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Steuerhinweisblatt 2018/ 2019
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LwPersFw:
Wer eine der folgend genannten Bezügearten bezieht... und das Info-Blatt noch nicht kennt, sollte den Anhang lesen, da ggf. Handlungsbedarf besteht !
Insbesondere welche Steuerdaten automatisch aus 2018 in 2019 übernommen werden... und welche nicht!
Im Merkblatt unter:
"Keine Übernahme von Lohnsteuerabzugsmerkmalen in das Jahr 2019..."
"Steuerhinweisblatt 2018/ 2019 für Empfängerinnen und Empfänger von Amts- Besoldungs, Tarif und Versorgungsbezügen
Steuerliche Änderungen (Freibeträge, geänderte Steuertabellen) werden für den Tarifbereich im Zahlungsmonat 01.2019, im Besoldungs- und Versorgungsbereich im Zahlungsmonat 02.2019 in das Abrechnungssystem eingespielt werden. Im Besoldungs- und Versorgungsbereich erfolgt daher hinsichtlich der steuerlichen Änderungen voraussichtlich im Monat Februar 2019 eine Rückrechnung auf den Monat 01.2019. Ab dem Monat 02/ 2019 wird die Versteuerung dann nach den neuen Steuertabellen 2019 vorgenommen werden."
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