Fragen und Antworten > Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr

militärische Ausbildung für zivile Beamte

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Guardian91:
Hallo Zusammen,

In Absprache folgende Fragestellungen für euch.

Ich habe mich hier schon etwas durch das Forum gesucht aber bin leider noch nicht so richtig fündig geworden. Soweit mir bekannt ist und das zeigt der ein oder andere Post hier im Forum ja auch, werden zivile Beamte der Bundeswehr auch militärisch ausgebildet. Hier wird meist von den üblichen 2 Modulen gesprochen. 

Leider ist mir nicht bekannt woran z.B. die Auslandsverwendbarkeit gemessen wird. Wie man hier von einem zeitweise verliehenen Dienstgrad zu einem endgültigen kommt und der gleichen. Auch wird ja davon gesprochen, dass man einen vergleichbaren Dienstgrad erhält, m.E. würde das aber gegen die Verordnungen sprechen für Quereinsteiger, dass man z.B. als Reservist maximal Hauptmann d.R. wird, da gür alles weitere Wartezeiten einzuhalten sind.
Weiterhin stellt sich die Frage wie genau eine weitere Ausbildung aussieht gerade wenn man vielleicht ins Ausland will.

Ich würde mich freuen, wenn ihr ein paar Tipps habt oder ein paar Quellen zum nachschlagen nennt.

Besten Dank

ZivPers:
Also der Reihe nach... von zivilen Beamten und Angestellten wird die grundsätzliche Bereitschaft erwartet, an besonderen Auslandsverwendungen, meist im Soldatenstatus teilzunehmen. Ist eine solche vorgesehen, wird man mit diversen Lehrgängen darauf vorbereitet.
Der Teil, der einer GA am nächsten kommt ist die ASA 1+ASA 2. Bei dieser lernst du das nötige soldatische Grundhandwerk inkl. Formaldienst, schießen, San, etc, was in der ASA 2 vertieft wird. In der ASA 1 erfolgt eine Verleihung eines vorläufigen Dienstgrades, der deiner Besoldungsstufe bzw Gehaltsstufe in der zivilen Tätigkeit entspricht.
Der vorläufige Dienstgrad entfällt ersatzlos, wenn es zu der geplanten Auslandsverwendung nicht kommt (ich meine nach 3 Jahren).
Auch in der Auslandsverwendung ist der Dienstgrad vorläufig. Nach 24 Tagen geleisteten Dienstes und entsprechender Beurteilung durch deinen vorgesetzten KANN der Dienstgrad dauerhaft nach Prüfung durch das BAPersBw VI verliehen werden.
Das mit dem Hptm ist Blödsinn, wir hatten bei uns sogar einen Oberst mit vorl. Dienstgrad in der ASA 2.

Guardian91:
Danke für die ersten Infos.

Wie wird denn eine Auslandsverwendbarkeit festgestellt?

Wie wird ein Dienstgrad endgültig verliehen? Kann man sich also beordern lassen wie bei den "normalen" Reservisten?

Wonach richtet sich die weitere Aubsildung nach der ASA?

justice005:

--- Zitat ---Wie wird denn eine Auslandsverwendbarkeit festgestellt?
--- Ende Zitat ---

Ich verstehe die Frage nicht. Die Auslandsverwendungsfähigkeit wird im Rahmen einer Tauglichkeitsüberprüfung (Musterung) durch das Karrierecenter festgestellt.


--- Zitat ---Wie wird ein Dienstgrad endgültig verliehen? Kann man sich also beordern lassen wie bei den "normalen" Reservisten?
--- Ende Zitat ---

Dafür braucht man meines Wissens nach keine Beorderung. Der Dienstgrad kann auf Antrag endgültig verliehen werden, wenn die Voraussetzungen (Tage im Dienstgrad) vorliegen. Vermutlich reicht ein formloser Antrag.


--- Zitat ---Wonach richtet sich die weitere Aubsildung nach der ASA?
--- Ende Zitat ---

Die ASA 1 ist nur für ungediente Zivilisten. Wer also irgendwann man Wehrdienst geleistet hat (z.B. als Wehrpflichtiger) braucht die ASA 1 nicht, sondern nur die ASA 2. Dort wird im Grunde eine abgespeckte Wiederholung bzw. Vertiefung einer allgemeinen Grundausbildung nachgeholt.


F_K:
Die Auslands- oder Tropendienstverwendungsfähigkeit wird durch den Truppenarzt festgestellt - nicht durch ein KC, diese "mustert" nur die "allgemeine" Tauglichkeit.

Die Ausbildung hängt von der Verwendung und dem Einsatz ab.

Durch Urkunde - erst bei entgültigem Dienstgrad ist eine Beorderung möglich.

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