Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 16:37:20
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Die Praxis in den Arztpraxen  (Gelesen 12168 mal)

Griffin

  • Gast
Die Praxis in den Arztpraxen
« am: 23. Februar 2019, 14:14:55 »

EDIT: 25.02.2019 ... Habe ich heute ... ab hier ... aus dem Topthema KV abgetrennt ... da es in eine allg. Diskussion abgleitet...


... wichtig zu wissen - die Leistungen zw. Restkostenversicherung (PKV)+Bundesbeihilfe differieren enorm zum Studententarif (PKV).

Die Studententarife sind nicht für umsonst entsprechend günstig - so ist in der Regel der Verrechnungssatz der GOÄ auf das 1,8 bis 2,0-Fache limitiert. Fast ausnahmslos alle Ärzte/ Zahnärzte/ Therapeuten rechnen aber den 2,3-fachen Satz ab - und Fachärzte und vor allem Zahnärzte auch gerne nochmehr! Und von Chefarztbehandlung, Kuren oder Zahnersatz wollen wir gar nicht erst reden.

So habe ich es schon wiederholt in unserer Hausarztpraxis erlebt, dass aus diesem Grund Studenten mir langen Gesichtern oder gar unter Tränen die Praxis verliesen.

Auch zur Beihilfe sollte man wissen, dass der 70%-Anspruch nur zum Tragen kommt, wenn man der Beihilfestelle auch eine entsprechende Restkostenversicherung (PKV) oder GKV nachweist.

Daher Entscheidung gründlich abwäagen und alle Leistungen vorab prüfen, denn ein Zurück ist dann oftmals unmöglich bzw. sehr teuer.
« Letzte Änderung: 25. Februar 2019, 09:51:19 von LwPersFw »
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.734
Antw:Die Praxis in den Arztpraxen
« Antwort #1 am: 23. Februar 2019, 17:29:41 »

Deshalb sagt man dem Arzt auch, wie man versichert ist und dass man keine Rechnung oberhalb der Versicherung wünscht.

Bei GKV rechnet der Arzt Faktor 1 ab, und dies bei Deckelung und ggf. Rückzahlung - da ist der Patient mit Faktor 2 "garantiert" schon deutlich attraktiver...
Gespeichert

Griffin

  • Gast
Antw:Die Praxis in den Arztpraxen
« Antwort #2 am: 23. Februar 2019, 22:21:38 »


... richtig @F_K, Problem ist nur, dass kaum und bei näherer Betrachtung eigentlich gar kein Arzt mit sich verhandeln läßt. Und wirklich gleich gar nicht, wenn du eine komplexe Problematik hast oder ein Notfall bist.

Und dann finde mal eine gute Alternative zu dem Arzt deines Vertrauens oder adäquate Fachärzte oder anderen Zahnersatz oder eine andere Therapie... wird mehr als nur schwierig! Was glaubst du, wie oft du dieses Spielchen heutzutage mitspielst...
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.734
Antw:Die Praxis in den Arztpraxen
« Antwort #3 am: 24. Februar 2019, 09:06:42 »

... es ist kein Verhandeln - von einem GKV Versichertem gibt es auch nur Fallpauschale, das ist der Arzt mit einem PKV Student schon sehr gut bedient - will er mehr abrechnen, braucht der Arzt einen unterschriebenen Vertrag - und da ist man schnell bei Nötigung oder einer Meldung bei der Ärztekammer.

... Glaube mir, da gibt es praktisch keine Probleme.

(Selbst wenn der Arzt mit seiner Rechnung Mal nicht bei Versicherung / Beihilfe "durchkommt" - dann verzichtet er auf den Streitwert, bevor er einen guten Kunden verliert, ohne jede Diskussion.)
Gespeichert

Griffin

  • Gast
Antw:Die Praxis in den Arztpraxen
« Antwort #4 am: 24. Februar 2019, 13:45:14 »


... Du hast natürlich absolut recht, dass der Privatversicherte immer ein Gewinn für den behandelnde Arzt sind. Auch Überweisungen der Bw oder Behandlungen aufgrund BBHS (Bundesbehandlungsschein) sind für den Arzt von Vorteil, da sie sein Kassenbudget nicht belasten.

