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Autor Thema: Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?  (Gelesen 9758 mal)

Meck1990

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Guten Abend, habe folgendes Problem, ich gehe ende April im Einsatz, heute Abend musste ich leider feststellen das das Haus in dem ich zur Miete wohne zu Verkauf steht, nun ist meine Angst das falls sich ein Käufer findet dieser mir evtl die Wohnung während dem Einsatz kündigt, nun die frage gibt es vielleicht irgend einen sonder Kündigungsschutz während ich mich im Einsatz befinde?
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Rekrut84

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #1 am: 10. Februar 2019, 22:18:06 »

In Deutschland gilt der Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“

Dein bisheriger Mietvertrag läuft weiter.

Jeder Eigentümer hat die Möglichkeit eine vermiete Wohnung wegen Eigenbedarf zu kündigen, Kündigungsfrist 3 Monate.
Im Zweifel muss der Eigenbedarf jedoch hinreichend begründet werden. Bei Mehrfamilienhäusern ist das jedoch äußerst schwierig.
Daneben gibt es noch die Möglichkeit nach einem Eigentümerwechsel einen Mieter zu kündigen wenn das Haus zwecks wirtschaftlicher Verwertung grundlegend saniert werden muss und deshalb schon mehrere Wohnung leer stehen.

Alles in allem muss man sich bei einem Eigentümerwechsel wenig Sorgen machen weil das Mietrecht einen gut schützt. Spezielle Vorschriften für Soldaten sind mir nicht bekannt.

Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass eine Kündigung de während der Zeit des Einsatzes ausgesprochen und wirksam werden soll, im Zweifel gerichtlich für unwirksam erklärt werden könnte weil man keine Möglichkeit hat eine Ersatzwohnung zu suchen, den Umzug zu organisieren etc. Das käme jedoch auf die individuelle Situation an.
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Meck1990

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #2 am: 10. Februar 2019, 22:33:16 »

Oke,danke schon mal. In dem Haus sind halt nur 2 Wohnungen, die in der ich wohne und die vom Vermieter selbst, es wäre allerdings möglich das mich mein jetziger Vermieter kündigt oder? Mit drei Monaten kündigungsfrist die ich habe wäre das ein ziemlich beschissener Zeitraum
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StOPfr

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #3 am: 10. Februar 2019, 22:55:05 »

Kündigungsfristen verlängern sich nach einer bestimmten Mietdauer. Falls dein Mietvertrag mindestens fünf Jahre alt ist, sind es zum Beispiel sechs Monate. Könnte das bei dir zutreffen?
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Meck1990

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #4 am: 10. Februar 2019, 23:27:25 »

Nein bin leider unter den 5jahren, bedeutet ich hab 3monate
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OSB

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #5 am: 10. Februar 2019, 23:50:07 »

Bei einem Haus mit nur zwei Wohneinheiten,  von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, hat der Vermieter ein erleichtertes Kündigungsrecht nach Par. 573a BGB, wobei sich hier die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert.

Du solltest wie üblich darauf achten dass Deine Post während des Einsatzes regelmäßig gesichtet wird und Du reagieren kannst.
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ulli76

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #6 am: 11. Februar 2019, 06:04:22 »

Wie wäre es, wenn du mal mit dem Vermieter sprichst?
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Meck1990

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #7 am: 11. Februar 2019, 07:03:12 »

Würde ich gerne, er selbst ist selten anzutreffen und seine Frau spricht kaum deutsch.
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seltsam

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #8 am: 15. Februar 2019, 21:09:47 »

Vielleicht ergibt sich ja durch den Eigentümerwechsel die Situation, dass der neue Eigentümer dir andere Wohnung nicht selbst bewohnen will. Somit wäre dann die o.b. Kündigungserleichterung vom Tisch.
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Paps

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #9 am: 16. Februar 2019, 18:36:46 »


Außerdem muss der Verkauf selbst auch erstmal abgewickelt werden.
Erfahrungsgemäß dauert es erstmal ein paar Wochen bis Monate, bis sich erstmal jemand zum Kauf entscheidet und dann nochmal bis das notariell abgewickelt ist - außer natürlich, die Bude ist ein absolutes Schnäppchen. Aber die gibts bei der aktuellen Zinssituation eher selten.

Grüße
Michael
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Holger1970

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #10 am: 15. März 2019, 09:54:12 »

Der neue Eigentümer kann erst eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Das dauert aufgrung Umstellungbdes Grundbuchwesens derzeitig mehrere Monate, (eigene Erfahrung, vom Notar bestätigt). Also kann (Kündigungsfrist mitgerechnet) durchaus 1 Jahr ins Land gehen.
Eine Kündigung gilt als zugestellt, wenn sie unter Zeugen in den Briefkasten Deines Wohnsitzes eingeworfen wurde. Ob der Kasten geleert und die Post von Dir gelesen wurde, ist Dein Problem (Auskunft eines Anwaltes- hatte den Fall selber)
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Griffin

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #11 am: 15. März 2019, 23:29:24 »


... diese Situation mag für Deinen Fall zutreffend sein, ist aber pauschal nicht richtig!

Denn der potentiell neue Eigentümer kann autorisiert werden bspw. bei Gefahrenübergang/Lastenübergang, mit Kaufpreiszahlung, mit Auflassungsvermerk im Grundbuch, usw. usw. eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen - ganz wie es individuell, zw. Verkäufer und Käufer, im notariell beurkundeten Kaufvertrag geregelt ist.
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Holger1970

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Rekrut84

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #13 am: 17. März 2019, 09:45:03 »

Hierbei handelt es sich lediglich um ein Urteil eines Landesgerichtes. Dieses ist grundsätzlich für andere Gerichte nicht bindend weshalb sich daraus eine pauschale Rechtsansicht nicht ableiten lassen kann.
Andere Gerichte, insbesondere in anderen Bundesländern müssen sich an diese Rechtsauffassung nicht halten.

Nur die Entscheidungen der Bundesgerichte sind indirekt für alle anderen Gerichte der jeweilige Fachrichtung bindend, da nur Sie in der Lage sind länderübergreifend nach durchlaufen der nötigen Instanzen, alle Entscheidungen zu revidieren.

Ein AG in NRW muss sich darum nicht kümmern was ein LG in BaWü entscheidet weil das LG die Entscheidung des AG nicht aufheben kann.
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Rekrut84

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #14 am: 17. März 2019, 09:47:07 »

Ergänzung: und ob das zuständige LG in NRW, der Ansicht des LG BaWü folgt steht auf einem ganz anderen Blatt.
Es gibt reihenweise Uneinigkeiten zwischen den LG OLG der Länder und auch in den jeweiligen Fachgerichten.
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