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Autor Thema: Geldwerter Vorteil / Miete  (Gelesen 1513 mal)

Troelf

  • Gast
Geldwerter Vorteil / Miete
« am: 15. Januar 2019, 16:11:08 »

Hallo alle zusammen,
ich studiere derzeit an der UniBw in München in Zivil / Beamtenanwärter. Dementsprechend beziehe ich auch eine Stube am Campus.

Bezüglich der Miete möchte ich wissen ob folgender Sachverhalt korrekt ist.
Die Zahlen sind nun frei erfunden, aber die Beziehungen zueinander sind korrekt.

Für meine Stube zahle ich eine Unterkunftspauschale in Höhe von 100€ im Monat.

Ich erhalte auf mein Brutto ein Erhöhungszuschlag von 225€ geldwerten Vorteil.
Nun beziehe ich ein Nettosold von X.
Von diesem Netto X wird nun der Erhöhungszuschlag von 225€ (geldwerter Vorteil) abgezogen.
Zusätzlich dazu wird vom Netto weiterhin Unterkunftspauschale von 100€ abgezogen.

Ist das korrekt? wie setzt sich die Höhe von dem geldwerten Vorteil zusammen (da dieser Betrag ca. 2,5 höher als die Unterkunftspauschale ist)?
Wieso wird der geldwerte Vorteil als auch die Unterkunftspauschule komplett nach Steuern abgezogen?

Ergänzend dazu eine weitere Frage.
Muss ich bei der Lohnsteuererklärung diesen geldwerten Vorteil bzw die Unterkunftspauschale berücksichtigen?

Viele Grüße
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Rekrut84

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  • Beiträge: 626
Antw:Geldwerter Vorteil / Miete
« Antwort #1 am: 15. Januar 2019, 17:24:58 »

Ohne es wirklich zu wissen würde ich mal unterstellen dass die 100 € die Kosten für die Unterkunft nicht decken. Zudem umstelle ich mal, dass ein Verpflegung gestellt wird. Diese ist dann ebenfalls als Geldwerter Vorteil zu behandeln und in der Summe könnte es dann auf den Betrag hinauslaufen.

Der Sinn des Geldwerten Vorteils ist es ja, eine Sachleistung zu versteuern. Deshalb wird dieser Geldwerte Vorteil auch auf das Bruttogehalt aufgeschlagen und nach Steuern wieder abgezogen. Du hast ja in dem Sinne eine Leistung für diesen Betrag erhalten und kannst dann ja schlecht noch das Netto Geld davon einbehalten. Logisch oder? Deshalb ergibt es keinen anderen Sinn als das ein geldwerter Vorteil auf das Brutto drauf, und vom Netto wieder runter geht.
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Troelf

  • Gast
Antw:Geldwerter Vorteil / Miete
« Antwort #2 am: 15. Januar 2019, 17:34:35 »

vielen Dank für die Antwort.

Also für die Verpflegung müssen wir selbst aufkommen, lediglich die Unterkunft wird gestellt.

Okay, Brutto und Nette verstehe ich.

Aber weswegen wird dann nochmal die Miete zusätzlich abgezogen?

Viele Grüße
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BulleMölders

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Antw:Geldwerter Vorteil / Miete
« Antwort #3 am: 16. Januar 2019, 07:05:01 »

Vieleicht wird es so etwas deutlicher.

Die Unterkunft würde im Normalfall 325 € kosten.
Sie Zahlen für die Unterkunft 100 €, diese werden Ihnen vom Netto abgezogen. Wenn Sie diese Miete nicht an ihren Arbeitgeber zahlen müssten, müssten sie diese ja auch von Ihrem Netto bezahlen.
Die verbiligte Überlassung der Unterkunft ist als Geldwerter Vorteil, mit dem Unterschiedsbetrag (hier 225 €) zu versteuern.
Dieser Betrag wird auf Ihr Brutto aufgeschlagen, damit er mit Ihrem individullen Steuersatz versteuert werden kann.
Da Ihnen der Betrag von 225 € aber ja nicht zusteht, den haben Sie ja schon durch die Verbilligte Überlassung der Unterkunft erhalten, muss er vom Netto wieder abgezogen werden.

Letzt Endlich zahlen Sie für die Unterkunft 100 € + X € der anteiligen Steuer auf die 225 € Geldwerter Vorteil.
« Letzte Änderung: 16. Januar 2019, 07:06:45 von BulleMölders »
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