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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS  (Gelesen 299081 mal)

LwPersFw

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Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
« Antwort #15 am: 12. März 2019, 09:21:51 »

Meine Empfehlung ... wenden Sie sich nochmals an den PTBS-Beauftragten.

Beauftragter für einsatzbedingte posttraumatische Belastungsstörungen und Einsatztraumatisierte
Generalarzt Dr. Bernd Mattiesen
Telefon: 030 2004 - 23041
bmvgbeauftrptbs@bmvg.bund.de

Bitten Sie um erneute Unterstützung.
Es kann nicht sein, dass "nur" wegen der Erkrankung eines Sachbearbeiters ein Fall nicht weiter bearbeitet wird.

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LwPersFw

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Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
« Antwort #16 am: 12. März 2019, 12:58:18 »

Und noch ein Hinweis zu diesem Punkt:

Zitat
Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte

Im Mai habe ich dann eine Einladung für Juni 2017 beim Kariere Center der Bundeswehr zur Ärztliche Untersuchung erhalten. Diese wurde durchgeführt und ich wurde an einem Bundeswehr Psychologen weitergeleitet damit er ein Gutachten erstellt. Dies wurde am 20.09.17 durchgeführt mit dem Ergebnis " Einsatzbedingte PTBS und keine geringfügige Schädigung usw.". 

Soweit so gut, nach Rücksprache bei meinem Sachbearbeiter beim ZKAE hieß es, dass er erst tätig werden kann, wenn das WDB-Verfahren positiv abgeschlossen sei.


Dies ist seit Oktober 2012 für psychisch Erkrankte (z.B. PTBS) so pauschal nicht mehr korrekt.

Auf Grund der oft sehr langen WDB-Verfahren bei diesem Personenkreis hat der Gesetzgeber reagiert und die Einsatzunfallverordnung (EinsatzUV) am 09.10.2012 in Kraft gesetzt.

Was ist der Zweck ?

Zitat aus dem die EinsatzUV umsetzenden Zentralerlass B-2120/5 A-2120/5:

"601. Die EinsatzUV ist vor allem bei der Anwendung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
(EinsatzWVG) von Bedeutung. Einsatzgeschädigte im Sinne des § 1 dieses Gesetzes sind Personen,
die eine nicht nur geringfügige gesundheitliche Schädigung durch einen Einsatzunfall erlitten haben.
Dieser Zusammenhang wird in den Fällen, in denen die EinsatzUV zur Anwendung kommt, vermutet.
Eine langwierige Einzelfallbegutachtung und die Prüfung, ob ein Einsatzunfall vorliegt, entfällt
insoweit
. Es genügt die Feststellung, dass die Betroffenheit von einer bewaffneten
Auseinandersetzung, die Teilnahme an einer solchen Auseinandersetzung oder eine vergleichbare
Belastung vorgelegen hat, die Diagnose der psychischen Störung durch eine Fachärztin oder einen
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie der Bundeswehr und die Bewertung aus medizinischer
Sicht, dass eine nicht nur geringfügige Schädigung vorliegt. Letztere Bewertung wird durch das
Kommando des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (KdoSanDstBw) vorgenommen
.

602. Durch die Anwendung der EinsatzUV wird unmittelbar die weitere Prüfung ermöglicht, ob die
Voraussetzungen für den Eintritt in eine Schutzzeit nach § 4 EinsatzWVG oder für eine
Wiedereinstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 Absatz 5 EinsatzWVG
vorliegen. Diese Prüfung erfolgt durch das BMVg – P II 1 2.

701. Nach § 63c Absatz 3 Satz 2 SVG bleibt die Beschädigtenversorgung nach dem Dritten Teil
des SVG von den Regelungen über die Einsatzversorgung unberührt. Das WDB-Verfahren wird
deshalb nach den Regelungen des Dritten Teils des SVG unabhängig von der EinsatzUV weiterhin
durchgeführt.

2Wegen Abschichtung der Zuständigkeit auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
(BAPersBw) – Referat I 2.2.3 – ist eine Überarbeitung des vorliegenden Erlasses erforderlich. Bis zu einer
Neufassung ist die vorliegende Fassung weiter anzuwenden mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Referates
P II 1 im BMVg jeweils das Referat I 2.2.3 des BAPersBw tritt."



