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Autor Thema: Eignungsübender berechtigt für Familienheimfahrt?  (Gelesen 5375 mal)

Xartok

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Eignungsübender berechtigt für Familienheimfahrt?
« am: 10. April 2019, 14:16:39 »

Guten Tag geehrte(r) Leser(in),

vielen Dank im voraus.
Benötige Hilfe in Bezug auf Familienheimfahrten für Eignungsübende.
Trennungsgeld und Wohnung soweit anerkannt. Strecke nach Hause sind ca. 500km.
Im Intranet oder in der Urlaubsverordnung konnte ich konkretes nicht wirklich etwas finden, oder habe etwas hierbei überlesen?

Auch ist die Frage, ob der Reisetag auch ein Dienstfreier Tag ist. Sprich, Freitags nicht mehr zum Dienst sondern die Reise nach Hause/zur Frau.

Bitte, wenn möglich, ein Link/Quelle mit angeben, wo es geregelt ist, um es den Disziplinarvorgesetzten vorzeigen zu können.

Vielen Dank im voraus.

Selbständige Quellen für die Suche verwendet:
Intranet usw.
Links: http://www.gesetze-im-internet.de/e_g/BJNR000130956.html
https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/__18.html
https://wiki.bundeswehr.org/display/EloKaBtl931/Vereinbarkeit+von+Familie+und+Dienst
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Tasty

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Antw:Eignungsübender berechtigt für Familienheimfahrt?
« Antwort #1 am: 10. April 2019, 14:44:35 »

Zu Deiner Frage: Eignungsübende sind SaZ gleichgestellt. Das war hier schon des Öfteren Thema.
« Letzte Änderung: 10. April 2019, 15:11:05 von Ralf »
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Xartok

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Antw:Eignungsübender berechtigt für Familienheimfahrt?
« Antwort #2 am: 10. April 2019, 14:55:50 »

Zu Deiner Frage: Eignungsübende sind SaZ gleichgestellt. Das war hier schon des Öfteren Thema.

Problematisch hierbei ist, dass der DV mich gefragt hatte und es selbst nicht weiß, und auch der Spieß nicht wirklich was dazu gefunden hatte.
Verlässliche Quelle/ ZTV oder ähnliches eben.
Wunsch ist eben am Gründonnerstag fahren zu können, statt Karfreitag wo auf den Autobahnen die Hölle los sein wird.

Wenn es schon des Öfteren Thema war, wo genau finde ich es hier im Forum? Ich habe über die Suchleiste und den Schlagwörtern nicht wirklich was passendes gefunden.
Auch eben keine verlässliche Quelle.
Zu betonen ist, dass das Forum ohne Gesetzes/Regelung Text nicht zulässig ist.

Vielen Dank. Freue mich auf Antworten :-)

« Letzte Änderung: 10. April 2019, 15:11:31 von Ralf »
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KlausP

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Antw:Eignungsübender berechtigt für Familienheimfahrt?
« Antwort #3 am: 10. April 2019, 14:59:02 »

Was bedeutet bei Ihnen "ZTV"?

Zitat
... Zu betonen ist, dass das Forum ohne Gesetzes/Regelung Text nicht zulässig ist. ...

Was meinen Sie damit?
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KlausP

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Antw:Eignungsübender berechtigt für Familienheimfahrt?
« Antwort #4 am: 10. April 2019, 15:07:33 »

Ihr Chef hat dazu nichts gefunden? Geregelt ist das in der Sonderurlaubsverordnung, § 18 "Sonderurlaub für Familienheimfahrten".

https://www.buzer.de/gesetz/12062/a199092.htm

Da steht zwar nur was von Beamten, die Regelungen sind aber ebenso auf Soldaten anzuwenden. (Siehe auch § 9 Soldatenurlaubsverordnung)
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Ralf

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Antw:Eignungsübender berechtigt für Familienheimfahrt?
« Antwort #5 am: 10. April 2019, 15:12:41 »

Und ich habe hier mal aufgeräumt, bitte beim Thema bleiben. Danke.
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Xartok

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Antw:Eignungsübender berechtigt für Familienheimfahrt?
« Antwort #6 am: 10. April 2019, 15:23:03 »

Was bedeutet bei Ihnen "ZTV"?

