Hallo,
erstmal @ALL --> wirklichen vielen Dank für die regen (Rück)Infos!!
Also Sachstand jetzt bzgl. weiteren Vorgehen ist:
1) Untätigkeitsbeschwerde als wortwörtliche weitere Beschwerde wird formuliert und geht an Kdr
2) meine Bedenken bzgl. Verschleppung bzw. Verstoss gegen Beschleunigungsgebot werden darin deutlich kund getan
3) die Vorgänge bzgl. Verbot von Kontakt/Umgang und die Drohung gegen Dritten, unter Abstellung auf meine Person, geht mit ins Schreiben rein
4) von den schon genannten, aber noch immer nicht vernommenen Zeugen, erhalte ich schriftliche Aussagen (2 habe ich schon), mache als im Grunde das was Chef schon hätte machen können oder/bzw gar wohl müssen (denn in deren Schreiben steht auch bislang noch nicht vernommen oder befragt zu sein)
5) ja ich nehme mir einen Anwalt, habe ja schon Kontakt, zumal wenn gemäß @justice005 etwaige Kosten im Erfolgsfall seitens der Bw getragen werden müssten
6) ich überlege dennoch, der Anwalt auch, ob es ratsam und notwendig ist Strafanzeige zu stellen!? A: um erwünschten Akteneinblick dann wohl zumindest dadurch zu erzwingen -und- B: allem etwas Nachdruck zu verleihen ....aber wie gesagt, ist noch nicht ausüberlegt
7) Anwalt meinte ich könne bzgl. der Ansage des Chefs betreffend Kontakt/Umgang mit mir wäre hätte zu unterbleiben (für mich hat das auch Befehlscharakter, da Anweisung zu klar vorgegebenen Verhalten, von Vorgesetzten gegenüber Untergeben, mithin mit "Anspruch" auf Gehorsam)
auch privat auf Unterlassung klagen/abstellen. Muss ich aber ernsthaft überlegen, auch zwecks Kostenrisiko
@LwPersFw
Ich wiederhole mich, aber auch wenn es z.T. nicht alles eindeutig und/oder sofort zu 100% zu verstehen ist, vielen vielen Dank für die Ausführungen!
Was mir aber auffällt, und dies bitte ich nicht etwaig falsch zu deuten, dass gestern ein mir etwaig verbindlich zustehender Anspruch auf Akteneinsicht in einem stärker ausgeprägten Tenor zum tragen kam (" Innerhalb der Bw ist dies tägliche Praxis und nicht umstritten."), sich nunmehr aber wieder in gewisser Weise relativiert sieht.
Ich möchte daher nochmal fragen, auch in Hinblick auf die scheinbar in die Höhe geschossenen "Besucherzahlen" von diesem Beitrag:
Hat hier denn noch niemand solch Vorgang direkt oder indirekt unter den Fingern gehabt? Zwecks aus der Praxis für die Praxis!? So außergewöhnlich bewerte ich mein Anliegen auf Akteneinsicht NOCH VOR Beschwerdeentscheidung nämlich nicht. Ich meine soll ja vorkommen das bei der Vielzahl an Soldaten der eine oder andere wähernd einem Beschwerdeverlauf den Eindruck gewinnt das die zuständigen Entscheider bewußt "zögerlich" bzw. laaaangsam und/oder oberflächlich bzw. eigentümlich einen Beschwerdefall angehen. Gerade wenn man mitbekommt das benannte Zeugen über Monate nicht gehört werden oder den Eindruck gewinnt das potentielle Täter (vermeintlich) aus der Schusslinie gebracht werden.
Solch Begehr kann doch in/bei einer selbst die Kerntemperatur von Truppenverpflegung vorgebender Institution wie der Bundeswehr nicht allein nur auf "Goodwill-Basis" behandelt werden!?!?