Ob der Tatbestand der Nötigung so einfach erfüllt ist, weiss ich nicht (bin kein Jurist), aber grundsätzlich existiert freie Arztwahl und der Arzt unterliegt außer im Notfall keinem Behandlungszwang. Das Vertragsverhältnis zw. Privatpatienten und Arzt ist rein zivilrechtlich (Privatliqiudation) und bedarf zweier Willenserklärungen.

Zum Thema Ärztekammer kann ich aus unserer ganz privaten Erfahrung berichten, dass diese (zumindest in unserem Bundesland) sich ziemlich ganau Null für die Belange der Privatversicherten und deren problembehafteten/fehlerhaften Abrechnungen interessiert.

Auch das Ärzte gerichtliche Auseinandersetzungen scheuen, kann ich nicht bestätigen. Denn diese bemühen häufig auf pauschaler Honorarbasis private Abrechnungsfirmen (wie AEV o. Unimed), um Abrechnungen in ihrem Namen zu erstellen und diese anschließend, einschließlich 1. Instanz vor Gericht, zu lequidieren. Was wir im Übrigen gerade bei einer HNO-Ärztin (meiner Frau) erleben dürfen.
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Die Praxis in den Arztpraxen
« Antwort #5 am: 24. Februar 2019, 14:04:27 »

Bei privatversicherten im Basistarif ist der beh. Arzt an die Basissteigerungsfaktoren gebunden!
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.734
Antw:Die Praxis in den Arztpraxen
« Antwort #6 am: 24. Februar 2019, 17:16:41 »

@ Griffin:

Es sind hier wohl persönliche Erfahrungen - ich mache die Abrechnung für 4 PKV Versicherte - seit langer Zeit, Erfahrung:

- im seltenen Einzelfall "sagt" die Beihilfestelle Mal, dass eine Position so nicht abgerechnet werden darf (unter Zitat eines Urteils oder Kommentare), teilt man dies der Abrechnungsstelle mit, sagt die ggf., Dass die es anders sieht, aber aus Kulanz nicht darauf besteht (da geht es hin der Regel um wenige Euro, dafür verärgert niemand einen guten Kunden)

- Bei "Chefarztbehandlung" ist es manchmal schwierig, deutlich zu machen, dass der Chefarzt gerne weiter Golf spielen soll - und die einfache "Geschichte" als Notfall auch ein Assistent behandeln soll - auch wenn der nicht in Vertretung abrechnungsberechtigt ist.

- Insgesamt kann ich sagen, dass man sehr zuvorkommend "bedient" wird - und der Arzt ein Eigeninteresse daran hat, den Kunden bestmöglich im Rahmen des Versicherungsschutzes zu behandeln (und da geht es soweit, dass der Arzt schon Mal die Indikation "dehnt", um die Behandlung zu ermöglichen).

Of course: your mileage may vary ...
Gespeichert

Rekrut84

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 626
Antw:Die Praxis in den Arztpraxen
« Antwort #7 am: 25. Februar 2019, 08:39:34 »

@ Griffin:

Es sind hier wohl persönliche Erfahrungen - ich mache die Abrechnung für 4 PKV Versicherte - seit langer Zeit, Erfahrung:

- im seltenen Einzelfall "sagt" die Beihilfestelle Mal, dass eine Position so nicht abgerechnet werden darf (unter Zitat eines Urteils oder Kommentare), teilt man dies der Abrechnungsstelle mit, sagt die ggf., Dass die es anders sieht, aber aus Kulanz nicht darauf besteht (da geht es hin der Regel um wenige Euro, dafür verärgert niemand einen guten Kunden)

- Bei "Chefarztbehandlung" ist es manchmal schwierig, deutlich zu machen, dass der Chefarzt gerne weiter Golf spielen soll - und die einfache "Geschichte" als Notfall auch ein Assistent behandeln soll - auch wenn der nicht in Vertretung abrechnungsberechtigt ist.

- Insgesamt kann ich sagen, dass man sehr zuvorkommend "bedient" wird - und der Arzt ein Eigeninteresse daran hat, den Kunden bestmöglich im Rahmen des Versicherungsschutzes zu behandeln (und da geht es soweit, dass der Arzt schon Mal die Indikation "dehnt", um die Behandlung zu ermöglichen).

Of course: your mileage may vary ...

Genauso gibt es aber auch Ärzte die versuchen mit überflüssigen Untersuchungen möglichst viel Geld vom Privatversicherten zu bekommen.

