somit befindet sich Chris1885 in einer unbefristeten Maßnahme (ziviler Beschäftigter). Das Schreiben vom BMVg bezieht sich ausschließlich auf Trennungsgeldberechtigte nach §6 in einer befristeten Maßnahme.

@Chris1885: Ihre Anteile Trennungsgeld wurden bereits versteuert und sind somit Bestandteil Ihrer elektronischen Einkommenssteuerbescheinigung. In Ihrer Steuererklärung geben Sie die Tage an, denen Sie gependelt sind sowie die Strecke die Sie zurückgelegt haben.

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