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Überprüfung Familienzuschlag nach Ende der Übergangsgebührnisse

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lowsounder:
Hallo, ich war bis Ende 2015 SaZ (12 - "alter Art") und hab bis Ende 2018 Übergangsgebührnisse bezogen. Ich hab somit Ende November diese letztmalig bekommen.
Nun bekam ich Post vom BVA in dem mein Anspruch für den Familienzuschlag überprüft werden soll (hatte ich damals bekommen). Nach einer Mail an den Sachbearbeiter mit der Frage warum jetzt, nach letztmaliger Zahlung der FZ nochmal überprüft werden soll bekam ich nur die Antwort:

"der Anspruch auf FZ ist in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen. Er  ist ein Bestandteil der Versorgungsbezüge. Die Erklärung geben Sie bitte wie beschrieben ab."

Da ich aber keine Bezüge mehr bekomme verstehe ich den Sinn dahinter nicht. In der Verwaltungsvorschrift zum BBesG finde ich dazu auch nichts.

KlausP:
Damit wird nicht nur geprüft, ob Sie weiterhin Anspruch haben (dass dem nicht so ist wissen die dort selber) sondern auch, ob Sie für den zurückligenden Zeitraum (ich vermute in 2018 oder Teilen davon) anspruchsberechtigt waren.

didi62:
Es ist nicht nur der leufende Anspruch zu prüfen, sondern auch der zurückliegende Zeitraum seit der letzten Überprüfung.

Dies ist nicht in den Verwaltungsvorschriften, sondern durch Erlass BMI geregelt.

KlausP:
Das meinte ich in etwa. Kann ja sein, dass sich die Familiensituation geändert hat und die entsprechende Mitteilung versäumt oder dort nicht richtig eingepflegt wurde.

lowsounder:
OK, vielen Dank.
Im Schreiben wurde halt nur der Bezug zum BBesG erwähnt.

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