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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Fahrerflucht Kasernengelände  (Gelesen 6350 mal)

LeK

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #15 am: 18. Januar 2019, 14:21:32 »

Abgesehen davon, dass das ebensowenig zu einer Verfolgung durch die zivilen Strafverfolgungsbehörden führt:

Würdet ihr, angenommen der Fahrer hat den Unfall bemerkt, dies auch als Verstoß gegen die Pflicht zur Kameradschaft sehen?
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funker08

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #16 am: 18. Januar 2019, 16:55:41 »

Für Vorsatz und damit eine Straftat sehe ich auch keine Anhaltspunkte.

War es ein Fahrzeug, das vermutlich einem Kameraden gehört? Eventuell könnte man über das GeZi (falls dieser Parkbereich fest einer Kompanie zugewiesen ist) rausfinden, wer ein Fahrzeug entsprechenden Typs hat.

Oder war es ein Handwerker (Transporter klingt irgendwie danach)? Dann würde ich mal über Wache/Kasernenfeldwebel versuchen, über die Besucherausweise die Firma und das Fahrzeug ermitteln zu lassen.
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Wüstensand

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #17 am: 18. Januar 2019, 17:03:44 »

Ich gehe auch stark davon aus dass das Auto keinem Kameraden gehört, sondern von extern war. Es werden an der Wache leider nur die Kennzeichen notiert, nicht jedoch welches Fahrzeug das war. Aber wie gesagt ich schaue mal ob der KasFw/KasKdt mir da weiter helfen kann.

Aber mal ehrlich. Wenn man mit seinem Fahrzeug ein anderes auch nur leicht touchiert merkt und vor allem HÖRT man das in jedem Fall. Mir selbst schon passiert. Man hätte ja auch einfach an der Wache Bescheid geben können dass man Fahrzeug XY beschädigt hat und die Kontaktdaten hinterlassen. Naja, wie gesagt zum Glück kein teurer Spaß
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F_K

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #18 am: 18. Januar 2019, 17:40:14 »

@ Wüstensand:

Da gibt es Gutachten von Sachverständigen, bei Musik und entsprechendem Fahrzeug muss man selbst einen Schaden von über 2000 Euro nicht bemerken - ne "Macke" von 200 Euro kann man im Vorbeigehen unbemerkt mit einem Gegenstand erzeugen ...

Wenn man unehrlich ist, kann man es auch "absichtlich" nicht bemerken und das Gegenteil ist nicht beweisbar ...
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LeK

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #19 am: 18. Januar 2019, 18:04:38 »

In zivilrechtlicher Hinsicht: Wenn man erstmal so weit ist, dass der Beschuldigte behauten kann, nichts gehört zu haben, hat man ja schonmal seine Daten^^ Und in sanktionsrechtlicher Hinsicht kann auch auf die Nase fallen, wer erklärt, im Straßenverkehr so laut Musik zu hören, dass er nicht einmal das Rummsen des eigenen Wagens hört :D

Muss natürlich nicht sein (manchmal mag auch leise Musik reichen), aber riskant ist dieses Vorbringen schon, und es soll freilich auch Leute geben, die einen Schaden absichtlich nicht bemerken und später nie gefunden werden.
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MMG-2.0

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #20 am: 18. Januar 2019, 18:19:23 »

@Wüstensand:

Wenn es evtl. eine externe Firma war, dann mal beim BwDLZ der zuständigen Kaserne nachfragen, welche Fa. an besagtem Tag einen Auftrag hatte.
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F_K

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #21 am: 18. Januar 2019, 18:32:11 »

@ LeK:

Vergiss es- mit dem entsprechendem Fahrzeug drücke ich einem anderen Fahrzeug völlig geräuschlos weit über 1000 Euro Schaden rein - sogar so, das ein Beifahrer, der nicht hinschaut, davon nichts bemerkt (es also weder fühlt noch hört)

Und strafrechtlich liegt die Hürde für "hätte sicher bemerken MÜSSEN" (eben nicht können) extrem hoch.
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dunstig

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #22 am: 18. Januar 2019, 18:38:04 »

Muss das wieder in akademische was wäre wenn Diskussionen ausarten? ::)
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F_K

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #23 am: 18. Januar 2019, 18:40:16 »

Genug Gutachten und Entscheidungen der StA gesehen - ist nicht akademisch, sondern gängige Praxis.

Aber sei es drum ... schönen Abend.
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StOPfr

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #24 am: 18. Januar 2019, 19:12:55 »

Muss das wieder in akademische was wäre wenn Diskussionen ausarten? ::)

Wenn es so weiter geht landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof  ::).
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Wüstensand

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #25 am: 18. Januar 2019, 19:24:30 »

Danke für die rege Diskussion. Wie gesagt, ich hoffe dass ich den Fahrer irgendwie ermitteln kann. Aber selbst wenn, wenn er nicht direkt freiwillig den Schaden über seine Versicherung regulieren lässt habe ich sowieso schlechte Karten. Wegen 250€ ist ein Zivilverfahren ja Perlen vor die Säue.
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LeK

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #26 am: 18. Januar 2019, 20:50:05 »

Ich wär halt trotzdem neugierig^^, ob das für euch eigentlich in irgendeiner Form eine Dienstpflichtverletzung darstellt, wenn man mal davon ausgeht, dass auch die sonstigen Voraussetzungen vorliegen (also zB, dass der Schädiger Soldat ist und den Unfall bemerkt hat).
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Amkebo

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #27 am: 18. Januar 2019, 21:57:45 »

Verfolgung durch die zivilen Strafverfolgungsbehörden

Es gibt keine zivile Strafverfolgungsbehörde.


Zitat von: LeK link=topic=65144.msg668317#msg668317 date=1547841005ob das für euch eiin irgendeiner Form eine Dienstpflichtverletzung darstellt
[/quote

Wenn es Beweise/Zeugen gibt, gibt es genug Angriffsfläche. Siehe §§ 7 – 71 SG
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LeK

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #28 am: 18. Januar 2019, 22:15:03 »

Und was denkst du dazu? Oder kennst vllt einschlägige Entscheidungen? Das hast du offen gelassen^^ Dass es da Angriffsfläche gibt, ist klar, sonst hätte ich nicht gefragt; und Zeugen/Beweis spielen für die reine Rechtsfrage keine Rolle.

Alles außerhalb der Bundeswehr wird umgangssprachlich gern "zivil" genannt. Damit hab ich bloß abgegrenzt, damit nicht wer anders kommt und sagt, dass auch der Verstoß gegen Dienstpflichten nicht zwangsläufig zur Verfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft führt (was aber anscheinend für wünschenswert gehalten wird) - aber irgendwer muss ja trotzdem kommen :D
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Amkebo

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #29 am: 18. Januar 2019, 22:32:24 »

Und was denkst du dazu?

Lies dir die Grundlagen durch statt irgendetwas zu fördern. Wenn es dich interessiert, mach dich schlau.  Ist gibt zuviele Parameter um so etwas ohne konkretes Fallbeispiel abzuhandeln (zB: Dienstgrad, Verwendung etc. pp.)

Alles außerhalb der Bundeswehr wird umgangssprachlich gern "zivil" genannt.

Mag sein. Deutschland bleibt dennoch ein Rechtsstaat.
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