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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: 6. Änderung zur VersMedV  (Gelesen 15446 mal)

LwPersFw

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Antw:6. Änderung zur VersMedV
« Antwort #15 am: 18. Februar 2019, 09:16:18 »


... @LwPersFw , nochmals danke für Deine Erklärung.

Nein, ich betreue keine Kameraden diesbezüglich. Die Thematik betrifft mich mittelbar;

Worin liegt denn dann Deine mittelbare Betroffenheit ?
Wo bekommst Du dann Einblick in die von Dir genannten Bescheide ?
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Griffin

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Antw:6. Änderung zur VersMedV
« Antwort #16 am: 18. Februar 2019, 12:50:18 »


... aus Gründen der Schweigepflicht kann und darf ich mich hierzu nicht äußern.

Mglw. "ereilt" mich hierzu auch noch eine unmittelbare Betroffenheit (Familie).

Danke für das Verständnis!
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LwPersFw

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Antw:6. Änderung zur VersMedV
« Antwort #17 am: 18. Februar 2019, 14:14:53 »


... aus Gründen der Schweigepflicht kann und darf ich mich hierzu nicht äußern.


Es verletzt doch keine Schweigepflicht wenn Du nur den Bereich nennst.

Das hier Niemand mit Namen und Daten agiert ist ja selbstverständlich. Das war auch nicht meine Frage.
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Griffin

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Antw:6. Änderung zur VersMedV
« Antwort #18 am: 19. Februar 2019, 23:02:46 »


... aus dem ND-Bereich.
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LwPersFw

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Antw:6. Änderung zur VersMedV
« Antwort #19 am: 20. Februar 2019, 09:14:16 »


... aus dem ND-Bereich.

Kannst Du dies bitte für alle Leser "übersetzen"  ;) 

Gerade in diesem Thema ist es für Viele wichtig, dass sie die Antwortenden grob "einordnen" können...  ;)

Sprich wie kompetent und hilfreich könnte die gegebene Antwort sein...  :)
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Griffin

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Antw:6. Änderung zur VersMedV
« Antwort #20 am: 20. Februar 2019, 14:12:11 »


... gerne, Nachrichtendienstliche Tätigkeit (ND) - daher nur mittelbar.

Die Betroffenheit und Motivation entspringen aus dem familiären Sektor. Wie ich nunmehr am WE erfuhr, befindet sich das WDB-Verfahren in seiner finalen Phase. Und da möchte man nach allen Kräften hilfreich und kompetent unterstüzen.
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LwPersFw

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Antw:6. Änderung zur VersMedV
« Antwort #21 am: 21. Februar 2019, 08:45:06 »


... gerne, Nachrichtendienstliche Tätigkeit (ND) - daher nur mittelbar.



Und wo bekommt man in diesem ND-Bereich Einblick in diese Vorgänge/Bescheide... ?



... @LotseBert, muss ich insofern widersprechen, dass mir sind allein aus 2018 nicht wenige Bescheide bekannt sind, in denen von MdE und nicht vom GdS die Rede ist.

Jedoch stammen diese Bescheide nicht aus dem Hause BAPersBw und betreffen nicht direkt das WDB-Verfahren.

Diese Bescheide kommen aus dem BMVg - hier betreffen sie vorrangig Einmalzahlungen und von vor allem der GZD, welche die Ruhegehaltsbescheide für BS erstellt.

Und in diesen monetären Vorgängen wird stets Bezug auf die MdE genommen.


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Griffin

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Antw:6. Änderung zur VersMedV
« Antwort #22 am: 21. Februar 2019, 12:08:50 »


... @LwPersFw, wie bereits zuvor ausgeführt, äußere ich nicht weiter hierzu. Ich bitte dies zu akzeptieren.

Erst gestern hielt ich einen BBHS in der Hand - Zitat: "... BAPersBw Gz. XYZ MdE 60.."aus 2018.