Das heißt, die Frage, ob z.B. ein ehemaliger Soldat in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art berufen werden
und in die Schutzfrist aufgenommen werden kann, wird vom WDB-Verfahren entkoppelt.

Beide Verfahren laufen unabhängig und parallel!

Der Abschluss des WDB-Verfahrens, muss für die Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nicht mehr abgewartet werden !


Der Abschluss wird erst dann relevant, wenn ein konkreter GdS vorliegen muss, um z.B. feststellen zu können, dass die Übernahme zum BS möglich ist.




Weitere Ausführungen dazu siehe hier:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,52918.msg547788.html#msg547788

dort mein Beitrag vom 03.06.2015


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=23137.45

dort meine Beiträge vom

+ 18.08.2015  23:00:30
+ 19.08.2015  18:30:44


Hinweis :
Die in den Texten genannte Stelle "Referat I 2.2.3 des BAPersBw" wurde umbenannt in

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat ZS 2.3 -Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte-
Alte Heerstraße 81
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 15 3368
BAPersBwZS2.3KoordStEinsatzgeschädigte@bundeswehr.org

« Letzte Änderung: 10. April 2019, 08:45:44 von LwPersFw »
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Griffin

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Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
« Antwort #17 am: 12. März 2019, 13:37:58 »


... wie auch von @ulli76 vorgeschlagen, brauchst Du dringend externe juristische Unterstützung.

Mir ist durchaus bewusst, dass Deine finanzielle Situation dies aktuell kaum zulässt.

Daher hierzu zwei weitere Lösungsansätze:

Mglw. warst Du früher rechtsschutzversichert - mit früher meine ich den Zeitpunkt Deiner Traumatisierung. Denn für viele Rechtsschutzversicherer ist für die Leistungspflicht der Schadenseintritt ausschlaggebend und nicht die sich aktuell daraus ergebenden Probleme/ Sachverhalte. Prüfen und ggf. Rechtsschutz erbitten.

Der BwSozDienst hat die Möglichkeit beim Soldatenhilfswerk e.V. eine Einzelfallspende für in Not geratene Kameraden zu beantragen/ vorzuschlagen - i.d.R. wird diesen Vorschlägen stattgegeben. Ergo, auf zum Sozialdienst.

Und wenn Du Dich für einen Anwalt entscheiden solltest, gibt es aus Sicht vieler Forenmitglieder und aus meiner ganz persönlichen Sicht nur einen wirklich schlagkräftigen und professionellen Juristen - RA S. aus Lüneburg, welcher zu dem ausgewiesener Experte des DBwV ist und gesellschaftspolitisch bestens vernetzt ist.

Viel Erfolg!!
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smöre

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Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
« Antwort #18 am: 12. März 2019, 14:44:07 »

Erst einmal möchte ich mich für die Beiträge bedanken, die mir sehr helfen und mir wieder Hoffnung geben.

LwPersFw: Dies dachte der Sozialberater der Bundeswehr und ich auch, dass beiden Verfahren getrennt von einander Bearbeitet werden.
Die Realität sieht aber anders aus, dort heißt es, ohne WDB-Bescheid keine Schutzzeit für ehemalige Soldaten. Das ist Fakt egal was im Gesetz steht. Leider.

Ja, ich habe einen Rechtsschutz (zum Glück)

Es ist alles so traurig, wie hier mit Menschen umgegangen wird. Heute habe ich nochmal beim Sachbearbeiter BAPers angerufen. Meine Akte kann im Moment nicht weiter bearbeitet werden. Weil eine Zeugenaussage fehlt und nicht auf den Tisch liegt. Diese Aussage wurde am 25.02. also vor über 2 Wochen mit der Post verschickt (jetzt fängt die Post schon an wie die DB). Desweiteren soll meine Akte jetzt wieder zum Mediziner zurück und nicht in die Rechtsabteilung OH MEIN GOTT. Mir kommt das alles wie bei den Schildbürgern vor oder wie bei Asterix und Obelix in der Behörde.
Es tut mir leid, wenn ich jetzt zum lästern anfange, aber auf Grund meiner Erkrankung steigere ich mich da extrem rein.
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LwPersFw

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Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
« Antwort #19 am: 12. März 2019, 15:51:23 »


LwPersFw: Dies dachte der Sozialberater der Bundeswehr und ich auch, dass beiden Verfahren getrennt von einander Bearbeitet werden.

