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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Aufstiegsverfahren in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst  (Gelesen 3426 mal)

LwPersFw

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Folgendes ohne Gewähr ... und unterliegt auch nicht dem Änderungsdienst !

Übersicht der Aufstiegsmöglichkeiten bzw. Personalentwicklungsmaßnahmen in den gntD

1. Aufstieg durch Teilnahme am fachspezifischen Vorbereitungsdienst gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 37 BLV (Beginn: April sowie Oktober eines jeden Jahres)

o 3-jähriges Präsenzstudium an der Hochschule des Bundes – Fachbereich Bundeswehrverwaltung
o Zielgruppe: Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte
o Ausschreibung in E-Recruiting unter dem Suchbegriff „Aufstieg“ abrufbar.

2. Aufstieg durch Teilnahme an der fachspezifischen Qualifizierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 38 BLV (Beginn: April eines jeden Jahres)

o 2-jährige Qualifizierungsmaßnahme an der Hochschule des Bundes – Fachbereich Bundeswehrverwaltung
o Zielgruppe: Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes
o Ausschreibung in E-Recruiting unter dem Suchbegriff „Aufstieg“ abrufbar.

3. Aufstieg durch Teilnahme am berufsbegleitenden Fernstudium gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 39 BLV (Beginn: Oktober eines jeden Jahres)

o 3-jähriges Fernstudium an der Hochschule des Bundes – Fachbereich Bundeswehrverwaltung
o Zielgruppe: Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte mit Familienaufgaben
   oder Pflegeaufgaben und behinderte Menschen i.S.d. Ziffer 201 der A-1473/3 („Inklusion schwerbehinderter Menschen“)
o Ausschreibung im E-Recuiting unter dem Suchbegriff „Aufstieg“ aufrufbar.


Zur Heranführung an die o.g. Aufstiegsverfahren werden an den Lehrbereichen 2 und 3 der Abteilung III des BiZBw Heranführungslehrgänge angeboten.
Die Teilnahme ist jedoch keine Voraussetzung für die Zulassung zum späteren Vorbereitungslehrgang mit Auslesefeststellung (Auswahlverfahren).

Weitergehende Informationen zu den Aufstiegsmöglichkeiten sind auf der Intranet-Seite der Hochschule des Bundes – Fachbereich Bundeswehrverwaltung abrufbar.
Das Vorliegen der notwendigen Zugangsvoraussetzungen für die Zulassung zum jeweiligen Auswahlverfahren für den Aufstieg wird erst bei Vorliegen einer Bewerbung
für den Aufstieg durch BAPersBw V 2.1.2 geprüft und bewertet.



Heranführungslehrgänge: „Basiskompetenz für Aufstiegsverfahren“ / „Lernen leicht gemacht – Kompetenztraining für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen“

Möglichkeiten des Aufstiegs in die nächsthöhere Laufbahngruppe und die zur Heranführung an diese Aufstiegsverfahren bestehenden Trainingsangebote:

a) Aufstiegsverfahren für den Aufstieg in den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst

Aufstieg durch Teilnahme am fachspezifischen Vorbereitungsdienst gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 37 BLV (Beginn: März sowie September eines jeden Jahres)
Aufstieg durch Teilnahme an der fachspezifischen Qualifizierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 38 BLV (Beginn: noch nicht terminiert)

b) Aufstiegsverfahren für den Aufstieg in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst

Aufstieg durch Teilnahme am fachspezifischen Vorbereitungsdienst gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 37 BLV (Beginn: April sowie Oktober eines jeden Jahres)
Aufstieg durch Teilnahme an der fachspezifischen Qualifizierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 38 BLV (voraussichtlicher Beginn: April 2019)
Aufstieg durch Teilnahme am berufsbegleitenden Fernstudium gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 39 BLV (Beginn: Oktober eines jeden Jahres)

c) Aufstiegsverfahren für den Aufstieg in den gehobenen technischen Dienst

Aufstieg durch Teilnahme an der fachspezifischen Qualifizierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 38 BLV (Beginn: noch nicht terminiert)

d) Aufstiegsverfahren für den Aufstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

Aufstieg durch Teilnahme an der fachspezifischen Qualifizierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 38 BLV (Beginn: noch nicht terminiert)


Zur Heranführung an diese Aufstiegsverfahren bestehen an den Lehrbereichen 2 und 3 der Abteilung III des BiZBw folgende allgemeine Trainings:

1) "Basiskompetenz für Aufstiegsverfahren" (Lehrgangsnummer 922991) mit einer Lehrgangsdauer von zwei Wochen

2) "Lernen leicht gemacht - Kompetenztraining für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen" (Lehrgangsnummer 922987) mit einer Lehrgangsdauer von einer Woche.


