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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einstellung in ein Beamten-/Arbeitsverhältnis - Grundsatz -  (Gelesen 8576 mal)

LwPersFw

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Durch das BMVg wurde eine neue Regelung veröffentlich, die Bisheriges fortführt und aktualisiert.

Zweck:

Diese Bereichsvorschrift regelt den Umfang und Inhalt der im Zuge von Bewerbungs- und
Auswahlverfahren von den Bewerberinnen und Bewerbern für eine Einstellung in ein Beamten- bzw.
Arbeitsverhältnis zu fordernde Erklärung zur Verwendungsbereitschaft im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Daneben legt sie die erforderlichen Belehrungspflichten
hinsichtlich möglicher besonderer Auslandsverwendungen fest.

Grundlagen:

Die Bereichsvorschrift basiert auf den Vorgaben des Bundesbeamtengesetzes, der
Bundeslaufbahnverordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Tarifvertrages für den öffentlichen
Dienst sowie des Bundesdatenschutzgesetzes.

Ergänzend sind die Bestimmungen der Zentralen Dienstvorschrift A-1333/16 „Auswahl von
Bewerberinnen und Bewerbern für die Einstellung in ein Soldaten- oder Beamtenverhältnis“ sowie die
Regelungen der Zentralen Dienstvorschrift A-1330/44 „Ausschreibung von Dienstposten für ziviles
Personal“ zu beachten.

Regel:

Mit der Neuausrichtung der Bundeswehr geht im stärkeren Maße die Notwendigkeit einher,
die im Inland anfallenden, zivilen Angehörigen der Bundeswehr übertragenen Aufgaben auch im
Rahmen besonderer Auslandsverwendungen (Auslandseinsätze der Bundeswehr) wahrzunehmen.

Damit ist vielfach ein zeitweiser Wechsel vom Beamten- bzw. Arbeitnehmerstatus in den Soldatenstatus verbunden.

Der Dienstherr/Arbeitgeber Bundeswehr erwartet grundsätzlich von allen zivilen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bereitschaft zur Verwendung im gesamten Geschäftsbereich
BMVg (Bundesgebiet sowie internationaler Bereich)
und zur Teilnahme an besonderen
Auslandsverwendungen (ggf. auch im Soldatenstatus).


Bewerberinnen und Bewerbern sollen frühzeitig die Einsatzbereiche des künftigen
Dienstherrn/Arbeitgebers verdeutlicht werden.

Die Bereitschaft zur Verwendung im Geschäftsbereich BMVg ist im Rahmen des
Auswahlverfahrens schriftlich zu erklären. Zur Erwartungshaltung des Dienstherrn/Arbeitgebers
Bundeswehr hinsichtlich der Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an besonderen
Auslandsverwendungen, ggf. auch im Soldatenstatus, sind die Bewerberinnen und Bewerber zu
belehren.

Ausnahmen:

Die vorgesehene Erklärung hinsichtlich einer Verwendung im Geschäftsbereich
BMVg sowie die Belehrung hinsichtlich der Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen (ggf.
auch im Soldatenverhältnis) ist grundsätzlich durch alle Bewerberinnen und Bewerber abzugeben bzw.
zu bestätigen.

Eine Ausnahme hierzu stellt eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung einer
Bewerberin oder eines Bewerbers dar. Gesundheitsbedingte Einschränkungen, die einer
uneingeschränkten Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung entgegenstehen,
beeinträchtigen die Zulassung zum Auswahlverfahren oder eine Einstellung bei erfolgreicher
Absolvierung des Auswahlverfahrens nicht. Auf die Bestätigung über die Belehrung in
Bezug auf die Erwartung des Dienstherrn/Arbeitgebers Bundeswehr zur Teilnahme an besonderen
Auslandsverwendungen kann verzichtet werden.
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

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Antw:Einstellung in ein Beamten-/Arbeitsverhältnis - Grundsatz -
« Antwort #1 am: 30. November 2022, 22:20:42 »

Bereichsanweisung C1-1330/49-5001

"Gesundheitliche Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern für ein Beamten- oder
 Tarifbeschäftigungsverhältnis durch die Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr"

Für Beamte gilt grundsätzlich:

Gesundheitliche Eignung

Die gesundheitliche Eignung ist bei Vorliegen folgender Voraussetzungen gegeben:

• Vorhandenes notwendiges Maß an körperlichem Leistungsvermögen und psychischer Belastbarkeit
für die körperlichen und psychischen Anforderungen der angestrebten Beamtenlaufbahn
mit allen dazugehörenden Ämtern und Verwendungen,

• Feststellung der allgemeinen körperlichen Leistungsfähigkeit für das angestrebte Amt/die
angestrebte Beamtenlaufbahn einschließlich der Wege vom und zum Dienstsitz und der Dienstreisen,

• überwiegende (d. h. mehr als 50-prozentige) Wahrscheinlichkeit, dass bis zur gesetzlichen
Altersgrenze Dienst geleistet werden kann bzw. eine vorzeitige dauernde Dienstunfähigkeit aus
gesundheitlichen Gründen nicht eintreten wird sowie

• überwiegende (d. h. mehr als 50-prozentige) Wahrscheinlichkeit, dass die Lebensdienstzeit
aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten nicht erheblich geringer sein wird.

Grundsätzlich nachteilige Gesundheitsstörung

Body-Mass-Index (BMI) kleiner als 18 und größer als 30 kg/m² bei unzureichender körperlicher Leistungsfähigkeit (7).

(7) => Als Leistungsminimum gilt eine körperliche Leistungsfähigkeit von PWC max = 1,5 W/kg Körpergewicht bei
einer ergometrischen Ausbelastungsherzfrequenz von 220 minus Lebensalter in Jahren


Zu den o.g. grundsätzlichen Anforderungen können dann natürlich noch spezielle Anforderungen kommen,
die sich aus der zukünftigen Fachtätigkeit ergeben können.



Medizintechnische und laborchemische Basisuntersuchungen

Medizintechnische Untersuchungen:

• Körperlänge.
• Körpergewicht.
• Audiometrie.
• Sehtest (Visus/Farbsinn/Stereopsis).
• Blutdruck in Ruhe, nach 20 Kniebeugen und 1 Minute, 2 Minuten sowie 3 Minuten nach Belastung.
• Lungenfunktionsprüfung.
• EKG.
• Ergometrie bei Ruheblutdruck >160/95 mmHg und Body-Mass-Index (BMI) >30 kg/m² und <
18 kg/m²; Eignungskriterium ist das Erreichen von PWCmax 1,5 W/kg Körpergewicht .
• Sonographie, je nach Anamnese.

Laboruntersuchungen:

• Urinstatus auf Glukose, Eiweiß, Blut/Hämoglobin, Leukozyten, Nitrite, Urobilinogen.
• Blutsenkung oder CRP, je nach Ausstattung.
• Kleines oder je nach Anamnese großes Blutbild.
• Blutzucker, bei Diabetikern HbA1c.
• Gamma-Glutamyl-Transferase (γ-GT).
• Glutamat-Oxalacetat-Transaminase (SGOT).
• Glutamat-Pyruvat-Transaminase (SGPT).
• bei Erhöhung von γ-GT und bei SGOT > SGPT Bestimmung des Carbohydrate – deficient Transferrin (CDT).
• Cholesterin.
• Triglyceride.
• Harnsäure.
• Kreatinin.
• Urintest auf Drogen (mit dem Einverständnis der Probandin/des Probanden).
« Letzte Änderung: 23. März 2023, 11:49:59 von LwPersFw »
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