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Autor Thema: Trennungsgeld §6, Werbungskosten Steuererklärung  (Gelesen 5532 mal)

Chris1885

  • Gast
Trennungsgeld §6, Werbungskosten Steuererklärung
« am: 13. Januar 2019, 11:17:59 »

Hallo,

ich beziehe auf Grund der Entfernung meines Wohnortes zu meinem Dienstort Trennungsgeld nach §6 (Tägliche Rückkehr).

Gerade bin ich dabei meiner Steuererklärung für das vergangene Jahr zu erstellen. Bisher hat das immer mein Lohi gemacht, auf welchen ich in diesem Jahr verzichten möchte. Da ich unterschiedeliche Informationen im Internet finde, hier meine Frage:


Sachlage:
Ich reiche monatlich meinen TG-Antrag ein und bekomme darüber 20ct/km meiner Fahrtkosten erstattet. Diese Erstattung ist jedoch steuerpflichtig, sodass ich im Folgemonat auf meiner Bezügeberechnung eine Nachberechnung habe und somit Steuern auf das erhaltene TG bezahlt werden.

Frage:
Was kann ich nun noch im Rahmen meiner Steuererklärung an Werbungskosten ansetzen?
Normalerweise ja noch die restlichen 10 ct/km, da ich ja "nur" 20 ct/km bekomme. Was hat es mit den bezahlten Steuern auf das TG auf sich? Wie werden die in diesem Kontext in Betracht gezogen?
Wie wird berücksichtigt, dass ich das TG für Hin- und Rückfahrt bekomme, Werbungskosten jedoch nur für die einfache Strecke ansetzen kann?

Vielen Dank und viele Grüße
Christian
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld §6, Werbungskosten Steuererklärung
« Antwort #1 am: 13. Januar 2019, 12:21:43 »

Lesen Sie einmal hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59854.msg620007.html#msg620007

Vor allem auch den Anhang im Beitrag vom 18.04.2017

"Zum Umgang mit dem Finanzamt ... siehe Anhang"
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Chris1885

  • Gast
Antw:Trennungsgeld §6, Werbungskosten Steuererklärung
« Antwort #2 am: 13. Januar 2019, 16:39:50 »

Hallo LwPersFw,

irgendwie kann ich den Anhang nicht finden. Wie kann man in diesem Forum Anhänge öffnen?

Schönen Sonntag noch!
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Ralf

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Antw:Trennungsgeld §6, Werbungskosten Steuererklärung
« Antwort #3 am: 13. Januar 2019, 17:18:47 »

Wenn man angemeldet ist.
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Helft mit, dass es so bleibt.

pzmeier

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Antw:Trennungsgeld §6, Werbungskosten Steuererklärung
« Antwort #4 am: 13. Januar 2019, 17:39:54 »

Der Anhang sowie das Thema "TG§6 über die Steuer zurück erstatten" ist für Chris1885 grundsätzlich uninteressant. In seiner Frage steht ".... diese Erstattung ist steuerpflichtig ....". Somit befindet sich Chris1885 in einer unbefristeten Maßnahme (ziviler Beschäftigter). Das Schreiben vom BMVg bezieht sich ausschließlich auf Trennungsgeldberechtigte nach §6 in einer befristeten Maßnahme.

@Chris1885: Ihre Anteile Trennungsgeld wurden bereits versteuert und sind somit Bestandteil Ihrer elektronischen Einkommenssteuerbescheinigung. In Ihrer Steuererklärung geben Sie die Tage an, denen Sie gependelt sind sowie die Strecke die Sie zurückgelegt haben.
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pzmeier

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Antw:Trennungsgeld §6, Werbungskosten Steuererklärung
« Antwort #5 am: 13. Januar 2019, 17:43:26 »

Mein Antwort bezieht sich auf folgenden Satz:

Diese Erstattung ist jedoch steuerpflichtig, sodass ich im Folgemonat auf meiner Bezügeberechnung eine Nachberechnung habe und somit Steuern auf das erhaltene TG bezahlt werden.
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld §6, Werbungskosten Steuererklärung
« Antwort #6 am: 14. Januar 2019, 08:03:34 »


...ziviler Beschäftigter...


Kann er sein ... muss aber nicht...  ;)

Es gab und gibt genügend Fälle, wo die Vbis in den Versetzungsverfügungen von Soldaten nicht nach den Vorgaben des "Strukturerlass" festgesetzt wurde...

