Nebentätigkeit:
Die Beurteilung was eine Nebentätigkeit ist, ist nach verschiedenen Rechtsvorschriften zu beurteilen.
Ich versuchs mal so auf die Schnelle und weils häufig gefragt wird, zu erklären:
Diese Rechtsvorschriften stehen nebeneinander (!) und sind alle gleichzeitig (!) für mich als Soldat, Beamter, Angest. Öff.Dienst gültig und sind von mir zu beachten.
(1.) Dienstrecht:Hier als Soldat das spezielle Soldatengesetz (SG), sowie Vw-Vorschriften/Kommentare für die Personaldienststelle, wie das alles so zu verstehen ist... und andere Rechtsvorschriften...im Prinzip steht für Beamte / Angestellte aus Öff.Dienst etwas änliches drin.
(Frage deine Dienststelle, die gucken dann in einen Kommentar rein, wenns nicht schon ohnehin klar ist)
(2.) Steuerrecht:Einkommensteuergesetz EStG - bestimmt was versteuert werden muss.
(Wenn du eine interessante Businessidee hast, kann dir dein Finanzamt sehr gute Tipps zu Steuererklärung und Steuerbescheid geben, Beratung dürfen die nicht geben, aber wenn man genau weiss was man will, helfen diese Tipps im Detail)
Klärung: wird nur für einen Arbeitgeber gearbeitet oder für mehrere? Wird auch später gerne nachträglich geprüft, wieviel Auftraggeber man in den vergangenen Jahren hatte.
Ist dann die freie Tätigkeit ggf. doch "abhängig Beschäftigt"?
(3.) Ggf. Gewerbeamt bei deiner Gemeinde:Wenns ein Gewerbe ist oder als Gewerbe / freies Gewerbe / Freiberufler / Minijob von denen eingestuft wird.
Da sollte man schon vorher (!!!) genau wissen wie es mit der Bezeichnung(en) der Tätigkeit ausschaut, wieviel Umsatz man voraussichtlich haben wird.
Änderungen bei Gewerbeanmeldung (Online-Business (Zocken ist keine zulässige Bezeichnung für Anmeldung)) kosten hier jedesmal Geld.
(4.) Berufsgenossenschaft/Innung BG/Innung ggf. Zwangsmitgliedschaft bei IHK etc. am Anfang zwar oft nicht vermeidbar, aber kann kostenlos sein je nach Umsatz. Vorher (!!!) genau wissen (Online-Business Bezeichnung).
Der Zwangsbeitrag ist zu bezahlen, wird mit Bescheid eingefordert.
Andere Tätigkeit bei Gewerbeantrag lässt ggf. andere Innung zuständig sein. Hier dies vorher (!!!) wissen.
(5.) Gemeinde: Abgaben an Gemeinde wie Müllabfuhrkosten für zusätzlich Tonne am Geschäftssitz. Je nach Gemeinde auch bei Online-Business. Möglichkeit nichts zu zahlen je nach Umsatz und Art/Umfang Business, Anzahl der Räume des Geschäfts.
(6.) Krankenversicherung, Unfallversicherung (s.4.)Krankenversicherung meldet sich ggf. obwohl Soldat der freie Heilfürsorge hat, wird ggf. nochmal geprüft, ob Nebenjob frei von GKV ist. Nur ists der Nebenjob je nach Umfang ggf. nicht.
(7.) Geschäftssitz in Inland oder Ausland?Überlegungen wo der Geschäftssitz liegt: Inland/in der EU oder einem EU-Drittland (z.B. Internet-Zocken ist Online-Business) oder in allen drei zugleich...
(8.) Ausländisches FinanzamtGgf. steuerliche Anmeldung (Online-Business) im Ausland nach dem dort geltenden Recht mit Steuerzahlung in ggf. Ausland und/oder Inland.
Das will wieder
(2.) unser Finanzamt ganz genau wissen - und bekommt es auch heute wegen automatischen Steuerauskünften schnell mit.
Das will auch ggf.
(1.) Dienstherr wissen (Sicherheitsbestimmungen, Kontakte in andere Staaten ausserhalb EU, jetzt wird´s dienstrechtlich ggf. interessant). Dubai/UAE/Hong Kong * Ggf. zeigt Dienstvorgesetzer (1.) einem hier zurecht `nen Vogel...)*
Tiefgehende Beschäftigung mit Rechtsvorschriften (Steuerrecht/Firmengründung/Bankvorschriften/Strafrecht/Zoll) vor Ort (auch bei Online-Business (z.B. Online-Spielen) wichtig).
(9.) Ausländisches Bankkonto am Firmensitz des Off-Shore-Business
Bei beispielsweise Online-Business (Profizocken) als Business gibts zurecht bei der Bank kein Konto. Die wollen den Businessplan für die Marketing-Firma sehen, die Gaming promotet. Bank will im Businessplan die Namen der möglichen Kunden wissen.
Beachte die Strafvorschriften im jeweiligen Land... Gaming ist in vielen islamischen Ländern strafbewehr verboten. Knast bei möglicher Einreise ist dort kein Zuckerschlecken...Deshalb lässt man von Online-Gaming/Zocken die Finger weg, wenn man dies sich nicht sicher verbrennen will...das machen "Spezialisten" was aber meine persönliche Meinung ist.
(10.) Sind Businesspartner Auftragnehmer der Bundeswehr/Staat?Macht man Business mit Firmen, die in irgendeiner direkten oder indirekten Beziehung mit dem Dienstherrn (Bundeswehr) stehen oder stehen könnten oder irgendwann einmal sein könnten?
(Ausschlusskriterium). Bist du bei Vergabeentscheidungen der BW/Dienstherrn beteiligt? (Ausschlusskriterium) Alles ein NO GO.(11.) Ausfuhrbestimmungen/Einfuhrbestimmungen in EU, Steuerpflichtigkeit der Kunden in EU, ZOLL-Bestimmungen Was will ggf. (2.) Finanzamt wissen in welcher Form, (2.) fragen. Das ganze Thema ist abendfüllend. Hier gibts Spezialforen oder Lehre als *Kaufmann mit praktischer Erfahrung :-) Fehler sind teuer wegen (2.) Finanzamt, was bei Fehlern hier nicht spasst.
(12.) Steuerberater/Anwalt: Gibt Tipps zur Rechtsgestaltung. Komliziert wirds, wenn die auch noch ausländisches Steuerrecht in fremder Sprache kenen sollen. Gibt die guten Tipps zur steuerlichen Gestaltung. Kannn auch nicht alles wissen. Das wird sonst teuer. Haftet ggf. für von denen zu vertretenden Rechtfehlern bei Gestaltung.
Rechtspflichten und Rechtsfolgen eines Geschäftsführers: Du haftest als Geschäftsführer aber erstmal für alles, d.h. du haftest zuerst für alle Verbindlichenkeiten aus Geschäftsvorfällen und Steuerforderungen !
Finanzamt (2.) verlangt deutsche Übersetzung der Geschäftsvorfälle/Buchungen.
Wenn jetzt (2.) (3.) oder (4.) eine andere Tätigkeitsbezeichnung wünschen, muss diese Korrektur auch bei Dienstherrn - PersChef - gemeldet werden...
(PS: Disclaimer: das keine Rechtsberatung