Im Übrigen erhalte ich mehr und mehr das Gefühl - wie andere Forenteilnehmer auch - das dieses Forum eine Selbstzweckveranstaltung der Moderatoren ist, ständig wird man hinterfragt und zu recht gewiesen, als ob einige TN/ Moderatoren die Wahrheit gepachtet hätten. Das ist doch keine sachdienliche und kompetente Diskussion auf Augenhöhe, ohne Anderen auch mal zu vertrauen.
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LwPersFw

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Antw:6. Änderung zur VersMedV
« Antwort #23 am: 21. Februar 2019, 13:01:05 »


... @LwPersFw, wie bereits zuvor ausgeführt, äußere ich nicht weiter hierzu. Ich bitte dies zu akzeptieren.

Erst gestern hielt ich einen BBHS in der Hand - Zitat: "... BAPersBw Gz. XYZ MdE 60.."aus 2018.

Im Übrigen erhalte ich mehr und mehr das Gefühl - wie andere Forenteilnehmer auch - das dieses Forum eine Selbstzweckveranstaltung der Moderatoren ist, ständig wird man hinterfragt und zu recht gewiesen, als ob einige TN/ Moderatoren die Wahrheit gepachtet hätten. Das ist doch keine sachdienliche und kompetente Diskussion auf Augenhöhe, ohne Anderen auch mal zu vertrauen.

@Griffin,

ich habe nicht zurechtgewiesen und weiß auch nicht alles (besser).

Aber das Sozialrecht ist so komplex und einzelfallabhängig, dass es gerade in diesem Bereich darauf ankommt, genau zu wissen worüber man sich austauscht, was im Einzelfall die Hintergründe sind, etc.

Tut man dies nicht ... redet man oft aneinander vorbei... Das hat nichts mit mangelndem Vertrauen zu tun !

Das fängt z.B. schon damit an, mit Abkürzungen zu arbeiten, die die Masse der Leser nicht kennt ... wie BBHS

Und mit einer Angabe wie "...BAPersBw Gz. XYZ MdE 60..." kann auch niemand etwas anfangen, da sich die Zusammenhänge nicht erschließen...

Deshalb nochmal meine Bitte, erläutere mehr, zitiere auch aus Dokumenten (dies kann man - ohne das ein Bezug zu Personen möglich ist), denn dann kann man auch deutlich besser in die Diskussion treten.

Vor allem verstehen dann auch alle Leser, warum es geht ... nicht nur ein kleiner Kreis ...
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Griffin

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Antw:6. Änderung zur VersMedV
« Antwort #24 am: 21. Februar 2019, 21:11:42 »


... a'accord.
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LwPersFw

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Antw:6. Änderung zur VersMedV
« Antwort #25 am: 22. Februar 2019, 07:45:20 »


... a'accord.

Dann erläutere dies bitte... zitiere z.B. den Abschnitt in dem die MdE festgestellt wird...  Wird auch ein GdS erwähnt ?... und worum geht es in dem Bescheid ? ...


... BBHS in der Hand - Zitat: "... BAPersBw Gz. XYZ MdE 60.."  aus 2018.


Eine wesentliche Frage ist dabei ... über welche Gruppe von Personen wir reden ? : Beamte , Berufssoldaten , Soldat auf Zeit , FWDL , RDL , Arbeitnehmer ... ?
Diese können alle in den Einsatz gehen ... und einen Einsatzunfall erleiden.
Die Versorgung danach ... weicht aber z.T. erheblich voneinander ab.
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F_K

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Antw:6. Änderung zur VersMedV
« Antwort #26 am: 22. Februar 2019, 08:43:59 »

Zitat
d’ac·cord

Der Unterschied mit dem "a" soll wohl bedeuten, dass nur "formal" Zustimmung signalisiert wird, aber inhaltlich / sachlich von dem anonymen Teilnehmer weiter wenig kommt.

Ich lasse mich natürlich gerne eines Besseren belehren ...
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LwPersFw

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Antw:6. Änderung zur VersMedV
« Antwort #27 am: 22. Februar 2019, 11:06:24 »

Ich bitte sowohl @F_K, als auch @Griffin hier nicht in eine unnütze Debatte über persönliches Verhalten einzusteigen.

Ich denke jeder hat verstanden, worum es hier geht ... konkrete Unterstützung, sachliche Diskussion zum Fachlichen und Sammeln von Wissen ... das möglichst jeder versteht.


