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Autor Thema: Krankenversicherung Sohn über wen ?  (Gelesen 1681 mal)

Tannenbaum

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Krankenversicherung Sohn über wen ?
« am: 24. Januar 2019, 11:41:02 »

Hallo zusammen,

Mein Sohn (20), aktuell Schüler, ist bei mir mitversichert (gesetzliche KV).
Über wen muss/kann/soll er ab meinem Dienstantritt (04.02.19) mitversichert werden ?
Die Dame von meiner Krankenkasse meinte, ich müsse die Bundeswehr fragen, da wisse sie nicht Bescheid. Sie wisse nur, dass es auch über Vater ginge oder er versichert sich selbst.

Was ist möglich, was ist sinnvoll ?

Im Forum finde ich nur ältere oder nicht passende Antworten.
Mein für mich zuständiger Ansprechpartner beim KC ist bis zu meinem Dienstantritt abwesend.


Grüße Tannenbaum
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Maj a.D.

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Antw:Krankenversicherung Sohn über wen ?
« Antwort #1 am: 24. Januar 2019, 11:49:59 »


Über wen muss/kann/soll er ab meinem Dienstantritt (04.02.19) mitversichert werden ?


Es gibt aufgrund Ihres Postings zwei Möglichkeiten:

1. Ihr Sohn tritt den Dienst als Soldat an: dann ist er ab dem Tag des Dienstantrittes nicht mehr krankenversichert, als Soldat hat er Anspruch auf UTV (unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung). Damit sind sämtliche medizinisch notwendigen Dinge im Inland abgedeckt; auch bei einem Notfall am Wochenende. Es empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung, da die Erstattung durch die Bundeswehr (wie auch bei gesetzlich versicherten) nicht immer alle Kosten bei Erkrankung im Ausland (hier ist nicht der dienstliche Aufenthalt im Ausland gemeint!) abdeckt. Der Preis hierfür bewegt sich im niedrigen zweistelligen Bereich für ein ganzes Jahr.

2. Ihr Sohn tritt den Dienst als Beamter bei der Bundeswehr an: dann hat er Anspruch auf Beihilfe und muss die restlichen Prozent (in der Regel 50%) über ein private Krankenkasse versichern; alternativ kann er sich selber als freiwilliges Mitglied in der GKV versichern; der monatliche Betrag dafür können Sie bei Ihrer Kasse erfragen, wobei er sich auch alternative Angebote von anderen Kassen einholen sollte. Auch hier wird für beide Fälle der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung aus den oben genannten Gründen empfohlen.
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Tannenbaum

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Antw:Krankenversicherung Sohn über wen ?
« Antwort #2 am: 24. Januar 2019, 11:51:47 »

Missverständnis:  ICH trete den Dienst an
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Maj a.D.

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Antw:Krankenversicherung Sohn über wen ?
« Antwort #3 am: 24. Januar 2019, 11:56:39 »


Über wen muss/kann/soll er ab meinem Dienstantritt (04.02.19) mitversichert werden ?
Die Dame von meiner Krankenkasse meinte, ich müsse die Bundeswehr fragen, da wisse sie nicht Bescheid. Sie wisse nur, dass es auch über Vater ginge oder er versichert sich selbst.


Sorry, das "meinem" hab ich überlesen.

Als Kind eines Soldaten hat Ihr Sohn ebenfalls Anspruch auf Beihilfe, konkret 80%, so dass Sie für 20% eine private Versicherung abschließen müssen. Der Beitrag ist auch abhängig vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung durch die PKV bei Ihrem Sohn.
Der Beihilfeanspruch besteht solange Sie für Ihren Sohn Kindergeld beziehen. Also bis zum Ende der ersten Berufsausbildung oder bis zum Ende des Studiums (max. bis zum 25. Geburtstag).

Auch hier besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV, den Beitrag müssten Sie ebenfalls dort erfragen und alternative Angebote einholen.

Familienversichert und somit kostenfrei geht alternativ nur noch über die Mutter, sofern diese selber Mitglied einer GKV ist.
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Tannenbaum

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Antw:Krankenversicherung Sohn über wen ?
« Antwort #4 am: 24. Januar 2019, 12:11:04 »

Erstmal vielen Dank. Dann werd´ ich mich mal schlau machen. Schau später wieder rein, muss zur Arbeit.


Gruß Tannenbaum
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LwPersFw

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Antw:Krankenversicherung Sohn über wen ?
« Antwort #5 am: 24. Januar 2019, 12:18:34 »

Innerhalb der ersten 3 Monate nach Ernennung zum SaZ können Sie auch selbst Freiwilliges Mitglied der GKV ohne eigenen Leistungsbezug werden. Beitrag ca. 60 €/Monat

Dabei haben Sie die Möglichkeit, dies als Familienversicherung zu erweitern und Ihren Sohn mit einzuschließen. Beitrag dann natürlich höher.

Da Ihr Sohn 20 ist... vermute ich, Sie sind schon "älter"...

Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen sowieso über diese Variante nachzudenken... falls Sie später einmal in die Krankenversicherung der Rentner KVdR wollen.

Denn dafür müssen Sie in der 2 Hälfte Ihres Arbeitslebens zu 9/10 Mitglied der GKV gewesen sein...

Lesen Sie einmal hier im Unterbereich "Finanzen" das Top-Thema "Krankenversicherung"
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tannenbaum

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Antw:Krankenversicherung Sohn über wen ?
« Antwort #6 am: 24. Januar 2019, 22:22:47 »

Sehr hilfreich, vielen Dank !

Gruß Tannenbaum
Gespeichert
 

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