@ Sledgehammer, Sie tönen hier ohne auch nur ansatzweise Faktenkenntnis ganz schön laut herum. Schade.
Die Beschaffung von Flugzeugen für die Flzúgbereitschaft BMVg richtet sich schlicht und ergreifend nach dem, was der Bedarfsträger (hier BMVg) fordert und was die Haushaltspolitiker an Haushaltsmitteln genehmigen. Bisherige Politik war, dass Sparsamkeit für diese "Regierungsflugzeige" maßgebliche Richtschnur war. Wie zivile Airlines auch, kaufte der Bund gebrauchte Maschinen der Lufthansa, um sie nach Umrüstung für den VIP-Flugbetrieb und Einbau militärischer Zusatzforderungen weiter zu betreiben. Dass es sich nicht um werksneue Flugzeuge handelt war damit jedem Beteiligten klar. Wenn der Dienstherr im Einvernehmen mit den Haushaltspolitikern des Bundestages das nunmehr ändern will, dann wird auch das so geschehen.
Hier wird ja die Frage diskutiert, warum die Bundeswehr diese Luftfahrzeuge nicht selbst wartet und instandsetzt. Es galt doch dabei abzuwägen, was insgesamt wirtschaftlicher ist - bei Berücksichtigung, dass bei Luftfahrzeugen immer auch die engmaschigen Virgaben des Luftverkehrsgesetzes und der entsprechenden "Zukassungsordnung" einzuhalten sind. Um eine eigene, durchhhaltefähige Instandsetzungskapazität für im Grund zivile Luftfahrzeuge aufzubauen, um die Materialerhaltung bis hin zur Depotinstandsetzung (um einmal gängige Begriffe der Bundeswehrinstandsetzung zu wählen) in eigener Zuständigjkeit durchzuführen, wären Infrastruktur,- Personal- und Logistikkosten in Größenordnungen erforderlich gewesen, die nicht aufgebracht werden sollten. Zumal mit der Lufthansa-Technik ein weltweit tätiger Dienstleister unter Vertrag genommen werden konnte, der auch die gleichen Luftfahrzeugmuster der Lufthansa und anderer Luftfahrtunternehmen wartet und instandsetzt. Also eine typische Win-Win-Situation.