Wird dies nicht beachtet ... werde ich kommentarlos löschen !  >:(
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Griffin

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Antw:6. Änderung zur VersMedV
« Antwort #28 am: 22. Februar 2019, 21:43:33 »


... der Unterschied mit dem "a" soll gar nichts bedeuten - Tippfehler meinerseits, sorry.

... @LwPersFw, Du hast völlig recht und ich kann Dir nur zustimmen! In aller ERSTER Line geht es hierbei um die Betroffen, ihnen Hilfe und Unterstützung - einfach erklärt, denn sie (vom Gefreiten bis zum Stabsoffizier) wollen vor allem wissen, was sie ganz praktisch (wenn auch manchmal nur hypothetisch) erwartet - zu teil werden lassen! Persönliche Befindlichkeiten unsererseits haben hier nichts verloren, auch wenn dies nicht immer leicht fällt (mir zumindest nicht, gerade bei solch einem emotionalen Thema) - dennoch einfach mal professionell sein.

... im konkreten Fall "BBHS" handelt es sich um einen Bundesbehandlungsschein für Beschädigte nach §10 Abs.1 BVG (Bundesversorgungsgesetz) ausgestellt durch AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) veranlasst durch das BAPersBw (Bundesamt für Personalmanagment der Bundeswehr) mit dem Vermerk: "... BAPersBw Gz. (Geschäftszeichen) "123..-XY-..Z" nach SVG (Soldatenversorgungsgesetz) mit MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) 60 v.H. (von Hundert) vom 00.01.2019 ..." Zitatende.
Der Betroffene ist BS (Berufssoldat) im Ruhestand wegen DU (Dienstunfähigkeit) aufgrund eines Einsatzunfalls (qualifizierter Dienstunfall).
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LwPersFw

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Antw:6. Änderung zur VersMedV
« Antwort #29 am: 24. Februar 2019, 14:19:57 »


... im konkreten Fall "BBHS" handelt es sich um einen Bundesbehandlungsschein für Beschädigte nach §10 Abs.1 BVG (Bundesversorgungsgesetz) ausgestellt durch AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) veranlasst durch das BAPersBw (Bundesamt für Personalmanagment der Bundeswehr) mit dem Vermerk: "... BAPersBw Gz. (Geschäftszeichen) "123..-XY-..Z" nach SVG (Soldatenversorgungsgesetz) mit MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) 60 v.H. (von Hundert) vom 00.01.2019 ..." Zitatende.
Der Betroffene ist BS (Berufssoldat) im Ruhestand wegen DU (Dienstunfähigkeit) aufgrund eines Einsatzunfalls (qualifizierter Dienstunfall).

Siehst Du ... genau das meinte ich ... jetzt weiß ich ... worum es in diesem Einzelfall geht...

Die Erteilung des Bundesbehandlungsscheins.

Und dies hat ...direkt... nichts mit der Einmalzahlung bzw. der qualifizierten Unfallversorgung bei DU zu tun.

Und hier kommt die Krankenkasse ins Spiel ... die noch mit dem MdE arbeitet.

Hier macht es also Sinn, dass das BAPersBw in einem Schreiben, dass für die Krankenkasse gedacht ist, den Begriff MdE benutzt, wenn der genannte Wert identisch mit dem GdS ist.

Denn ... ich wiederhole mich ... der GdS hat den MdE im sozialen Entschädigingsrecht ersetzt... und im gesamten BVG wird in allen
Paragraphen, u.a. dem §10, nur noch der GdS genannt.

Wie kompliziert das System der kassenärztlichen Versorgung der Personen ist, die zu den "besonderen Kostenträgern" zählen, verdeutlicht der Anhang...

Diese Beschreibung sowie eine Übersicht finden Sie im Internet unter www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung/ Erstellung-Abgabe-Korrektur/ Besondere Kostenträger.


Beim BVG ist z.B. ein großer Unterschied bei der Krankenbehandlung nach DZE, wenn GdS 30/40 vorliegt, oder 50+.

siehe hier https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59617.0.html
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