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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Fotografiert werden in der Öffentlichkeit  (Gelesen 6395 mal)

BestChoice

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Fotografiert werden in der Öffentlichkeit
« am: 28. Februar 2019, 15:35:56 »

Moin!

Aus gegebenem Anlass die folgende Frage: Muss ich mich als einzelne Person in Uniform von fremden Menschen fotografieren lassen?

In letzter Zeit ist mir das leider öfters passiert, auch außerhalb der Karnevalszeit... ab und an wurde ich einzeln als auch mit anderen (wenigen) Kameraden im FA - auf dem Nachhauseweg - oder im DA - bei LEKU, PolBil o.Ä. fotografiert. Mal mehr, mal weniger verstohlen wird man mit dem Handy geknipst. Es ist auch schon vorgekommen, dass sich Passanten am Bahnsteig mit einer nahezu vollkommener Selbstverständlichkeit direkt vor mich oder Kameraden stellten, um ein Bild zu machen.

Ist dieses Verhalten legal? Kann mir nicht vorstellen, dass ich das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild verliere, sobald ich Uniform anhabe. Kann ich darauf bestehen, dass derjenige die gemachten Bilder löscht? Wenn er dies verweigert, was tun?

Wie würdet ihr damit umgehen? Klar, grundsätzlich sehe ich das auch entspannt, wenn man aus Distanz am Bf mit ein paar Kameraden geknipst wird. Dennoch möchte ich nicht gut erkennbar als Einzelperson auf merkwürdigen Internetseiten landen...

Grüße
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F_K

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Antw:Fotografiert werden in der Öffentlichkeit
« Antwort #1 am: 28. Februar 2019, 15:39:52 »

Das Fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit ist NICHT verboten - lediglich ein Veröffentlichen solcher Bilder kann, ohne Einverständnis, einen Verstoß darstellen.

.. und "nur", weil sich ggf. jemand "später" strafbar verhält, kann man das rechtmäßige Foto nicht verhindern.
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Andi

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Antw:Fotografiert werden in der Öffentlichkeit
« Antwort #2 am: 28. Februar 2019, 15:42:00 »

Ergänzend kannst du natürlich darauf hinweisen, dass du nicht willst, das Fotos von dir gemacht werden und ab dann ist das Fotografieren ebenfalls grundsätzlich nicht erlaubt. Deine Persönlichkeitsrechte sind natürlich notwehrfähig, aber letztlich ist das immer dünnes Eis - für beide Seiten.

Gruß Andi
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Antw:Fotografiert werden in der Öffentlichkeit
« Antwort #3 am: 28. Februar 2019, 15:51:47 »

Ergänzend kannst du natürlich darauf hinweisen, dass du nicht willst, das Fotos von dir gemacht werden und ab dann ist das Fotografieren ebenfalls grundsätzlich nicht erlaubt. [...]
Also rückwirkend geht nicht? Nach dem Motto "Entschuldigung, ich habe gesehen, dass sie mich fotografiert haben. Ich möchte das nicht, löschen Sie die Aufnahme unverzüglich"?
Hast Du ein entsprechendes Gesetz o.Ä. worauf Du Deine These stützt? Habe bis dato nur §201a StGB gefunden, der passt aber nicht...
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Andi

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Antw:Fotografiert werden in der Öffentlichkeit
« Antwort #4 am: 28. Februar 2019, 15:55:09 »

Wieso sollte es Gesetze für etwas geben, das es nicht gibt?

Ich finde Wikipedia fasst das Thema doch ganz gut zusammen.

Gruß Andi
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Antw:Fotografiert werden in der Öffentlichkeit
« Antwort #5 am: 28. Februar 2019, 16:04:54 »

Ich finde Wikipedia fasst das Thema doch ganz gut zusammen.

Gebe Dir Recht, insoweit verstanden. Also alles in Allem Auslegungssache und nicht wirklich fest zu sagen... also bleibt nur der Versuch, mit höflichem Hinweisen auf die Aufnahmen soetwas zu unterbinden. Danke Andi!
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MMG-2.0

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Antw:Fotografiert werden in der Öffentlichkeit
« Antwort #6 am: 28. Februar 2019, 16:48:42 »

@BestChoise:

Zitat
Kann ich darauf bestehen, dass derjenige die gemachten Bilder löscht? Wenn er dies verweigert, was tun?

