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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einstellung trotz Vorstrafe  (Gelesen 22259 mal)

Gast2201

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Einstellung trotz Vorstrafe
« am: 22. Januar 2019, 11:50:57 »

Hallo,
Ich strebe eine Laufbahn als Kraftfahrzeugmechatroniker an und und war auch schon zum Beratungsgespräch. Dabei ist das Thema Vorstrafen aufgekommen. Ich bin 25 Jahre alt und wurde vor 4 Jahren wegen einer "kleinen" Fahrerflucht zu 200€ Geldstrafe und 2 Monate Führerscheinentzug verurteilt.
Zusätzlich habe ich ganz leicht erhöhten Blutdruck, der durch Medikamente behandelt wird und kein Problem darstellt.
Könnte mich eins von beiden von der Laufbahn bei der Bundeswehr disqualifizieren?
Grüße
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LwPersFw

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Antw:Einstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #1 am: 22. Januar 2019, 12:28:31 »

Diese Fragen bedürfen der Bewertung durch die Zuständigen im KC, die Ihre Bewerbung bearbeiten werden.

Beantworten Sie alle Fragen in den Bewerbungsunterlagen korrekt.

Beachten Sie dabei die Merkblätter dazu.

Nachzulesen im:
+ Bewerbungsbogen > unter "Hinweise und Belehrung zu Fragen 22 bis 25"
+ Erläuterungsblatt zum Bewerbungsbogen > unter "D Sonstige Angaben zur Person" 22 - 25





Und dann warten Sie einfach das Prüfverfahren, bzw. die ärztliche Untersuchung ab.

Hier kann nur spekuliert werden, was Ihnen nicht hilft.

Also nicht verrückt machen (lassen)  ;)
« Letzte Änderung: 22. Januar 2019, 12:34:07 von LwPersFw »
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OFwNick

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Antw:Einstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #2 am: 22. Januar 2019, 14:55:43 »

Vorbestraft ist man erst, wenn man zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Bei 200€ Geldstrafe wären das 91 Tagessätze á 2,20€.
Da müsstest du ja einen sehr geringen Verdienst zu dem Zeitpunkt gehabt haben.

 :o
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KlausP

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Antw:Einstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #3 am: 22. Januar 2019, 15:03:00 »

Zitat
... Dabei ist das Thema Vorstrafen aufgekommen. ...

Und, was hat der Karriereberater dazu gesagt?
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F_K

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Antw:Einstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #4 am: 22. Januar 2019, 16:05:05 »

Zitat
Vorbestraft ist man erst, wenn man zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Grober Schwachfug!

Vorbestraft ist, wer eine Strafe erhalten hat - und wenn es "nur" 5 Tagessatze (oder alternativ 5 Tage Haft gewesen sind).

Man "darf" sich gegenüber Dritten als "nicht vorbestraft" BEZEICHNEN, wenn es weniger als 90 Tagessätze gewesen sind - diese "Regel" gilt aber NICHT für den Bewerbungsbogen der Bundeswehr.

Insoweit stiftet diese FALSCHE Bemerkung hier zu einem Fehlverhalten an, dass später als Einstellungsbetrug zu werten wäre.
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OFwNick

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Antw:Einstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #5 am: 22. Januar 2019, 16:16:42 »

 ??? UPS da bin ich dem landläufigen Irrglauben aufgesessen. Dies tut mir leid
 >:(@myself
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F_K

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Antw:Einstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #6 am: 22. Januar 2019, 16:17:40 »

Quelle (als Service)

Zitat
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
§ 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen

(1) Verurteilte dürfen sich als unbestraft bezeichnen und brauchen den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung 1.
nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder
2.
zu tilgen ist.

(2) Soweit Gerichte oder Behörden ein Recht auf unbeschränkte Auskunft haben, können Verurteilte ihnen gegenüber keine Rechte aus Absatz 1 Nr. 1 herleiten, falls sie hierüber belehrt werden.

.. und die Belehrung erfolgt im Bewerbungsbogen bzw. im Anhang / Erläuterung dazu.
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LwPersFw

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Antw:Einstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #7 am: 22. Januar 2019, 16:29:24 »

Ich ahnte es ...  ;) ;D ... die Debatte setzt ein...

Deshalb mein Hinweis auf den Bewerbungsbogen und das dazugehörige Erläuterungsblatt...

Auszug:

Bewerber/innen für sonstige Laufbahnen (SaZ für die Laufbahnen Uffz, Fw, Offz)

"Aus diesem Grund müssen Bewerber/innen Angaben zum Inhalt des Bundeszentralregisters in Bezug auf sich Angaben machen (Verurteilungen wegen eines Vergehens/Verbrechens (Straftaten) einschl. Strafbefehle, auch wenn eine Eintragung ins Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 BZRG nicht erfolgt(e), z.B. Strafbefehle/Verurteilungen, mit denen auf Geldstrafe von bis einschließlich 90 Tagessätze bzw. Freiheitsstrafe bis einschließlich drei Monate erkannt wurde).

Die Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen dagegen nicht offenbart werden. 

