Offensichtlich hat immer noch keine Absprache zwischen den Kultusministerium und dem BMVg stattgefunden, denn genau dieses Problem ist bei meinem Dienstantritt 1994 auch schon aufgetreten.
Die Schüler aus BaWü waren bis Ende Juli noch Schüler, trotz bestandener Abiturprüfung Ende Juni und hatten im Juli noch eine oder zwei Pflichtveranstaltungen: einerseits die offizielle Zeugnisübergabe und ggf. weitere (!) mündliche Prüfungen. Hierbei war in der Regel die +/- 3 Punkte Regel ausschlaggebend, also wer den Schnitt der beiden letzten Schuljahre im Prüfungsfach um 3 Punkte unter- oder überschritten hat, MUSS (!) zur mündlichen Prüfung antreten, auch wenn unabhängig von der Prüfungsleistung das Abitur schon bestanden ist.
Das konnte man ggf. ja noch beeinflussen, aber in den Fremdsprachen griff die ZUSÄTZLICHE Regelung, dass, wenn nicht 25% der Schüler so mündlich geprüft wurden, dann durch Los (!) weitere Schüler zur mündlichen Prüfung antreten müssen, bis die Quote von 25% erreicht wurde. Mich hatte das Los (meine Note wich nur um +1 ab) auch getroffen, aber da diese Prüfungen in einem Zeitkorridor waren, hat es mich zum Glück noch am Donnerstag vor dem Dienstantritt erwischt.
Mir ist ein Kamerad aus unserer AGA (hieß damals noch so) bekannt, der gleich in der ersten Woche, zurück an die Schule musste. Ende Juli musste ich dann ebenfalls zu einer Schulveranstaltung, da erst dort meine offizielle Schulentlassung stattfand. Zum Dienstantritt konnte ich nur einen Zweizeiler über das erfolgreiche Ablegen der Abiturprüfungen vorlegen; das Zeugnis zur Vervollständigung der Akte wurde dann nachgereicht.