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Autor Thema: Fahrerflucht Kasernengelände  (Gelesen 6396 mal)

LeK

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #30 am: 18. Januar 2019, 22:59:44 »

Keine Sorge, ich fordere nichts von dir :D Wenn du nichts darauf antworten kannst, ist doch okay; ich hab nur nachgebohrt, weil deine erste Antwort so gar nichts dazu beigetragen hat, du aber wohl trotzdem das Bedürfnis hattest, deinen Senf dazu abzugeben.

Auch geht der Rechtsstaat nicht davon unter, dass man Polizei und Staatsanwaltschaft als "zivile Strafverfolgungsbehörden" bezeichnet.

Ich kenne die Grundlagen gut genug, um zu wissen, dass man auf die Frage eine sinnvolle Antwort geben kann; dass "zuviele Parameter" fehlen, ist eine billige Ausrede. Zb könnte jemand erklären, dass in vergleichbaren Fällen entschieden wurde, dass Kameraden auch bei versehentlichen Beschädigungen dazu verpflichtet sind, dies offenzulegen - oder eben nicht. Falls dies wiederum nur der Fall ist, wenn ein Offizier oder ein Disziplinarvorgesetzten oder oder handelt, kann man ja immer noch sagen, dass das dies eine weitere Voraussetzung ist; aber der Kern, die Frage nach einer Meldepflicht für fahrlässige Sachbeschädigungen, bleibt doch derselbe.

Und überhaupt, warum willst du mir erzählen, ich soll nicht hier fragen, sondern mich anderswo schlau machen, wenn hier doch bekanntermaßen Juristen (aber genauso bewanderte Nichtjuristen) unterwegs sind und wir uns in einem fachlich einschlägigen Forum bewegen? Vllt interessiert mich die Einschätzung oder gar Meinung gerade derjenigen?
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Amkebo

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #31 am: 18. Januar 2019, 23:24:43 »

Ich kenne die Grundlagen gut genug... ; aber der Kern, die Frage nach einer Meldepflicht für fahrlässige Sachbeschädigungen, bleibt doch derselbe.

Warum sollte eine Beschädigung von Privateigentum einer dienstlichen Meldepflicht unterliegen? Lies dir die Grundlagen mal wirklich durch statt so viel Energie für Nichts zu verpulvern. Übrigens gibt es auch weiterhin keine zivile Strafverfolgungsbehörde. Du hast nicht so richtig verstanden, wann man den Begriff „zivil“ nutzt.

Alles Gute, ist schon spät!
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LeK

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #32 am: 18. Januar 2019, 23:58:56 »

Solange du verstanden hast, "wann" (wofür) ich ihn genutzt hab, ist doch alles gut? Woher willst du wissen, ob ich das übrige verstanden habe, wenn ich mich hier bloß konkret der Umgangssprache bedient habe/das schließt doch alles weitere nicht aus? So wie ich die Grundlagen beherrsche, weiß ich auch, wann man grundsätzlich "den Begriff 'zivil' nutzt" ::)

Ich habe da eine Idee, wer hier mehr unnütz Energie verpulvert hat als meine Wenigkeit. Ich möchte halt gern wissen, was andere hier im Forum dazu sagen. Wer dazu nichts sagen will, kann das natürlich gern unterlassen (darf ich den Begriff verwenden oder ist dir dieser ebenfalls zu speziell? 0o ). Du dagegen verwendest Energie allein darauf, mich zu belehren, dass ich doch anderswo schauen solle.

Aber nunmehr hast du ja doch noch eine Meinung dazu geäußert, zumindest halbwegs :D

Besten Dank, dir auch.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #33 am: 20. Januar 2019, 12:48:51 »

Wie kommen diese unsinnigen Schätzungen zur Schadenhöhe für 250 Euro zustande? Wer ein alte Schmette mit einem Zeitwert von 100 (hundert) Euro fährt, braucht da nicht weiter nachdenken, aber regelmäßig verursachen Schäden, wo eine (Teil-)Lackierung vorgenommen werden muss, was sich bei Blechschäden nur selten vermeiden läßt, schnell 1000 Euro und mehr. Wem etwas an einer sachgerechten, natürlich zeitwertgerechten Reparatur liegt (Wiederkaufswert), soll nicht wegen eines angeblich geringfügigen Schadens auf den Kosten sitzenbleiben. Selbst ein Anfahren an die Stoßstange, wo äußerlich nichts zu sehen ist, kann dahinter bereits plastische Verformungen am Metall verursacht haben. Daher immer nach einem Schaden diesen begutachten lassen, allerdings gibt es auch genug schwarze Schafe, die den Versicherungen dann eine "Generalsanierung" des Fahrzeuges versuchen in Rechnung zu stellen.
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Wüstensand

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Antw:Fahrerflucht Kasernengelände
« Antwort #34 am: 20. Januar 2019, 15:06:04 »

Ich habe mir bereits einen Kostenvoranschlag meiner Niederlassung des Herstellers holen lassen. Dieser verwies mich auf Grund des Schadens an den kooperierenden Smart Repair Betrieb. 250€ war die Aussage des begutachtenden Mitarbeiters. Das Auto ist kein Jahr alt. Klar, wenn ich eine Schuldigen hätte, dessen Versicherung zahlen würde, könnte ich natürlich die vierstellige Summe die eine Lackierung kosten würde einsacken und den Schaden trotzdem per Smart Repair richten lassen. Aber das sind viele hätte würde könnte die ich leider nicht habe.
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