Ja, du kannst verlangen, dass das Bild gelöscht wird. Wenn nicht, Polizei rufen!
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Andi

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Antw:Fotografiert werden in der Öffentlichkeit
« Antwort #7 am: 28. Februar 2019, 16:54:35 »

Ja, du kannst verlangen, dass das Bild gelöscht wird. Wenn nicht, Polizei rufen!

Verlangen schon, nur wird es eben regelmäßig an der Möglichkeit einer Durchsetzung mangeln.
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MMG-2.0

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Antw:Fotografiert werden in der Öffentlichkeit
« Antwort #8 am: 28. Februar 2019, 17:13:29 »

Ja, du kannst verlangen, dass das Bild gelöscht wird. Wenn nicht, Polizei rufen!

Verlangen schon, nur wird es eben regelmäßig an der Möglichkeit einer Durchsetzung mangeln.
Da hast du wohl recht! Den ein oder anderen Fotografen erwischt es dennoch, und dann kann es teuer werden.
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F_K

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Antw:Fotografiert werden in der Öffentlichkeit
« Antwort #9 am: 28. Februar 2019, 17:26:52 »

@ Andi:

Ggf. Zivilrechtliche Ansprüche sind eben nicht notwehrfähig - ich rate davon ab, dies Eis zu betreten oder nur in die Nähe des Gewässers zu gehen.
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Antw:Fotografiert werden in der Öffentlichkeit
« Antwort #10 am: 28. Februar 2019, 17:40:32 »

Zitat
Kann ich darauf bestehen, dass derjenige die gemachten Bilder löscht? Wenn er dies verweigert, was tun?
Ja, du kannst verlangen, dass das Bild gelöscht wird. Wenn nicht, Polizei rufen!
Mal angenommen, man würde das tun... in der Zwischenzeit tippt derjenige mit seinem Handy und schwupps ist die Nachricht weg. Polizei kommt, kann nichts sehen, nichts nachweisen. Dann muss man schon nach Zeugen suchen, und selbst dann bin ich mir nicht sicher, dass das ausreichend ist...
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Antw:Fotografiert werden in der Öffentlichkeit
« Antwort #11 am: 28. Februar 2019, 17:46:28 »

Ggf. Zivilrechtliche Ansprüche sind eben nicht notwehrfähig - ich rate davon ab, dies Eis zu betreten oder nur in die Nähe des Gewässers zu gehen.
Das denke ich nicht!
"Nostandsfähig sind alle Rechtsgüter, die durch die Rechtsordnung geschützt werden. Ausdrücklich benennt §34 StGB Leib, Leben, Ehre und Eigentum. Ebenfalls geschützt ist die Intimsphäre."
Vielleicht kann man sogar in Richtung DSGVO argumentieren, dafür kenne ich mich aber viel zu wenig aus...
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ulli76

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Antw:Fotografiert werden in der Öffentlichkeit
« Antwort #12 am: 28. Februar 2019, 17:51:15 »

OH Himmel- was haben nur alle immer mit der DSGVO??? Die hat in den meisten Fällen gar nichts mit der Problematik zu tun.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MMG-2.0

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Antw:Fotografiert werden in der Öffentlichkeit
« Antwort #13 am: 28. Februar 2019, 17:52:20 »

@BestChoice:

Letztendlich ist die Löschung eines Bildes eh eine Farce, da die Bilder i.d.R. auf dem Medium wieder hergestellt werden können.

Zur Abwehr denjenigen mal direkt ins Gesicht fotografieren. ^^
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F_K

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Antw:Fotografiert werden in der Öffentlichkeit
« Antwort #14 am: 28. Februar 2019, 18:06:09 »

Intimsphäre in der Öffentlichkeit? Nicht wirklich, oder?

Das Foto ist schnell gemacht - der vermeintliche "Angriff" damit beendet.

Brecht halt in Uniform eine Schlägerei vom Zaun, DV und StA freuen sich über die Arbeit .
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