Die Realität sieht aber anders aus, dort heißt es, ohne WDB-Bescheid keine Schutzzeit für ehemalige Soldaten. Das ist Fakt egal was im Gesetz steht. Leider.


Um so mehr ... mit Hilfe des Sozialdienst ...

1. Schreiben an den PTBS-Beauftragten

a) Bitte um Unterstützung im beschleunigen des WDB-Verfahrens. Schildern Sie sachlich aber ausführlich die nicht verständlichen Verzögerungen.

b) Hinweis an den Beauftragten, dass Ihnen mit Vorsatz die rechtlichen Möglichkeiten der EinsatzUV i.V.m. Zentralerlass B-2120/5 durch das BAPersBw -KoordSt- verweigert werden.
    Bitten Sie um Unterstützung zur Durchsetzung des unten unter 3. genannten Ergänzungsantrages.

parallel

2. Eingabe an den Wehrbeauftragten

a) Bitte um Unterstützung im beschleunigen des WDB-Verfahrens. Schildern Sie sachlich aber ausführlich die nicht verständlichen Verzögerungen.

b) Hinweis an den Wehrbeauftragten, dass Ihnen mit Vorsatz die rechtlichen Möglichkeiten der EinsatzUV i.V.m. Zentralerlass B-2120/5 durch das BAPersBw -KoordSt- verweigert werden.
    Bitten Sie um Unterstützung zur Durchsetzung des unten unter 3. genannten Ergänzungsantrages.

Nutzen Sie für Beides - zur Verdeutlichung - die Formulierungen die in den o.g. Links zu finden sind





3. Stellen Sie einen ergänzenden Antrag an

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat ZS 2.3 -Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte-


"Betr: Ergänzungsantrag auf Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 Absatz 5 EinsatzWVG

Bezug: Mein Antrag auf Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 Absatz 5 EinsatzWVG vom XX.XX.201X


Hiermit beantrage ich erneut, auf Grundlage der EinsatzUV i.V.m. Zentralerlass B-2120/5, die sofortige Einstellung
in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 Absatz 5 EinsatzWVG.

Gemäß der genannten Verordnung i.V.m. dem Zentralerlass ist hierzu kein abgeschlossenes WDB-Verfahren erforderlich.

Die sonstigen Vorgaben der EinsatzUV i.V.m. Zentralerlass B-2120/5 sehe ich in meinem Fall als erfüllt an.

Ich fordere zu diesem Antrag einen schriftlichen Bescheid.

Für den Fall der Ablehnung, unter Nennung der begründenden Rechtsgrundlagen und der entscheidungsrelevanten Sachverhalte.

Ich beantrage die Bescheiderteilung, zur Frage der beantragten Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 Absatz 5 EinsatzWVG,  bis spätestens 30.04.2019."



Dieses Schreiben senden Sie mit Einschreiben per Rückschein an die KoordSt.

Fügen Sie es auch als Kopie den Schreiben zu 1. und 2. bei !



Da das Verfahren ja noch läuft und Sie deshalb noch keine Bescheide in der Hand haben, gegen die man Rechtsmittel einlegen könnte, ist dies m.E. ein erster Schritt.

Ggf. verfassen der Schreiben zusammen mit Sozialdienst und Rechtsanwalt.




Auch noch passend zum Thema:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,23137.90.html

dort mein Beitrag + Anhang 27.06.2017 18:12:31



Und aus A-1340/110

"3 Regelungen für frühere Soldatinnen und Soldaten
3.1 Grundsätzliches zur Fallbearbeitung

301. Nach § 6 Absatz 5 des EinsatzWVG können ausgeschiedene einsatzgeschädigte Soldatinnen
und ausgeschiedene einsatzgeschädigte Soldaten, deren nicht auf Lebenszeit angelegtes Wehrdienstverhältnis
durch Zeitablauf geendet hat oder aus diesem Grund beendet worden ist, einen Anspruch
auf Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art haben, wenn ihre im Wehrdienstverhältnis
erlittene gesundheitliche Schädigung erst nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses erkannt worden
ist und die Schädigung ausschlaggebend für die Nichteingliederung in das Arbeitsleben ist.