Es gibt also solche und solche, und aus einer Kulanz sollte man niemals eine Regel ableiten, weil dies zu einem falschen Rechts- und Anspruchsdenken führen kann.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.734
Antw:Die Praxis in den Arztpraxen
« Antwort #8 am: 25. Februar 2019, 08:50:13 »

Also mal (Laien) Juristerei:

Damit der Arzt "über" die Versicherungsleistung hinaus abrechnen kann, benötigt er einen Auftrag vom Patienten dazu - die Beweislast für den vorhandenen Auftrag und den vereinbarten Preis trägt der Arzt - der Arzt müsste auch Klage einreichen, wenn er einen Zahlungsanspruch durchsetzen möchte.

Damit sollte klar sein, dass der Arzt keine Chance hat, gegen den Willen des Patienten abzurechnen - das ist einfach abwegig.

Tatsächlich überflüssige Untersuchungen sind gegen medizinische Standards und ggf. Körperverletzung - dies kommt meiner Bewertung nach daher eher selten vor.

Wie gesagt, im grossen und ganzen bin ich sehr zufrieden - einmal einen schlechten Arzt erlebt (der schlecht behandelt hat), der praktiziert nicht mehr.
Gespeichert

Rekrut84

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 626
Antw:Die Praxis in den Arztpraxen
« Antwort #9 am: 25. Februar 2019, 09:00:27 »

Nun, ein Zahnarzt wollte allen Ernstes mal bei einem Patienten in jeden Zahl ein Loch bohren um zu sehen ob die Nerven noch intakt sind.

Ein Frauenarzt wollte bei einer Patienten jeden Monat ein großes Blutbild machen lassen, obwohl keinerlei Beschwerden vorhanden waren.

Beides waren Privatversicherte.

Natürlich bedarf der Arzt dazu das Einverständnis des Patienten, doch versuchen eben solche Ärzte einen Patienten zu solchen Maßnahmen zu überreden.

Mit Laien Justerei musst du mir nicht kommen, da ich Jura zur genüge im Studium hatte.
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Die Praxis in den Arztpraxen
« Antwort #10 am: 25. Februar 2019, 09:12:34 »

Diese Beispiele belegen garnichts.
Ohne die zugehörige Krankengeschichte.
Ohne die ist eine Abrechnung such nicht zu beurteilen.
Gespeichert

Rekrut84

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 626
Antw:Die Praxis in den Arztpraxen
« Antwort #11 am: 25. Februar 2019, 14:05:52 »

Zahnarzt Beispiel:
Gesunde Zähne, kein Karies, keine Füllungen, keine Paradonthose.  Es war ein Erstbesuch bei dem Zahnarzt.

Frauenarzt Beispiel:
Der Arzt wollte es im Rahmen einer Routineuntersuchung machen.
Beim ersten Besuch wurde ein großes Blutbild gemacht. Beim nächsten Besuch wollte er wieder eines machen, und ab da dann sollte die Patientin monatlich kommen zur Untersuchung und zum großen Blutbild. Medizinische Gründe lagen dafür nicht vor.

Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Die Praxis in den Arztpraxen
« Antwort #12 am: 25. Februar 2019, 23:14:47 »

Sind Sie Arzt? Oder Zahnarzt? Ich bin beides. Weiter diskutiere ich hier nicht. Das was Sie schreiben, ist weder eine vollständige Anamnese, noch der erhobene Befund bei den jeweiligen Untersuchungen. Es gibt in beuden Fällen tausend Befunde, die die Vorgehensweise jeweils rechtfertigen könnten.
Ach, Parodontose gibt es nicht...
Gespeichert

Rekrut84

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 626
Antw:Die Praxis in den Arztpraxen
« Antwort #13 am: 26. Februar 2019, 09:18:45 »

Da bin ich neugierig.

Welche Anamnese rechtfertigt es bei einem Patienten, der keinerlei Beschwerden hat, keinerlei Löcher in den Zähnen, bei einem Erstbesuch in jeden Zahn ein Loch bohren zu wollen, um die Nerven zu überprüfen?
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Die Praxis in den Arztpraxen
« Antwort #14 am: 26. Februar 2019, 10:04:18 »

Eine ausbleibende Reaktion auf Vitalitätsproben mehrerer Zähne kann eine Probetrepanation rechtfertigen. Für weitere Fragen empfehle ich, dass Sie ggfs. selbst studieren.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de