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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase  (Gelesen 8951 mal)

FoxtrotUniform

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Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
« Antwort #15 am: 25. Januar 2019, 15:01:22 »

@Ralf: In Teilen stimme ich dir zu, bedenke jedoch es gibt Gründe für die besondere Altersgrenze um die seit einiger Zeit gekämpft wird. Um die Brücke zur AVU-IGF zu schlagen zitiere ich mich selbst.

...die Policiy dahinter mutet allerdings einen Freibrief für IGF-Befreiung an.

Meine weiteren Erläuterungen stellten auf LwPersFw bzgl. einer Unterstellung von vorsätzlichen Fehldiagnosen ab. Dass ich kein Hardliner bin dürfte bereits aufgefallen seien.

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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

LwPersFw

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Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
« Antwort #16 am: 25. Januar 2019, 17:13:51 »

Die Entscheidung über eine Befreiung treffen Ärzte...

Wollen Sie diesen unterstellen, dass sie bewusst falsche Entscheidungen treffen ?

Das impliziert nicht, dass jeder der vom IGF befreit wurde automatisch ein "Simulant" ist.

Danke für die Klarstellung.  :)
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LwPersFw

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Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
« Antwort #17 am: 25. Januar 2019, 17:26:20 »

Also ich bin schon der Meinung, dass die Frage nach der Dienstunfähigkeit gestellt werden sollte, wenn jemand gesundheitlich dauerhaft nicht in der Lage ist die IGF-Leistungen zu erbringen.

Das Ziel muss es doch sein, schnellstmöglicglh aber dauerhaft wieder einen Gesundheitszustand herzustellen, in dem die Mindestforderungen an einen Soldaten erfüllt werden können.

Sie... und genügend andere "Kameraden" ...haben (noch) nicht verstanden, dass es auch in einer Armee zu schwerwiegenden
Erkankungen kommen kann und das dann die Betroffenen einen besonderen Anspruch auf Fürsorge und Unterstützung haben.

So wie jeder andere erkrankte/behinderte Bürger in diesem Land.

Dafür gibt es Gesetze, Vorschriften.

Inzwischen dienen in der Bundeswehr über 2000 behinderte/schwerbehinderte Sodaten/Soldatinnen.

Es wird Zeit das dies in den Köpfen ankommt.

Und nochmal zum Thema "Wer legt etwas fest?".

Der Arzt befreit z.B. dauerhaft vom BFT. Nicht der Soldat sich selbst.

Und wer meint, dies ist ein Simulant... kann etwas tun ... nennt sich "Meldung".
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HubschrauBär

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Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
« Antwort #18 am: 26. Januar 2019, 09:52:26 »

Ich habe ja nie behauptet, dass jemand auf die Straße gesetzt werden soll.
Natürlich ist es gut und richtig, wenn der Bund sein Personal hier auffängt. Kann ja schließlich jeden von uns treffen.

Dennoch: Von einem Soldaten wünsche ich mir, dass er zumindest im Falle von LV/BV in der Lage ist mit einer gewissen Grundfitness seine Waffe und Ausrüstung bedienen kann → IGF
Wenn er in einem Einsatzverband einen Dienstposten besetzt dann hat natürlich dazu auch eine uneingeschränkte Auslandsdienstverwendungsfähigkeit vorzuliegen.
Ansonsten steigt hier die Last auf den Schultern der anderen.

Hiesse also eine Verwendung beim Bund als Zivilangestellter/Beamter.
Denn bei nicht mal 200.000 Sollstärke sind 2000+Dunkelziffer an IGF, etc befreiten eben nicht trivial.

Bezüglich möglicher Simulaten sehe ich das klar auch so. Sollten hier greifbare Anhaltspunkte vorliegen ist das die Baustelle des Disziplinarvorgesetzen und des Arztes.

Natürlich gibt es entsprechende Gesetzte und Regelungen. Das bedeutet aber nicht, dass ich das in allen Details gut finden muss.

Natürlich führt das nicht dazu, dass ich persönliche Probleme mit betroffenen Kameraden habe (es gibt auch bei uns Kameraden die auf nicht absehbare Zeit z.B. nicht Auslandsverwendungsfähig sind).
Aber das System an sich finde ich so nicht gut.
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ulli76

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Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
« Antwort #19 am: 26. Januar 2019, 11:30:43 »

Aber das hat doch alles mit dem neuen 90/5er nichts zu tun. Die Befreiungen gab es doch bisher schon. Und nicht jeder Kamerad wird mit dem neuen 90/5er z.B. pauschal wegen Übergewicht vom Sport/IGF/DSA befreit.

