Guten Abend zusammen,
es geht um folgenden Sachverhalt:
In meinem Zug hat sich letzte Woche ein Vorfall ereignet, bei dem der DV ermitteln muss. An diesem Vorfall sind mehrere Soldaten beteiligt, teils aktiv, teils passiv ("nur Zuschauer gewesen"). Die Umstände des Vorfalls (ohne genauer drauf einzugehen) lassen vermuten, dass es zumindest zu einem einfachen Disziplinarverfahren, aber eher zu einem gerichtlichen Disziplinarverfahre führen wird.
Soldat X, aktiv dabei, wird eröffnet, dass gegen ihn ermittelt wird. Der DV sagt ihm aber beiläufig oder aus Unwissen, dass auch gegen alle anderen Beteiligten, aktiv oder passiv, ermittelt wird.
Soldat X sagt das natürlich den Soldaten Y, Z, etc. (teils aktiv, teils passiv) weiter.
Nach §32 IV WDO kann man ja einem Soldaten "vorenthalten", dass aus ermittlungstaktischen Gründen gegen ihn oder sie ein Ermittlungsverfahren läuft. (Stichwort Zeugen beeinflussen, sich eine Aussage zurechtlegen etc.)
Frage: Beeinflusst die Tatsache, dass die Soldaten Y, Z etc. schon vorher wussten, dass gegen sie ermittelt wird, den Ausgang des gesamten Verfahrens? Wird das Verfahren evtl. aufgrund diesem Verfahrensfehler eingestellt?
Ich bedanke mich bereits im Voraus für konstruktive Antworten.