303. Anträge auf Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 Absatz 5 des
EinsatzWVG sind formlos direkt der Koordinierungsstelle Einsatzgeschädigte vorzulegen. Ein Beispiel
für einen solchen Antrag enthält die Anlage 9.2.2. Der Eingang des Antrags wird der Antragstellerin
oder dem Antragsteller schriftlich bestätigt. Dabei wird darauf hingewiesen, dass über den Antrag vielfach
erst
nach Abschluss des WDB-Verfahrens entschieden werden kann
, da im WDB-Verfahren die
Kausalität zwischen gesundheitlicher Schädigung und Auslandseinsatz festgestellt wird."


Die Wortwahl "vielfach erst" ist nicht immer erst !

Eben weil es z.B. Ausnahmen davon - im Rahmen der Anwendung der EinsatzUV - geben kann !


"6 Anwendung der Einsatzunfallverordnung

601. Die auf der Grundlage der Ermächtigung in § 63c Abs. 2a SVG erlassene Verordnung gilt
außer für Soldatinnen und Soldaten auch für andere Angehörige des Geschäftsbereichs des BMVg.
Mit der Einsatzunfallverordnung (EinsatzUV) vom 24. September 2012 wird bei der Anwendung des
EinsatzWVG auf Fälle einsatzbedingter psychischer Störungen abgestellt. § 1 Abs. 1 EinsatzUV benennt
konkret die psychischen Störungen, bei denen die Vermutung der Verursachung durch einen
Einsatzunfall greift. Es genügt die Feststellung, dass die Betroffenheit von einer bewaffneten Auseinandersetzung,
die Teilnahme an einer solchen Auseinandersetzung oder eine vergleichbare Belastung
vorgelegen hat, sowie die durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
der Bundeswehr gestellte Diagnose, dass eine der in der Einsatzunfallverordnung genannte
psychische Störung beim Betroffenen vorliegt.
Die Anwendung dieser Verordnung ist durch die hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen geregelt."


Durchführungsbestimmungen = Zentralerlass B-2120/5
« Letzte Änderung: 12. März 2019, 16:09:43 von LwPersFw »
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smöre

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Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
« Antwort #20 am: 12. März 2019, 17:07:52 »

Wie ich schon bei meiner Einleitung geschrieben habe, finde ich das hier Personen sind die ein entsprechenden fundiertes Fachwissen aufweisen.

LwPersFw: Herzlichen Dank für die ausführliche Schilderung wie ich weiter vorgehen kann. Werde Versuchen dies mit Hilfe des Sozialberaters, eines Lotsen oder Rechtsanwalt umzusetzen. Weil alleine sehe ich keine Möglichkeit diesen für mich darstellenden Kraftakt auf Grund meiner psychischen Probleme durchzusetzen bzw..

Danke an alle die mir auch eine PN geschrieben haben. Bin für jegliche Art von Unterstützung sowie Rat auch wenn es nur aufmunternde Worte sind Dankbar.

Danke an alle
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smöre

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Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
« Antwort #21 am: 12. März 2019, 17:51:05 »

6 Anwendung der Einsatzunfallverordnung /  § 1 Abs. 1 EinsatzUV

Es genügt die Feststellung, dass die Betroffenheit von einer bewaffneten Auseinandersetzung,
die Teilnahme an einer solchen Auseinandersetzung oder eine vergleichbare Belastung
vorgelegen hat.


Dies würde bei mir ganz klar vorliegen.