Woran es eher hapert ist die fehlende Konsequenz was z.B. Ernährungsberatung, zusätzlicher sport etc. angeht- also Möglichkeiten, dass dieser Soldat wieder fit/fitter wird. Da wäre die große BGM-Kampagne eine Chance gewesen, aber da ist eher Murks bei raus gekommen.
Jahaaa- ich weiss, dass jeder Soldat dafür erstmal selber zuständig ist. Wenn man sich zivile Betriebe anschaut, tun einige was dafür, dass die Mitarbeiter leistungsfähig bleiben.
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LwPersFw

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Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
« Antwort #20 am: 26. Januar 2019, 12:47:24 »

Ich habe ja nie behauptet, dass jemand auf die Straße gesetzt werden soll.
Natürlich ist es gut und richtig, wenn der Bund sein Personal hier auffängt. Kann ja schließlich jeden von uns treffen.

Dennoch: Von einem Soldaten wünsche ich mir, dass er zumindest im Falle von LV/BV in der Lage ist mit einer gewissen Grundfitness seine Waffe und Ausrüstung bedienen kann → IGF
Wenn er in einem Einsatzverband einen Dienstposten besetzt dann hat natürlich dazu auch eine uneingeschränkte Auslandsdienstverwendungsfähigkeit vorzuliegen.
Ansonsten steigt hier die Last auf den Schultern der anderen.

Hiesse also eine Verwendung beim Bund als Zivilangestellter/Beamter.
Denn bei nicht mal 200.000 Sollstärke sind 2000+Dunkelziffer an IGF, etc befreiten eben nicht trivial.

Bezüglich möglicher Simulaten sehe ich das klar auch so. Sollten hier greifbare Anhaltspunkte vorliegen ist das die Baustelle des Disziplinarvorgesetzen und des Arztes.

Natürlich gibt es entsprechende Gesetzte und Regelungen. Das bedeutet aber nicht, dass ich das in allen Details gut finden muss.

Natürlich führt das nicht dazu, dass ich persönliche Probleme mit betroffenen Kameraden habe (es gibt auch bei uns Kameraden die auf nicht absehbare Zeit z.B. nicht Auslandsverwendungsfähig sind).
Aber das System an sich finde ich so nicht gut.

Ich verstehe Ihr Ansinnen, aber so einfach ist das Leben nicht.

Man kann z.B. nicht mal eben einen Soldaten in die Zivilverwaltung verschieben... schon einen Soldaten innerhalb der mil. Strukturen zu versetzen, ist ja nicht einfach...

Wünsche müssen sich an bestehenden Realitäten ausrichten.

Und... da bin ich ganz bei Ulli ... bevor hier jetzt die AVU in Frage gestellt wird, muss das Verhalten der zuständigen Vorgesetzten und der betroffenen Soldaten auf den Prüfstand.

Solange z.B. in den KdoBeh und Ämtern nicht ALLE Soldaten, die keine ärztliche Befreiung haben, jede Woche 4 × 45 Minuten Dienstsport durchführen...

Und da ich selbst auf dieser Ebene arbeite ... weiß ich, dass  es ginge ... wenn man es wollte... 
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Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
« Antwort #21 am: 26. Januar 2019, 15:36:54 »

Meinem Erachten nach ist es eine gute Entscheidung die AVU in diesem Rahmen durchzuführen. Schauen wir uns die freie Wirtschaft an ist es bei Großunternehmen gang und gebe.... Wenn Truppenärzte erkennen, dass es Soldaten gibt die tatsächlichen Bedarf haben und so etwas für ihre Gesundheit tun müssen ggf. hier direkt dazu Aufgefordert werden dann muss man ihnen auch die Zeit dazu geben. Immerhin ist nicht jedes Krankheitsbild sofort zu erkennen.

Das wir genug schwarze Schafe haben die einfach keine Lust zum Sport, BFT oder IGF haben wissen wir alle. Nur dürfen diese Soldaten mit ihren unterschiedlichsten Entschuldigungen so nicht durchkommen. Immer hin spiegelt sich so etwas auch z.B. in einer Beurteilung wieder und da ist es schon etwas anderes ob sich ein Soldat dafür abgemüht hat oder es eben mit Hand auflegen geschehen ist. Leider etwas was ich vermisse! Das Vorgesetzte Ihren unterstellten Soldat nicht die Zeit aufzeigen um gemeinsam mit Ihren Vorgesetzten die sportlichen Anforderung durchzuführen. Auch hier zählt führen durch Vorbild.

