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Autor Thema: Mietzuschuss bei Umzug?  (Gelesen 1687 mal)

Mister84

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Mietzuschuss bei Umzug?
« am: 14. Januar 2019, 19:24:36 »

Guten Abend,

Folgender Fall. Ich hab eine Einplanung für München unterschrieben bei Eignungsfeststellung. Habe aber auf Grund der Angst vor zu hohen Kosten einen Versetzungsantrag für einen anderen Standort gestellt. Der ist auch unmittelbar vor der Bewilligung.

Jetzt habe ich erfahren es gibt für München einen Mietzuschuss. Jetzt überlege ich mir u.U. doch dahin zu ziehen.

Meine Frage. Gibt es für teure Städte wie z.b. München einen Mietzuschuss wenn ich umziehe?

Wenn ja, wo steht das?

Vielen Dank und mit kameradschaftlichen Grüßen
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Lidius

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Antw:Mietzuschuss bei Umzug?
« Antwort #1 am: 14. Januar 2019, 19:32:14 »

Soweit mir bekannt gibt es diesen für Soldaten und Bundesbeamte nicht (nur in der Auslandsbesoldung). Im Zweifelsfall einfach mal den Fragen von dem du das gehört hast. Diese Person wirds ja bestimmt irgendwie belegen können.

Ich hab irgendwo mal gelesen, dass es im bayrischen Besoldungsrecht da Zuschläge gibt, vielleicht rührt die Aussage daher. Trifft hier aber ja nicht zu.
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dunstig

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Antw:Mietzuschuss bei Umzug?
« Antwort #2 am: 14. Januar 2019, 19:32:48 »

So dramatisch ist es in München auch nicht. Mit ein bisschen Suchen ist das ganze mit einem SaZ Gehalt gut zu bewältigen.

Ansonsten lohnt sich auch ein Blick ins Münchner Umfeld.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

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Antw:Mietzuschuss bei Umzug?
« Antwort #3 am: 14. Januar 2019, 19:36:17 »

Du bist kein TG-Empfänger? Einen Mietzuschuss gibt es nicht. Was du meinst ist ggf. für TG-Empfänger, denen keinen Kasernenunterkunft zur Verfügung gestellt werden kann, wird eine Art "Mietzuschuss" gewährt.
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Mister84

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Antw:Mietzuschuss bei Umzug?
« Antwort #4 am: 14. Januar 2019, 19:43:50 »

Danke schonmal für die Antworten.

Ich werde zum TG Empfänger bei der nächsten Versetzung.
Und eine bezahlbare Wohnung für eine kleine Familie ( mind. 3ZKB) ist schon eine Herausforderung, wenn ich „erstmal“ Alleinverdiener bin.
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2Cent

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Antw:Mietzuschuss bei Umzug?
« Antwort #5 am: 14. Januar 2019, 19:55:39 »

Einen Mietzuschuss gibt es nicht.
Und ja mit dem was manche in München und Umland an Miete bezahlen, finanzieren anderen woanders ganze Häuse.

Als Tip: Lassen Sie sich die Nummer der Wohnungsführsorge geben, die kann ihnen zumindest ohne weiteren Makler eine Wohnung der Bima besorgen, da gibt es auch meist ganz nette Wohnungen zu fairen Preisen.
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Andi

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Antw:Mietzuschuss bei Umzug?
« Antwort #6 am: 14. Januar 2019, 22:37:24 »

Wenn sich München für eine Familie vermeiden lässt kann ich aus persönlicher Erfahrung nur empfehlen die Alternative zu wählen. Eine bezahlbare und adäquate Wohnung in München - insbesondere für eine Familie - zu bekommen grenzt an eine Lotterie. Als Soldat ist man bei Vermietern zwar durchaus gerne gesehen, aber was hilft einem das, wenn man einer von 1000 "Bewerbern" für eine Wohnung ist?

In und um München gibt es kaum noch Wohnungen im Bundeseigentum (auch in München wurden in der Amtszeit Schröder I fast alles verkauft, was ging) und die Wohnungen die es gibt bietet die BIMA frei für jeden auf ihrer Seite an - zudem hat sie die Preise deutlich dem Markt angepasst.

Die Situation ist ziemlich beschissen. Man kann viel Glück haben, man kann aber auch unendlich viel Pech haben. Letzteres ist wahrscheinlicher.

Gruß Andi
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miT

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Antw:Mietzuschuss bei Umzug?
« Antwort #7 am: 15. Januar 2019, 03:26:10 »

Sätze wie „ Kaltmiete x 3 = Mindestnetto“ sind keine Seltenheit um überhaupt in Betracht gezogen zu werden als Mieter. Familieneinkommen wird zusammengerechnet, Alleinverdiener..... ich hab’s mal in Fürsti versucht und bin weinend nach Haus gefahren als gefühlt Mensch 3 Klasse.
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LwPersFw

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Antw:Mietzuschuss bei Umzug?
« Antwort #8 am: 15. Januar 2019, 05:18:31 »

https://youtu.be/1O9jE1b-Ygo

Mietzuschuss gab es früher mal... wenn man mit Zusage der UKV versetzt wurde und nicht sofort bezahlbaren Wohnraum finden konnte.
Dies ist aber schon lange abgeschafft ( der alte § 12 Abs 5 BUKG , außer Kraft seit 01.01.2005 ).

Bis 31.12.2004 galt:

"...Anstelle von Trennungsgeld können Mietbeiträge bis zum vierundzwanzigfachen Monatsbetrag
 des Trennungsgeldes nach Maßgabe einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift gewährt werden."



« Letzte Änderung: 15. Januar 2019, 06:18:52 von LwPersFw »
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