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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren möglich?  (Gelesen 216738 mal)

sledgehammer

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Antw:Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren möglich?
« Antwort #30 am: 07. März 2019, 12:50:09 »

@LwPersFw

Zitat
Dem TE kann nur eine fundierte Überprüfung seines Einzelfalls durch einen Juristen weiterhelfen.

Mein Hinweis war dazu gedacht die Komplexität in solchen Fällen darzustellen. Sie haben die Fallstricke ja schon verdeutlicht.

Ohne Sachkenntnis des Falls kann ich ja nur "Allgemein" darstellen und versuchen etwaige Hilfestellung/Hinweise zu geben. Bezug auf Urteile find ich immer einen "Ockhams Rasiermesser-Weg" für gut - um im Dickicht der Gesetze einen Ansatz zu finden.

Richtig - Am besten bei RA Kammer anfragen nach Spezialisten ehemaliger Offizier/Recht-  etwaig auch Pro Bono Fall.
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WIR-DIENEN-DEUTSCHLAND

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Antw:Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren möglich?
« Antwort #31 am: 07. März 2019, 13:36:47 »

Hallo,

erstmal @ALL --> wirklichen vielen Dank für die regen (Rück)Infos!!

Also Sachstand jetzt bzgl. weiteren Vorgehen ist:

1) Untätigkeitsbeschwerde als wortwörtliche weitere Beschwerde wird formuliert und geht an Kdr

2) meine Bedenken bzgl. Verschleppung bzw. Verstoss gegen Beschleunigungsgebot werden darin deutlich kund getan

3) die Vorgänge bzgl. Verbot von Kontakt/Umgang und die Drohung gegen Dritten, unter Abstellung auf meine Person, geht mit ins Schreiben rein
4) von den schon genannten, aber noch immer nicht vernommenen Zeugen, erhalte ich schriftliche Aussagen (2 habe ich schon), mache als im Grunde das was Chef schon hätte machen können oder/bzw gar wohl müssen (denn in deren Schreiben steht auch bislang noch nicht vernommen oder befragt zu sein)

5) ja ich nehme mir einen Anwalt, habe ja schon Kontakt, zumal wenn gemäß @justice005 etwaige Kosten im Erfolgsfall seitens der Bw getragen werden müssten

6) ich überlege dennoch, der Anwalt auch, ob es ratsam und notwendig ist Strafanzeige zu stellen!? A: um erwünschten Akteneinblick dann wohl zumindest dadurch zu erzwingen -und- B: allem etwas Nachdruck zu verleihen ....aber wie gesagt, ist noch nicht ausüberlegt

7) Anwalt meinte ich könne bzgl. der Ansage des Chefs betreffend Kontakt/Umgang mit mir wäre hätte zu unterbleiben (für mich hat das auch Befehlscharakter, da Anweisung zu klar vorgegebenen Verhalten, von Vorgesetzten gegenüber Untergeben, mithin mit "Anspruch" auf Gehorsam)
auch privat auf Unterlassung klagen/abstellen. Muss ich aber ernsthaft überlegen, auch zwecks Kostenrisiko


@LwPersFw

Ich wiederhole mich, aber auch wenn es z.T. nicht alles eindeutig und/oder sofort zu 100% zu verstehen ist, vielen vielen Dank für die Ausführungen!

Was mir aber auffällt, und dies bitte ich nicht etwaig falsch zu deuten, dass gestern ein mir etwaig verbindlich zustehender Anspruch auf Akteneinsicht in einem stärker ausgeprägten Tenor zum tragen kam (" Innerhalb der Bw ist dies tägliche Praxis und nicht umstritten."), sich nunmehr aber wieder in gewisser Weise relativiert sieht.