Ferner brauchen die Verurteilungen etc., die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind, nicht anzugeben werden. "
   
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F_K

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Antw:Einstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #8 am: 22. Januar 2019, 18:09:02 »

@ LwPerFw:

Es ist keine Debatte - sondern eine Belehrung.
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Gast2201

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Antw:Einstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #9 am: 29. Januar 2019, 18:19:35 »

Ich muss es präzisieren, es waren 25 Tagessätze a 250€ und da es 4 Jahre her ist, habe ich es wahrheitsgemäß im Bewerbungsbogen angegeben und die Einsicht in die Akte des Bundeszentralregisters gewährt. Bewerbung gebe ich morgen ab und hoffe auf eine Einladung zum Eignungsprüfung.

Zählt der Kraftfahrzeugmechatronikerfeldwebel eigentlich zum Fachdienst?
Kann mir die Ausbildung auch Erfahrungsjahre bei der Einstellung bringen?

Grüße
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Andi

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Antw:Einstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #10 am: 29. Januar 2019, 18:23:46 »

Es ist keine Debatte - sondern eine Belehrung.

Ich darf dir versichern, dass von Seiten des Teams in solchen Fällen keine "Belehrungen" von Fragestellern oder sonstigen Nutzern gewünscht ist - die darfst du dir für den Dienst und Untergebene aufheben.
(Freundlicher,) Fachlicher Rat ist aber immer willkommen.

Gruß Andi
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KlausP

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Antw:Einstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #11 am: 29. Januar 2019, 18:51:41 »

Zitat
... Zählt der Kraftfahrzeugmechatronikerfeldwebel eigentlich zum Fachdienst? ...

Ja.

Zitat
... Kann mir die Ausbildung auch Erfahrungsjahre bei der Einstellung bringen? ...

Die Zeit, die Sie nach Abschluß der Ausbildung im Beruf gearbeitet haben, kann bei der Erfahrungsstufe berücksichtigt werden.
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Gast2201

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Antw:Einstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #12 am: 29. Januar 2019, 18:55:31 »

Zitat
... Zählt der Kraftfahrzeugmechatronikerfeldwebel eigentlich zum Fachdienst? ...

Ja.

Dann werde ich dies noch auf dem Bewerbungsbogen ankreuzen müssen.
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F_K

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Antw:Einstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #13 am: 29. Januar 2019, 19:10:48 »

@ Andi:

OK - dann nenne ich es hier halt "fachlicher Rat / Tatsachenhehauptung"

Mir ging es darum, dass es zu belegbaren Tatsachen eben keine "Diskussionen" gibt.
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DerUnwissendeLump

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Antw:Einstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #14 am: 31. Januar 2019, 16:08:26 »

Hallo Forum,
Ich hoffe hier richtig zu sein, wenn nicht nennt mir doch bitte den richtigen Tread.

Ich habe mich bereits mehrmals bei der Bundeswehr beworben, in verschiedenen Bereichen, als auch in verschiedenen Laufbahnen und feststellen müssen, dass ich jedes mal durch den Rechtsberater abgelehnt worden bin und ein permanentes Einstellungshindernis vorliegt.
Dies beruft sich auf meine einzige “Jugendsünde“, die vor Gericht sehr unumstritten war... Ich bekam damals 15(!) Sozialstunden als erzieherische Maßnahme..
Dadurch bekomme ich nicht mal die Chance mich zu beweisen oder erklären zu können. Es ärgert mich ungemein dies hinnehmen zu müssen. Zum Urteil.. dort steht das verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.. ein Kollege aus der Berufsschule zeigte mir damals einen “Hitlergruss“ als Anspielung auf meine Stiefel an.. (höre gern Metal und bin in einem entsprechenden Verein). Ich deutete an diesen zu erwiedern... aus Scherz... mir ist mitterweile klar, dass damit nicht zu spaßen ist... naja ein Bundespolizist war sich jedoch sicher ich hätte einen vollwertigen “Hitlergruss“ ausgeführt und kurzerhand eine Anzeige verfasst. Alle 4 Zeugen (2 Schulkollegen und 2 Freunde) die dabei waren/ einer ja beteiligt, durften nicht Aussagen.. nur ich und die schriftliche Aussage des Polizisten.. demnach kann man sich denken wessen Aussage mehr Wert hatte..
Das ist nun meine Lage.. es steht sogar im Urteil, dass ich nsch meiner Ausbildung zur Bundeswehr will... alles lief nsch Jugendrecht und ist 4 bis 5 Jahre her..
Dadurch dauer Sperre und ich weiß nicht weiter.. ein bekannter in höherer Position in der Bundeswehr riet mir es mit “rein Klagen“ zu versuchen da ich ja nicht's mit solchen Spinnern zu tun habe und es evtl. Richtung Diskriminierung gehn könnte, da ich für “vermeintlich“ politischer Einstellungen benachteiligt werde.
Also nochmal ganz klar .. Ich habe nicht's und will nicht's mit jeglichem Extremismus zu tun haben.. habe Freunde sämtlicher Herkunft und ganz sicher kein Feind unserer demokratischen Grundordnung.
Besteht noch irgendwie eine Chance auf den alten Traum vom Bund, oder muss ich mich damit zu frieden geben als ein verfassungswidriger gemeingefährder abgestempelt zu werden ?!
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