( B-2213/2 << war gültig für alle Versetzungsverfügungen, die bis 31.12.2018 erstellt wurden

"102. Bei Versetzungen im Inland, die bis zum 31. Dezember 2018 verfügt werden, ist daher
• für alle Verheirateten und
• Unverheirateten mit berücksichtigungsfähigen Kindern (§ 40 Absatz 3 BBesG)
die Verwendungsdauer am neuen Dienstort auf maximal drei Jahre zu begrenzen.

103. Für Unverheiratete mit einer Wohnung im Sinne des § 10 Absatz 3 BUKG wird die
Verwendungsdauer am neuen Dienstort auf maximal zwei Jahre begrenzt."
)

Ausnahme: Dieser Personenkreis wollte die Zusage der UKV ... aber dann wären diese auch keine dauerhaften TG-Empfänger.


Und es gibt auch noch genügend Soldaten, die nicht mitbekommen haben, dass unter bestimmten Voraussetzungen das TG nach § 6 nicht mehr versteuert wird...

Deshalb habe ich auf das alte Thema verwiesen ... damit dem TE - so er Soldat ist - auffällt, dass etwas nicht stimmt...


Ist er wirklich ziviler Beschäftigter ... haben Sie natürlich recht !
« Letzte Änderung: 14. Januar 2019, 09:03:08 von LwPersFw »
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pzmeier

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Antw:Trennungsgeld §6, Werbungskosten Steuererklärung
« Antwort #7 am: 14. Januar 2019, 10:33:51 »

Ab 2016 wurden (sollten) auf Weisung BAIUDBw alle TG-Berechtigten nach §6 in einer befristeten Maßnahme über die geänderte Versteuerung (gültig ab 01.01.2014) informiert werden. Gleichzeitig sollten bei allen Berechtigten nach §6 die Vorgabe befristete/unbefristete Maßnahme überprüft werden.
Das im Jahr 2018 ein Berechtigter auf Grund falscher Einordnung aus dem Jahr 2016 (befristet/unbefristet) falsch versteuert wird, dazu fehlt mir der Glaube  ;)

Ihrer Aussage zum Thema: "Soldaten in unbefristeten Maßnahmen" ist vollkommen richtig.

Vielleicht kann chris1885 den ungeklärten Punkt der Statusgruppenzugehörigkeit noch ausräumen.
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sventon

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Antw:Trennungsgeld §6, Werbungskosten Steuererklärung
« Antwort #8 am: 14. März 2019, 21:16:15 »

Moin Moin,

ich möchte mich hier beteiligen, da ich gerade dabei bin meine Steuererklärung über TAXMAN zu schreiben.
Früher bin ich zur Lohi gegangen, würde mich aber mal selber mit dem Thema auseinadersetzen wollen. 
Mit fällt es jetzt schwer Arbeitsweg und Trenunngsgeld korrekt zu erfassen, bzw. das entsprechende verständniss dafür aufzubringen.

Ich bin wiedereinsteiger und habe seit 04/18 an verschiedenen Lehrgängen/Ausbildungen teilgenommen.
Entsprechende Kommandierungen liegen vor. Trennungsgeld gem.§3&5 sowie Reisekosten wurden bewilligt.
Soweit so gut.

Ich habe Arbeitswege in der Steuerklärung erfasst, Pauschalbeträge wurden generiert aber nicht in eine Rückzahlung eingerechnet.
Jetzt wollte ich gezahltes Trennungsgeld in der Steuererklärung erfassen. Komme hier aber nicht weiter.

Was muss hier wirklich angegeben werden bzw. lohnt sich.
Für Beiträge, Hilfe oder Ratschläge wäre euch dankbar! :)

Schöne Grüße
Sventon
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Rekrut84

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Antw:Trennungsgeld §6, Werbungskosten Steuererklärung
« Antwort #9 am: 15. März 2019, 17:37:40 »

Vielleicht sollte man erstmal klarstellen was mit Arbeitswege gemeint ist.
Meinst du damit deine tägliche Fahrt zum Dienstort oder deine wöchentlichen Hin und Rückfahrten vom Wohnort zum Ausbildungs- oder Lehrgangsort? (Heimfahrten)

Da du §3 und 5 der TGV angegeben hast, kann es sich demnach nicht um Arbeitswege handeln, sondern um wöchentliche Heimfahrten.
Die Aufwendungen dafür sind in der Anlage N im Abschnitt Auswärtstätigkeit anzugeben. Dort müssen dann auch unter dem Punkt „vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt“ die erhaltenen Beträge für die Heimfahrten angegeben werden und werden dann verrechnet.

Ich persönlich empfehle ELSTER Formular als Software, ist kostenlos.
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