Ich zitiere "Sport ist in der Bundeswehr Pflicht. Das heißt, Soldaten müssen Sport treiben, ob sie wollen oder nicht. Und das in der Dienstzeit. Mindestens 180 Minuten in der Woche". Denn um ihren Auftrag erfüllen zu können, müssen sie körperlich leistungsfähig sein.

...hier geht es also nicht um wollen!? Es ist Pflicht, ganz einfach.

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Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
« Antwort #22 am: 26. Januar 2019, 18:02:56 »

Nope- in der freien Wirtschaft soll es nur noch in begründeten Ausnahmefällen Eignungsuntersuchungen geben. Einige Firmen bieten aber check-ups an oder es wird im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemacht.

Was es eben gibt ist betriebliche Gesundheitsförderung. Mal ungezielt (so wie die Bundeswehr es macht), mal recht gezielt auf die Bedürfnisse der mitarbeiter.
Leider hat man die Chance bei der Bundeswehr vertan etwas vernünftiges draus zu machen.
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Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
« Antwort #23 am: 26. Januar 2019, 21:35:59 »

Dem kann ich so nicht zustimmen! Man spricht hier nicht von "Eignungsuntersuchungen"! Man spricht hier von "Gesundheitsförderung"
Ich selbst habe in verschiedensten Unternehmen mit beigetragen Gesundheitsförderung zu betreiben und habe in dieser Zeit festgestellt, dass der Ruf nach gesunden Mitarbeitern immer stärker wird. Warum liegt auf der Hand. Besser, leistungsfähiger, mehr Freude bei der Arbeit, motiviert und das Gefühl das sich jemand tatsächlich um jemand sorgt bzw. interessiert ist an dem Gesundheitszustand der Mitarbeiter. Immer mehr Unternehmen bieten, wie von Ihnen angesprochen, Untersuchungen auf freiwilliger Basis für ihre Mitarbeiter an.
Nicht zu vergessen das richtig große Unternehmen ihre Werksärzte oder Betriebsärzte haben die dazu beitragen dieses zu fördern. Die US-Amerikaner sind uns hier weit voraus aber letztlich hat man erkannt, dass dies nötig ist….
Gesunde, motivierte Mitarbeiter sind weniger Krank und wenn sie dann noch den nötigen Ausgleich finden, angetrieben von der eigenen Firma, prima!
Natürlich ist dies mit Kosten verbunden die ein klein oder mittelständischer Betrieb nicht immer aufbringen kann aber der Ruf danach wird seit 6-7 Jahren immer stärker. Allein das Betriebsklima in diesen Unternehmen ist enorm gestiegen, was auch unter dem sozialen Aspekt für den Chef von enormem Vorteil ist.
Einziger Knackpunkt sind die Krankenkassen die sich hier noch sehr schwer tun!
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Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
« Antwort #24 am: 26. Januar 2019, 21:38:42 »

Achso- dann haben wir jeweils was anderes gemeint.

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Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
« Antwort #25 am: 26. Januar 2019, 21:57:56 »

Nein, nein wir haben schon den gemeinsamen Gedanken gehabt. Es wird in der freien einfach nicht mehr als Eignungsfeststellung verkauft. Schreckt zu sehr ab und man fühlt sich von vorneherein beobachtet 8) Hier spielt alles nur noch unter dem Decknamen Gesundheit. Stellt man bei Mitarbeitern fest das, ich sag’s mal so – sie zu wenig Bewegung haben, dann werden sie gezielt ran geführt ;)
Problem bei der Bundeswehr ist das die Jugend immer unfitter wird und die alten eben kein Bock hat und das ist jetzt schwer verallgemeinert aber leider eine Tatsache...
Nehmen wir als Beispiel die Rekruten in der AGA. Die Bundeswehr hat dort Wunschvorstellungen die eben mal so einfach nicht umzusetzen sind. Zu einem nicht ausreichend qualifiziertes Personal und zum anderen das Zeit Management, dank SAZV. Die Anerkennung privater Trainerscheine ist auch nicht einfach mal so zu bewältigen. Auch hier meint die BW sie müsste wieder ihren Weg gehen der es sehr kompliziert gestalten…
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Antw:AVU-IGF startet mit 3 jährige Erprobungphase
« Antwort #26 am: 24. September 2019, 14:21:20 »

Sorry dass ich dieses Thema nochmal rauskramen muss...
Wie sieht das mit der PersWiSys-Pflege aus. Mir ist jetzt zu Ohren gekommen dass es dort nicht geplfegt werden soll, eine Grundlage dazu fehlt mir aber.
Die Verwendungsfähigkeit IGF ist ja hinterlegt.
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