Die aufgeführten Lehrgänge sind grundsätzlich zur Heranführung an alle o.g. Aufstiegsverfahren geeignet.
Die Teilnahme von interessierten Beschäftigten ist zu empfehlen, da die Erfolgsaussichten für das Auswahlverfahren sich dadurch erhöhen.

Weitergehende Informationen sind im Trainingskatalog der Bundeswehr im Intranet abrufbar.
Interessierte Beschäftigte übersenden ihren Fortbildungsantrag bitte an die für sie zuständige fortbildungsbearbeitende Stelle.
Der erfolgreiche Abschluss eines der vorstehend genannten Lehrgänge eröffnet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung
zu einem Aufstiegsverfahren bzw. einem entsprechenden Auswahlverfahren.
Das Vorliegen der notwendigen Zugangsvoraussetzungen für die Zulassung zum jeweiligen Auswahlverfahren für den
Aufstieg wird erst bei Vorliegen einer Bewerbung für den Aufstieg durch die zuständige Stelle geprüft und bewertet.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Floor2303

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Was mich interessieren würde ist, welche Vorraussetzungen dafür gegeben sein müssen, wenn man von dem mittleren nichttechnischen Dienst in den gehobenen nichttechnischen Dienst aufsteigen möchte, also gibt es eine Mindesterfahrugsstufe, ein Mindest-, bzw. Höchstalter? Wie lange muss man quasi im mittleren nichttechnischen Dienst beschäftigt sein um sich dafür bewerben zu können? Sorray, falls ich das irgedwo überlesen habe, aber ich finde dazu leider nichts. Liebe Grüße
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Lidius

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Was mich interessieren würde ist, welche Vorraussetzungen dafür gegeben sein müssen, wenn man von dem mittleren nichttechnischen Dienst in den gehobenen nichttechnischen Dienst aufsteigen möchte, also gibt es eine Mindesterfahrugsstufe, ein Mindest-, bzw. Höchstalter? Wie lange muss man quasi im mittleren nichttechnischen Dienst beschäftigt sein um sich dafür bewerben zu können? Sorray, falls ich das irgedwo überlesen habe, aber ich finde dazu leider nichts. Liebe Grüße

Im Geschäftsbereich BMVg:
1. Aufstieg durch Teilnahme am fachspezifischen Vorbereitungsdienst gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 37 BLV (Beginn: April sowie Oktober eines jeden Jahres)
Letzte Regelbeurteilung im quotierten Bereich (also S, 1 oder 2). Höchstalter meine ich 55. Irgendwas in der Ecke (müsste ich nachsehen). Mindestalter keins.

Die Regelbeurteilung findet alle 3 Jahre zum 31.01. statt (im mittleren Dienst in den Jahren 2019, 2022, 2025 usw.). Regelbeurteilung gibts nur als Beamter auf Lebenszeit. Die Mindestdienstzeit hängt also ein wenig davon ab, wie das beides zusammenfällt.

2. Aufstieg durch Teilnahme an der fachspezifischen Qualifizierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 38 BLV (Beginn: April eines jeden Jahres)
Wie oben, Beurteilung jedoch nur S oder 1.

3. Aufstieg durch Teilnahme am berufsbegleitenden Fernstudium gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 39 BLV (Beginn: Oktober eines jeden Jahres)
wie 1. Zielgruppe steht unten beim LwPersFw.

Für genaueres müsste ich jetzt in den Ausschreibungen nachsehen.

Der Vollständigkeit halber: Zusätzlich gibt es noch den Aufstieg nach §27 BLV.
Voraussetzung: 20 Jahre Dienstzeit und 5 Jahre im Endamt. Gilt jedoch nur für ausgewählte Dienstposten und im gehobenen Dienst ist ist eine Beförderung über das 2. Beförderungsamt hinaus nicht möglich (man bleibt also bis zur Pension Regierungsamtmann bzw. Regierungsamtfrau). Diese Dienstposten werden ganz normal intern ausgeschrieben und man kann sich drauf bewerben. Letzten zwei Bewerbungen Note S oder 1.
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Floor2303

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Vielen Dank für die Info  :)
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F_K

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Oder ganz Allgemein:

Solche Aufstiegslaufbahnen sind natürlich mit höherem Gehalt und kostenloser Ausbildung verbunden - insoweit schon sehr attraktiv.

Da es nur begrenzte Plätze gibt (Ausbildungsplätze, Bedarf, ...) gibt es in aller Regel mehr Bewerber als Plätze und es findet eine Bestenauslese statt.
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