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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: private Versicherungen > Schadensausgleich nach § 63b des SVG  (Gelesen 2772 mal)

LwPersFw

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Diese Regelung regelt den Ausgleich von Vermögensschäden wegen des Ausfalls privater Unfall- und Lebensversicherungen nach Einsatzunfall.

Bereichsdienstvorschrift C-1466/7 "Schadensausgleich nach § 63b des Soldatenversorgungsgesetzes"

Was wird darin erläutert ?:

1 „Kriegsklausel“ in der Lebensversicherung
2 Zumutbare Eigenvorsorge
3 Angebote zu Versicherung des „aktiven Kriegsrisikos“
4 Schadensausgleich
5 Versicherung auf fremde Rechnung






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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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