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Autor Thema: Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?  (Gelesen 9777 mal)

F_K

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #15 am: 17. März 2019, 10:12:35 »

Einfach mal die Frage beantworten: Aus einem Einsatz leiten sich bezüglich Mietrecht keinerlei Sonderrechte ab - der Soldat hat sich darum zu kümmern, dass der Briefkasten regelmäßig gelehrt wird und die Post bearbeitet wird - sonst können erhebliche Nachteile entstehen.
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blubbbla

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #16 am: 17. März 2019, 11:34:25 »

Einfach mal die Frage beantworten: Aus einem Einsatz leiten sich bezüglich Mietrecht keinerlei Sonderrechte ab - der Soldat hat sich darum zu kümmern, dass der Briefkasten regelmäßig gelehrt wird und die Post bearbeitet wird - sonst können erhebliche Nachteile entstehen.

Interessanter Tonfall bei erschreckender Pauschalbeurteilung. Potenzielle Eigenbedarfskündigungen können sehr wohl im Rahmen der Sozialklausel nach § 574 BGB durch einen Einsatz beeinflusst werden. Liegt durch den Einsatz etwa keine Möglichkeit vor, zeitnah Ersatz zu beschaffen, kann der Kündigung widersprochen werden. Wie eine solche Sache ausgeht, ist sehr individuell vom Einzelfall abhängig. Deswegen sind pauschale Behauptungen eher unangebracht.
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F_K

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #17 am: 17. März 2019, 11:48:05 »

Einverstanden - das war allerdings nicht die Frage.

(Und rechtliche Möglichkeiten kann man erst bei Kenntnis wahrnehmen- daher für das Lesen der Post sorgen)
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Rekrut84

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #18 am: 17. März 2019, 19:40:21 »

Einfach mal die Frage beantworten: Aus einem Einsatz leiten sich bezüglich Mietrecht keinerlei Sonderrechte ab - der Soldat hat sich darum zu kümmern, dass der Briefkasten regelmäßig gelehrt wird und die Post bearbeitet wird - sonst können erhebliche Nachteile entstehen.

Und wieder dieser herablassende und äußerst arrogante Tonfall von dir.

Wenn du mal gesamten Thread gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass ich die Frage schon zu Beginn beantwortet habe.

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Eisensoldat

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Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
« Antwort #19 am: 05. April 2019, 07:27:26 »

Bei der einsatzvorbereitenden Ausbildung wird explizit darauf hingewiesen dass alle Verpflichtungen weiterlaufen und der Soldat daher Vorsorge treffen muss dass in wichtige Nachrichten erreichen (z.B. eine Postvollmacht geben)
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