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Reservistenleistungsabzeichen

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Holgi33:
In der aktuellen Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 (11.10.2018) Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wird unter 583. a:) Schießen mit dem Maschinengewehr MG3 als Wertungsübung (MG-S-3) vorgegeben. Mit Fußnote auf die Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4750 "Schießen mit Handwaffen verwiesen.

So weit ich weiß ist diese nicht mehr gültig und die MG-S-3 (WÜ) gibt es eigentlich nicht mehr.

Wie ist hier zu verfahren um die Voraussetzungen für das Reservistenleistungsabzeichen zu erfüllen?

Holgi33:
Im Moment weiß wohl niemand wie es weiter geht, auch nicht das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten. Hatte wohl niemand auf dem Schirm, dass es da noch eine alte Wertungsübung gibt, als Voraussetzung.

PersOffz:
Habe mich mit der gleichen Frage auch noch einmal an das Kompetenzzentrum für Reservisten gewandt. Bin gespannt, ob es eine Lösung gibt, da weder MG-S-3 noch MG-GL-2 als Wertungsübung angeboten werden.

LwPersFw:
Die A1-2630/0-9804 , Version 2 , 01.10.2019 führt - neu - aus:

5.12.3 Reservistenleistungsabzeichen

"584. Voraussetzungen und Bedingungen

( ... )

Reservistinnen und Reservisten können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen
erwerben, wenn sie zusätzlich zu den Bedingungen der entsprechenden Stufe des
Leistungsabzeichens (Abschnitt 5.12.2) die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen:

a) Schießen mit dem Maschinengewehr:

+ Schießübung MG-S-3 für nicht nach neuem Schießausbildungskonzept (nSAK) Ausgebildete 129

oder

+ Schießübung MG-GL-2 für nach nSAK ausgebildete Soldatinnen und Soldaten 130

Bedingungen jeweils erfüllt.

( ... )

d) Ableistung von mindestens zehn Tagen Reservistendienst im Kalenderjahr der Abnahme."

F_K:
Coole Sache - jetzt hat auch ein "nur mittelprächtiger" MG Schütze wie Ich eine Chance ..

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