Im April 2017 kontaktierte ich den Sozialdienst der BW daraufhin wurde mir ein Berater zugewiesen und wir machten ein paar Tage darauf einen Termin aus. Bei diesem Termin stellten wir dann einen Antrag auf WDB und einen Antrag nach dem Eisatzweiterverwendungsgesetz bei ZKAE.
Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte
Im Mai habe ich dann eine Einladung für Juni 2017 beim Kariere Center der Bundeswehr zur Ärztliche Untersuchung erhalten.
Diese wurde durchgeführt und ich wurde an einem Bundeswehr Psychologen weitergeleitet damit er ein Gutachten erstellt.
Dies wurde am 20.09.17 durchgeführt mit dem Ergebnis " Einsatzbedingte PTBS und keine geringfügige Schädigung usw.".
Soweit so gut, nach Rücksprache bei meinem Sachbearbeiter beim ZKAE hieß es, dass er erst tätig werden kann, wenn das WDB-Verfahren positiv abgeschlossen sei.
Das o.g. Ergebnis ist das, was die EinsatzUV erfordert...
B-2120/5
"307. Die Feststellung, dass die psychische Störung ... aufgetreten ist, ist im Hinblick auf die
notwendige wehrmedizinische Kompetenz durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie
und Psychotherapie der Bundeswehr zu treffen, weil andere Fachärztinnen oder Fachärzte für
Psychiatrie und Psychotherapie mangels praktischer Erfahrungen mit belastenden Folgen militärischer
Kampfeinsätze nicht hinreichend vertraut sind und deshalb auch nicht im gleichen Maße die
Kompetenz zur Diagnose der aufgeführten Störungen haben."Und dies eben i.V.m mit der Nr 601
"(...) Die EinsatzUV ist vor allem bei der Anwendung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG) von Bedeutung.
Einsatzgeschädigte im Sinne des § 1 dieses Gesetzes sind Personen, die eine nicht nur geringfügige gesundheitliche Schädigung durch einen Einsatzunfall erlitten haben.
Dieser Zusammenhang wird in den Fällen, in denen die EinsatzUV zur Anwendung kommt, vermutet.
Eine langwierige Einzelfallbegutachtung und die Prüfung, ob ein Einsatzunfall vorliegt, entfällt insoweit. (...)"Nur das Folgende passt dann aber nicht...
6 Anwendung der Einsatzunfallverordnung / § 1 Abs. 1 EinsatzUV
Es genügt die Feststellung, dass die Betroffenheit von einer bewaffneten Auseinandersetzung,
die Teilnahme an einer solchen Auseinandersetzung oder eine vergleichbare Belastung
vorgelegen hat.
Dies würde bei mir ganz klar vorliegen.
...
Nach meinem Verständnis ist dies ein Belastendes Ereignis.
Wird aber von der ZKAE nicht so gesehen. Obwohl ein Wehrpsychologe eine Einsatzbedingte PTBS bestätigt hat.
Und zum Verständnis noch ganz wichtig...
Die Koordinierungsstelle und die Stelle, die die WDB bearbeitet, gehören zwar beide zum BAPersBw, haben aber arbeitstechnisch
direkt nichts miteinander zu tun !
D.h. sprechen Sie z.B. mit dem WDB-Bearbeiter ... wird dieser auch nur Aussagen zum WDB-Verfahren treffen! Aber nicht z.B. zum EinsatzWVG...
Gehen Sie bitte wieder zu
Ihrem Sozialberater/-arbeiter und bitten Ihn um weitere Unterstützung.
Es ist leider so ... ohne weiteres "Papier schwarz machen" ...
Ob das "Papier" hilft, kann
niemand versprechen, ober ohne... ... wären Sie zum weiteren Abwarten verdammt... Wie jeder Bürger der einen Antrag bei einer Behörde stellt...
Auch kann und soll der Sozialdienst Sie in ihrer aktuellen sozialen Lage unterstützen.
z.B. Arbeitsamt, Integrationsamt, etc.
Weiterhin können im privaten Bereich unterstützen (z.T. hier bereits genannt):
Das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.V.
http://soldatenhilfswerk.org/index.htmlund weiterhin
Die Deutsche Härtefallstiftung
http://haertefall-stiftung.de/Bei beiden Organisationen können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.
Verweisen Sie darauf, dass Sie ehemaliger Soldat mit Einsatzschädigung sind.