Zitat
... Zu betonen ist, dass das Forum ohne Gesetzes/Regelung Text nicht zulässig ist. ...

Was meinen Sie damit?

Entschuldigung, meinte hierbei die ZDV A-2546-6 / Schreibfehler eingeschlichen.

Bezug auf Ihren Beitrag 15:07:33 > Danke, genau solch einen Link meinte ich. Auch §9 sollte hierbei helfen.

Jetzt nur noch eine Quelle finden, wo die Gleichstellung Eignugsübender SaZ steht.

Also vielen Dank an Euch. Wurde schon mal gut weitergeholfen.

Lieben Gruß und schönes Wetter!
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RefüPerser d.R.

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Antw:Eignungsübender berechtigt für Familienheimfahrt?
« Antwort #7 am: 10. April 2019, 15:30:23 »

Auch ist die Frage, ob der Reisetag auch ein Dienstfreier Tag ist. Sprich, Freitags nicht mehr zum Dienst sondern die Reise nach Hause/zur Frau.


Familienheimfahrten beginnen nach Dienst und enden zum Dienst. Die Möglichkeit des Sonderurlaubs für FHF wurde ja oben schon erwähnt. Alle zwei Monate ein Tag Sonderurlaub für FHF.  Achtung: Gilt nicht für FHF unter 150 Km
Soldatengesetz

§ 87 Einstellung von anderen Bewerbern


§ 87 hat 1 frühere Fassung und wird in  2 Vorschriften zitiert

(1) 1Ein Bewerber, der die für einen höheren Dienstgrad erforderliche militärische Eignung durch Lebens- und Berufserfahrung außerhalb der Bundeswehr erworben hat, kann auf Grund freiwilliger Verpflichtung zu einer Eignungsübung von vier Monaten einberufen werden; er kann die Eignungsübung freiwillig fortsetzen. 2Während der Übung kann er mit dem 15. oder Letzten eines jeden Monats entlassen werden. 3Die Entlassungsverfügung ist ihm wenigstens zwei Wochen vor dem Entlassungstag bekannt zu geben. 4Auf seinen Antrag muss er jederzeit entlassen werden. 5Im Übrigen hat er für die Dauer der Eignungsübung die Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit mit dem Dienstgrad, für den er nach erfolgreicher Ableistung der Eignungsübung vorgesehen ist.
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LwPersFw

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Antw:Eignungsübender berechtigt für Familienheimfahrt?
« Antwort #8 am: 10. April 2019, 16:01:57 »

Zum finanziellen Aspekt der Reisebeihilfe für die FHF nach TGV siehe

A-2212/1 Kap 6
A1-2212/1-6000 Kap 5

Zum Sonderurlaub für FHF siehe

A-1420/12 Nr. 342 ff


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StOPfr

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Antw:Eignungsübender berechtigt für Familienheimfahrt?
« Antwort #9 am: 10. April 2019, 18:10:23 »

Zu betonen ist, dass das Forum ohne Gesetzes/Regelung Text nicht zulässig ist.

Nur zur Klarstellung und um Missverständnissen vorzubeugen: Was meinen Sie damit?
Das hatte KlausP schon gefragt. 


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Xartok

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Antw:Eignungsübender berechtigt für Familienheimfahrt?
« Antwort #10 am: 11. April 2019, 13:43:36 »

Vielen Dank an alle Helfenden.
Frage konnte somit gut beantwortet werden.
Danke.

Bezüglich:
Zu betonen ist, dass das Forum ohne Gesetzes/Regelung Text nicht zulässig ist.

Nur zur Klarstellung und um Missverständnissen vorzubeugen: Was meinen Sie damit?
Das hatte KlausP schon gefragt. 

Hierbei bitte ich um Entschuldigung, dass ich mich nicht deutlich ausgedrückt habe.
Damit meinte ich, dass Aussagen aus diesem Forum nicht aussagekräftig genug sind für den DV.
Eine Quelle, so wie genannt beispielsweise von buzer.de, hilft hierbei mehr um Aussagen/Argumente zu festigen oder eben aus dem Intranet die Regelungen.

Nochmals vielen Dank.
Soweit wurde gut geholfen.

Wünsche eine gute Woche.
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