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Autor Thema: Fahrerflucht Kasernengelände  (Gelesen 6398 mal)

Wüstensand

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Fahrerflucht Kasernengelände
« am: 17. Januar 2019, 19:42:59 »

Hallo Forum,

mir ist auf dem Kasernengelände jemand ins Auto gefahren und hat Fahrerflucht begangen. Die Polizei meinte es kann nicht weiter ermittelt werden, da es sich um keinen öffentlichen Straßenverkehr handelt. Ich solle mich an die Verantwortlichen der Kaserne wenden. Den KasFw habe ich leider noch nicht erreicht. Wie geht man in solch einem Fall vor? Haben die Feldjäger damit irgendwas zu tun zwecks Ermittlungen etc.? Ich gehe eh stark davon aus dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe, trotzdem will ich nichts unversucht lassen.

Vielen Dank und liebe Grüße
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Andi

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #1 am: 17. Januar 2019, 20:15:55 »

Wie gesagt ist das keine strafbare Unfallflucht, da eine Kaserne im Normalfall kein öffentlicher Verkehrsraum ist.
Feldjäger würde es interessieren, wenn ein Dienstfahrzeug involviert war.

Empfehlung: Meldung an den Kasernenkommandanten mit der Bitte um Unterstützung bei der Täterermittlung. Vielleicht melden sich ja Zeugen oder der Verursacher.

Gruß Andi
« Letzte Änderung: 17. Januar 2019, 20:35:40 von Andi »
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Wüstensand

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #2 am: 17. Januar 2019, 20:28:07 »

Vielen Dank für die Antwort Andi. Vielleicht habe ich ja Glück.
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PzPiKp360

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #3 am: 17. Januar 2019, 22:08:23 »

Wie groß ist der Schaden am Fahrzeug? Wenn es kein Bagatellschaden ist könnte man doch Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen Unbekannt stellen, oder?
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MMG-2.0

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #4 am: 17. Januar 2019, 22:24:22 »

Auch mal bei den Schirrmeistern in der Kaserne erkundigen, ob evtl. ein Bw Fahrzeug mit entsprechenden Schaden vorhanden ist. ;)
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wolverine

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #5 am: 18. Januar 2019, 03:26:07 »

Eine strafbare Sachbeschädigung sollte es aber schon sein.
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F_K

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #6 am: 18. Januar 2019, 07:00:18 »

Nach Vortrag ist von einem unbeabsichtigtem Unfall auszugehen - der ist nicht strafrechtlich relevant, unabhängig von der Höhe des Schadens.
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Wüstensand

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #7 am: 18. Januar 2019, 07:23:43 »

Der Schaden beläuft sich zum Glück auf „nur“ 250€. Es war kein BW Fahrzeug. Ich weiß immerhin was für ein Fahrzeug es war, welches neben mir geparkt hat und auf Grund des Schadensbild kann es nur derjenige gewesen sein.
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wolverine

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #8 am: 18. Januar 2019, 10:27:15 »

Nach Vortrag ist von einem unbeabsichtigtem Unfall auszugehen -
Bitte?  :o Wo steht das denn? Da steht "mir in Auto reingefahren". Ob Vorsatz oder fahrlässig weiß der Himmel.
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Wüstensand

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #9 am: 18. Januar 2019, 10:31:39 »

Vorsatz war das mit Sicherheit nicht. Es war ein größerer Transporter (Sprinter/Crafter)  der vorwärts aus dem Parkplatz neben mir rausgefahren ist und beim Einlenken hat er mit seiner hinteren Seite meinen vorderen Korflügel touchiert.
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wolverine

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #10 am: 18. Januar 2019, 10:42:20 »

Das stand da aber nicht! Und wenn ich bei der Polizei eine Sachbeschädigung anzeige, hat diese ermitteln. Wenn dann Fahrlässigkeit rauskommt, kann sie ja einstellen. Ich habe aber dann die Daten für die zivilrechtliche Abwicklung.
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F_K

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #11 am: 18. Januar 2019, 10:47:24 »

@ wolverine:

Bei dem Tatsachenvortrag und der Einlassung des zeugen Wüstensand wird die Polizei nicht ermitteln, weil eben keine Straftat vorliegt.


Wenn ein Kennzeichen bekannt ist, kommt man über den Zentralruf der Autoversicherer weiter. Gibt es keine Zeugen des Unfalles, wird es wohl keine Tataufklärung geben.
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wolverine

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #12 am: 18. Januar 2019, 10:50:38 »

mir ist auf dem Kasernengelände jemand ins Auto gefahren und hat Fahrerflucht begangen.
Das war der Tatsachenvortrag bis dahin und nichts weiter!
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Wüstensand

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #13 am: 18. Januar 2019, 10:56:16 »

Bitte entschuldigt die Verwirrung. Mehr als meine Aussage und Vermutung habe ich leider nicht für die Polizei. Vielleicht habe ich Glück und sehe den Transporter nochmal auf dem Gelände. Wenn dieser an der besagten Stelle beschädigt ist spreche ich den Fahrer mal drauf an.
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F_K

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #14 am: 18. Januar 2019, 11:13:04 »

Naja, ich bin ja kein Jurist, sondern fasse ich einen Sachverhalt zusammen. Ich habe gelesen:

In Kaserne, beim Ausparken ein anderes KFZ LEICHT beschädigt (um 250 Euro), kein Hinweis auf "Absicht".

Fahrerflucht entfällt wegen Kaserne, Sachbeschädigung weil kein Vorsatz - Strafrechtlich ist der Vorgang also nicht relevant.

Es bleibt der zivilrechtliche Schadensersatz.
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