Ich möchte daher nochmal fragen, auch in Hinblick auf die scheinbar in die Höhe geschossenen "Besucherzahlen" von diesem Beitrag:

Hat hier denn noch niemand solch Vorgang direkt oder indirekt unter den Fingern gehabt? Zwecks aus der Praxis für die Praxis!? So außergewöhnlich bewerte ich mein Anliegen auf Akteneinsicht NOCH VOR Beschwerdeentscheidung nämlich nicht. Ich meine soll ja vorkommen das bei der Vielzahl an Soldaten der eine oder andere wähernd einem Beschwerdeverlauf den Eindruck gewinnt das die zuständigen Entscheider bewußt "zögerlich" bzw. laaaangsam und/oder oberflächlich bzw. eigentümlich einen Beschwerdefall angehen. Gerade wenn man mitbekommt das benannte Zeugen über Monate nicht gehört werden oder den Eindruck gewinnt das potentielle Täter (vermeintlich) aus der Schusslinie gebracht werden.

Solch Begehr kann doch in/bei einer selbst die Kerntemperatur von Truppenverpflegung vorgebender Institution wie der Bundeswehr nicht allein nur auf "Goodwill-Basis" behandelt werden!?!?
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F_K

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Antw:Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren möglich?
« Antwort #32 am: 07. März 2019, 13:45:09 »

Als (ehemaliger) DV, und als Einreicher diverser Beschwerden:

- Beschwerden sind Eilsachen, meine "Antworten" habe ich immer zügig erhalten.
- Ich hatte nie den Eindruck, die Sache würde "verschleppt" werden - ggf. wurden Dinge noch vor Bescheid "glattgezogen".

- Ein Beschwerdebescheid bleibt immer etwas genereller (hätte so nicht passieren dürfen, wurde gemaßregelt ...).

Insoweit habe ich nie Akteneinsicht beantragt - weil es ja innerhalb der 4 Wochen einen (befriedigenden) Bescheid gab.
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WIR-DIENEN-DEUTSCHLAND

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Antw:Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren möglich?
« Antwort #33 am: 07. März 2019, 14:35:02 »

Ich schliesse nicht aus das man u.U. meinte man könne meiner Beschwer womöglich auch daher weniger Aufmerksamkeit schenken (und/oder Gewichtung), da ich ja Ende Dezember DZE hatte und somit nicht "jeden" Tag beim Chef auf der Matte stehen könnte.

Also abseits davon das mir sehr sehr klar ist das (zumindest) mein vormaliger Chef DIESEN Beschwerdeinhalt unter Garantie nur äußerst ungern sich annähme. Gründe siehe Eingangsposting. Wobei er jetzt ja im Zuge weiterer Beschwerde eh aus dem Rennen ist/wäre. Zumindest in gewisser Weise. Allerdings sähe und sehe ich auch beim Herrn Kdr wenig Elan sich Bescherdeinhalt SOLCHER Art "freudig" annehmen zu wollen und in einer Art&Weise zu ermitteln das anzunehmende Würdigungsform zu unterstellen wäre.

An sich wundert mich eh das noch nicht Abgabe an WDA vollzogen wurde. Denn ich gehe mal von aus das man auf sowas in einem Zischenbescheid in jedem Fall verweisen würde.
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WIR-DIENEN-DEUTSCHLAND

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Antw:Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren möglich?
« Antwort #34 am: 08. März 2019, 09:08:00 »

Hallo,

kurzer Nachbrenner.

Wenn ich Strafanzeige erstatte, wäre dann Chef bzw. Kdr (da ja im Zuge weiterer Beschwerde zuständig) der betroffenen Soldaten frei darin zu sagen solange nicht "mehr/weiter" zu ermitteln, wie seitens der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft nichts an ihn zurück käme?

Nach dem Motto: jetzt macht ja die StA die Arbeit und wenn die was wollen sollen die sich melden (was u.U. ja bekanntlich sich auch zieeehen kann).

Ich meine die WDO so verstanden zu haben das der direkte DV bzw. nächste DV bei Verdacht eines Dienstvergehens (auch wenn es zugleich Straftat sein "könnte"), dennoch "weiter" ausermitteln müssen!? Nur eine etwaige disziplinare Würdigung könnte man verschieben bis mögliche Würdigung (theoretisch auch Einstellung) von ziviler Seite erfolgte. Aber das war es auch mit u.U. Verantwortung abschieben. ODER?
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