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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Reservistenleistungsabzeichen  (Gelesen 75506 mal)

Holgi33

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Reservistenleistungsabzeichen
« am: 10. März 2019, 12:32:20 »

In der aktuellen Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 (11.10.2018) Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wird unter 583. a:) Schießen mit dem Maschinengewehr MG3 als Wertungsübung (MG-S-3) vorgegeben. Mit Fußnote auf die Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4750 "Schießen mit Handwaffen verwiesen.

So weit ich weiß ist diese nicht mehr gültig und die MG-S-3 (WÜ) gibt es eigentlich nicht mehr.

Wie ist hier zu verfahren um die Voraussetzungen für das Reservistenleistungsabzeichen zu erfüllen?
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Holgi33

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Antw:Reservistenleistungsabzeichen
« Antwort #1 am: 21. März 2019, 11:17:05 »

Im Moment weiß wohl niemand wie es weiter geht, auch nicht das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten. Hatte wohl niemand auf dem Schirm, dass es da noch eine alte Wertungsübung gibt, als Voraussetzung.
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PersOffz

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Antw:Reservistenleistungsabzeichen
« Antwort #2 am: 21. Mai 2019, 22:33:49 »

Habe mich mit der gleichen Frage auch noch einmal an das Kompetenzzentrum für Reservisten gewandt. Bin gespannt, ob es eine Lösung gibt, da weder MG-S-3 noch MG-GL-2 als Wertungsübung angeboten werden.
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LwPersFw

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Antw:Reservistenleistungsabzeichen
« Antwort #3 am: 01. Oktober 2019, 08:04:31 »

Die A1-2630/0-9804 , Version 2 , 01.10.2019 führt - neu - aus:

5.12.3 Reservistenleistungsabzeichen

"584. Voraussetzungen und Bedingungen

( ... )

Reservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen
erwerben, wenn sie zusätzlich zu den Bedingungen der entsprechenden Stufe des
Leistungsabzeichens (Abschnitt 5.12.2) die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen:

a) Schießen mit dem Maschinengewehr:

+ Schießübung MG-S-3 für nicht nach neuem Schießausbildungskonzept (nSAK) Ausgebildete 129

oder

+ Schießübung MG-GL-2 für nach nSAK ausgebildete Soldatinnen und Soldaten 130

Bedingungen jeweils erfüllt.

( ... )

d) Ableistung von mindestens zehn Tagen Reservistendienst im Kalenderjahr der Abnahme."

« Letzte Änderung: 01. Oktober 2019, 08:31:53 von LwPersFw »
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F_K

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Antw:Reservistenleistungsabzeichen
« Antwort #4 am: 01. Oktober 2019, 09:44:09 »

Coole Sache - jetzt hat auch ein "nur mittelprächtiger" MG Schütze wie Ich eine Chance ..
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Holgi33

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Antw:Reservistenleistungsabzeichen
« Antwort #5 am: 02. Oktober 2019, 13:21:26 »

Schön, dann kann ich Nr. 9 beantragen :D
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MMG-2.0

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Antw:Reservistenleistungsabzeichen
« Antwort #6 am: 02. Oktober 2019, 13:48:40 »

Was macht man damit!? ^^
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F_K

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Antw:Reservistenleistungsabzeichen
« Antwort #7 am: 02. Oktober 2019, 13:54:31 »

@ MMG und andere:

Spätestens bei Nr. 10 ein doch "seltenes" Abzeichen zu besitzen, und damit zu demonstrieren, dass man nicht nur "vor Jahren" mal sportlich war, sondern über Jahrzehnte sportliche und militärsportliche Leistungen unter Beweis gestellt zu haben und auch darüber noch aktuell zu verfügen.

Und unabhängig davon, ob man es trägt - es gibt wohl Reservisten / Dienststellen, die können mit der gezeigten Leistungsfähigkeit etwas anfangen ...

