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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Planmäßig Beurteilung vs Berufsförderungsdienst  (Gelesen 1662 mal)

M400

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Planmäßig Beurteilung vs Berufsförderungsdienst
« am: 15. Januar 2019, 20:42:11 »

Guten Tag zusammen,

ich habe folgenden Sachverhalt wo ich nicht weiter komme und dazu auch hier nichts gefunden habe.

Ich bin Oberfeldwebel, meine letzte PBU ist von 2017, DZE 31.01.2022, BFD Anspruch "alte Art", also 24 Monate in der Dienstzeit und 36 Monate danach.
Als ZAW wurde nur der Meister gemacht, also -6 Monate.

Jetzt hab ich meine Laufbahnbeurteilung aufgrund eines laufenden BS-Antrages bekommen. In dem Gespräch mit dem Chef kamen wir auch auf die Beurteilungen für Oberfeldwebel im September 19.
Doch auf der Liste der zu beurteilenden fehlte mein Name.
Wir dachten erst an einen Fehler. Auf Nachfrage beim S1 hieß es dann, dass ich nicht mehr genug Restdienstzeit hab zwischen dem erstellen der neuen PBU und Beginn BFD.

Meine Frage ist nun ob dieses stimmt? Die Beurteilung betrachtet doch die vergangenen 2 Jahre und nicht die Zukunft.

Ich wäre zwar ab 2020 im BFD, aber ich kann doch trotzdem im Oktober 19 und Oktober 20 noch Anträge auf die Übernahme als BS stellen, sollte es vorher nicht klappen,oder nicht?

Dafür bräuchte man ja ne aktuelle Beurteilung, als eine von 2017.

In der ZDV 20/6 habe ich zwar was gefunden, aber auch die verschiedensten Interpretationen gehört, als ich das im Gespräch mit Kameraden klären wollte.

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Ralf

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Antw:Planmäßig Beurteilung vs Berufsförderungsdienst
« Antwort #1 am: 15. Januar 2019, 21:00:43 »

Es ist nun wirklich kein Hexenwerk. Eine ZDv 20/6 gibt es bereits seit Jahren nicht mehr. Aber unter Regelungen-online findet man darüber auch die gültige Vorschrift verlinkt: A-1340/50
Und da schaust du in die Nr. 205, die beginnt mit: Die Erstellung planmäßiger Beurteilungen unterbleibt:
Und wenn das bei dir zutrifft, hast du die Aussage verifiziert. Das ist ziemlich eindeutig dort. Interpretationsspielraum lese ich keinen.
Zweite Möglichkeit wäre ja dir vom S1 direkt den Passus zeigen und erklären zu lassen.
Hey, du willst Berufssoldat werden. Das solltest du hinbekommen!
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FoxtrotUniform

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Antw:Planmäßig Beurteilung vs Berufsförderungsdienst
« Antwort #2 am: 15. Januar 2019, 21:11:28 »

Zunächst gibt es die angeführte Vorschrift seit ein paar Jahren nicht mehr.

Maßgeblich hier ist die A-1340/50 Nr. 205 a) (2) im Kombination mit Nr. 203 )g.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

M400

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Antw:Planmäßig Beurteilung vs Berufsförderungsdienst
« Antwort #3 am: 15. Januar 2019, 22:42:21 »

Ja ich weiß das die nicht mehr so heisst, aber mir fiel nur die alte Bezeichnung beim Erstellen der Frage ein.

Ja ich lese es so, dass keine mehr erstellt werden darf.
Allerdings verstehe ich nicht wieso.
Ich kann nach meinem Verständnis mindestens noch 2019 einen BS-Antrag stellen, da das DZE nicht vor Juni des Folgejahres liegt. Das selbe wäre Ende 2020 der Fall.

Nur die letzte Beurteilung wäre in beiden Fällen älter als 2 Jahre.
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M400

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Antw:Planmäßig Beurteilung vs Berufsförderungsdienst
« Antwort #4 am: 15. Januar 2019, 23:07:52 »

Desweiteren ist mir nicht ganz klar ob der DV die Beurteilung nicht vorziehen kann um die geforderte Zeitspanne einzuhalten
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Ralf

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Antw:Planmäßig Beurteilung vs Berufsförderungsdienst
« Antwort #5 am: 16. Januar 2019, 04:37:37 »

DZE 31.01.2022
BFD Beginn: 01.02.2020 - 6M=01.08.2020
PBU: 30.09.2019

Sie unterbleibt wenn:
Zitat
Für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit bei einem zeitlichen Zusammenfallen von
Dienstzeitende oder Beginn der Freistellung vom militärischen Dienst und Vorlagetermin der
Beurteilung (bis zu einer Differenz von fünf Monaten), wenn über die letzte
Verwendung/Tätigkeit der Soldatin oder des Soldaten bereits eine Beurteilung vorliegt.

Zitat
Ja ich lese es so, dass keine mehr erstellt werden darf.
:-[
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Andi

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Antw:Planmäßig Beurteilung vs Berufsförderungsdienst
« Antwort #6 am: 16. Januar 2019, 09:54:59 »

Wenn du deinen BS Antrag stellst wird die Personalführung wohl eine Sonderbeurteilung einfordern. Die entspricht der Planmäßigen inhaltlich, allerdings muss der Beurteilende keine Korridore einhalten.
Ist nicht so, dass du der este Fall bist, bei dem das so ist.

Gruß Andi
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Ralf

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Antw:Planmäßig Beurteilung vs Berufsförderungsdienst
« Antwort #7 am: 16. Januar 2019, 12:00:49 »

Das sind doch mehr als 5 Monate und somit ist eine BU zu erstellen.
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LwPersFw

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Antw:Planmäßig Beurteilung vs Berufsförderungsdienst
« Antwort #8 am: 16. Januar 2019, 12:03:02 »

Und um Ralf noch zu ergänzen ... zur Frage wie im Rahmen des BS-Antrages zu beurteilen ist ...

siehe GAIP des BAPersBw KennNr 50-01-00 B

dort Pkt 3.2 i.V.m. Anlage 5
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Andi

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Antw:Planmäßig Beurteilung vs Berufsförderungsdienst
« Antwort #9 am: 16. Januar 2019, 14:20:18 »

Das sind doch mehr als 5 Monate und somit ist eine BU zu erstellen.

Sorry, weder gerechnet, noch deinen Beitrag gesehen

@TE: Fakt ist: Niemand wird auf Grund seines BFD Anspruchs im Zuge der BS Auswahl schlechter gestellt als andere Bewerber.

Gruß Andi
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M400

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Antw:Planmäßig Beurteilung vs Berufsförderungsdienst
« Antwort #10 am: 16. Januar 2019, 18:01:05 »

Danke für die Antworten.

Hat sich alles geklärt. Die 6 Monate der Meisterschule würden nicht abgezogen und die sind von Beginn 02/20 BFD ausgegangen.

Werde nun normal mit betrachtet.
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