(Gegenbeispiel sind dann die unbeorderten Reservisten, die "Stolz" ein Abzeichen tragen, dass in einem anderen Jahrtausend erworben wurde - und gleichzeitig den "Wohlstandbauch", mit dem schon optisch sowohl BMI als auch WtHR "gerissen" werden).
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bayern bazi

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Antw:Reservistenleistungsabzeichen
« Antwort #8 am: 02. Oktober 2019, 15:58:48 »

evtl kann auch bei einem Reservisten diese Leistung (neben anderen Faktoren) für eine hochwertigere Beorderungstelle mit eingerechnet werden ;)

wenn man zu Spitzendienstgraden (OStFw d R  - OTL d.R. ) ansteht und eine Stelle dafür benötigt - sind diese Urkunden auch ein Nachweis für jahrelang gezeigte Leistung (wird zwar nicht direkt bewertet - kann aber bei der Beurteilung des DV mit in die Beurteilung einfließen ;) )
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ulli76

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Antw:Reservistenleistungsabzeichen
« Antwort #9 am: 03. Oktober 2019, 11:50:57 »

Gibt es für das Reservistenleistungsabzeichen Sonderregelungen für den Sanitätsdienst? Und die 10 Tage umfassen auch DVags?
Ist das mit dem Handgranatenwerfen und Hiba? noch drin?

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F_K

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Antw:Reservistenleistungsabzeichen
« Antwort #10 am: 03. Oktober 2019, 12:26:10 »

@ Ulli:
Die Neufassung kenne ich nur in Auszügen,
- Nein, keine Sonderregelung ZSan
- Reservistendienst meint RDL, Dvag sind ein anderes Dienstverhältnis
- Die Bedingungen b und c werden wohl wie bisher HiBa und HGr sein.
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miT

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Antw:Reservistenleistungsabzeichen
« Antwort #12 am: 09. Oktober 2019, 09:33:24 »

Zitat
Reservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen
erwerben,

Mal zur Verständnis, da steht ja neben dem Leistungsabzeichen, können die Reservisten dann auch weiterhin normale Leistungsabzeichen ablegen und nur zusätzlich das mit mehr Anforderungen versehene Reservistenleistungsabzeichen? Oder bleibt den Reservisten auch nur das für Reservisten vorbehalten?
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F_K

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Antw:Reservistenleistungsabzeichen
« Antwort #13 am: 09. Oktober 2019, 09:48:36 »

Ja, Reservisten auf RDL sind Soldaten und können dann das Leistungsabzeichen ablegen (unter anderem Beurteilung gefordert!) und auch das Reservistenleistungsabzeichen.

Zitat
Reservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen
erwerben, wenn sie zusätzlich zu den Bedingungen der entsprechenden Stufe des
Leistungsabzeichens (Abschnitt 5.12.2) die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen:

Da gibt es wenig zu "deuteln" an dem Vorschriftenzitat.
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LwPersFw

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Antw:Reservistenleistungsabzeichen
« Antwort #14 am: 17. Dezember 2019, 07:11:56 »

Die A1-2630/0-9804 , Version 2 , 01.10.2019 führt - neu - aus:

5.12.3 Reservistenleistungsabzeichen

"584. Voraussetzungen und Bedingungen

( ... )

Reservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen
erwerben, wenn sie zusätzlich zu den Bedingungen der entsprechenden Stufe des
Leistungsabzeichens (Abschnitt 5.12.2) die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen:

a) Schießen mit dem Maschinengewehr:

+ Schießübung MG-S-3 für nicht nach neuem Schießausbildungskonzept (nSAK) Ausgebildete 129

oder

+ Schießübung MG-GL-2 für nach nSAK ausgebildete Soldatinnen und Soldaten 130

Bedingungen jeweils erfüllt.

( ... )

d) Ableistung von mindestens zehn Tagen Reservistendienst im Kalenderjahr der Abnahme."




Klarstellung zu 584 d) … gültig ab 17.12.2019:

"d) Ableistung von mindestens zehn Tagen Reservistendienst (nach dem IV. und V. Abschnitt des Soldatengesetzes) im Kalenderjahr der Abnahme."


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