Ich beschreibe mal kurz den wichtigsten Vorfall (es mehrere Sachen)
Damals im Einsatz war ich als Vpfl. GrpFhr. eingesetzt wir wurde mit anderen Truppenteilen in eine gemeinsame Truppenküche zusammen gelegt. Wir (die GrpFhr.) teilten uns die einzelnen aufgaben auf, ich übernahm dann die täglichen Verpflegungsfahrten zum Verpflegungsumschlagepunkt (Entfernung 100 km einfach). Nach 1-2 Tagen als die Luftangriffe auf die Serben begonnen haben fuhr ich mit meinem LKW direkt durch Skopje. Was ich nicht wusste, war das gerade in Skopje heftige Ausschreitungen und Unruhen gegen die NATO Truppen waren. Es wurden Autos angezündet die Menschen wüteten wie ein MOB in der Stadt und sogar die Deutsche Botschaft wurde angegriffen und überrannt. Genau zu diesem Augenblick fuhr ich dann durch die Stadt, als eine Menschenmenge von ca. 20-30 Personen meinen LKW sah, wurde versucht mich zu stoppen (es wurde schnell ein Auto auf die Straße geschoben, was aber nicht ausreichte, weil ich die Spur wechselte) und dabei wurden alles was Sie in die Finger bekamen (Steine, Eisenstangen usw.) auf den LKW geworfen. Zu diesen Augenblick hatte ich Todesangst, hätte die Menschenmenge es geschafft das Fahrzeug zu stoppen hätte ich ohne wenn um aber mein Leben mit der Schusswaffe verteidigt. Der LKW war daraufhin Totalschaden. Ungefähr 5 km nach der Stadt kamen wir auf eine Straßensperre die von unseren Soldaten errichtet wurde. Wurde dann von den Feldjägern ins Lager zurück Eskortiert. Nach meinem Verständnis ist dies ein Belastendes Ereignis. Diesen Vorfall konnten meine genannten Zeugen zwar nicht als unmittelbaren Augenzeugen bestätigen. Weil sie nicht dabei waren, sie konnten aber bestätigen wie der Zustand des LKW war als ich unmittelbar ins Lager zurückkam und meine Aussagen (Erzählungen) von damals.
Nach meinem Verständnis ist dies ein Belastendes Ereignis. Wir aber von der ZKAE nicht so gesehen. Obwohl ein Wehrpsychologe eine Einsatzbedingte PTBS bestätigt hat.
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ulli76

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Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
« Antwort #22 am: 12. März 2019, 17:57:22 »

Deswegen sollst du dir ja Hilfe holen.
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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« Antwort #23 am: 12. März 2019, 18:25:34 »

Danke Ulli, ja ich weis. Ich wollte nur noch einmal meine Hintergründe warum und weshalb wiederspiegeln. Weil somit denke ich wird dies transparenter weil irgendwann kommt die Frage auf, ob es sich bei mir überhaupt um ein Belastendes Ereignis handelt.
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smöre

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Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
« Antwort #24 am: 12. März 2019, 18:44:54 »

Genau an diesem Tag bin ich durch Skopje gefahren, wenn ich diese Bilder sehe kommen extreme Gefühle hoch.

https://www.youtube.com/watch?v=_HGCHTueg-Q
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LwPersFw

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« Antwort #25 am: 13. März 2019, 06:47:53 »


Im April 2017 kontaktierte ich den Sozialdienst der BW daraufhin wurde mir ein Berater zugewiesen und wir machten ein paar Tage darauf einen Termin aus. Bei diesem Termin stellten wir dann einen Antrag auf WDB und einen Antrag nach dem Eisatzweiterverwendungsgesetz bei ZKAE.

Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte

Im Mai habe ich dann eine Einladung für Juni 2017 beim Kariere Center der Bundeswehr zur Ärztliche Untersuchung erhalten.
Diese wurde durchgeführt und ich wurde an einem Bundeswehr Psychologen weitergeleitet damit er ein Gutachten erstellt.

Dies wurde am 20.09.17 durchgeführt mit dem Ergebnis " Einsatzbedingte PTBS und keine geringfügige Schädigung usw.". 


Soweit so gut, nach Rücksprache bei meinem Sachbearbeiter beim ZKAE hieß es, dass er erst tätig werden kann, wenn das WDB-Verfahren positiv abgeschlossen sei.


Das o.g. Ergebnis ist das, was die EinsatzUV erfordert...

B-2120/5

"307. Die Feststellung, dass die psychische Störung ... aufgetreten ist, ist im Hinblick auf die
notwendige wehrmedizinische Kompetenz durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie
und Psychotherapie
der Bundeswehr zu treffen, weil andere Fachärztinnen oder Fachärzte für
Psychiatrie und Psychotherapie mangels praktischer Erfahrungen mit belastenden Folgen militärischer
Kampfeinsätze nicht hinreichend vertraut sind und deshalb auch nicht im gleichen Maße die
Kompetenz zur Diagnose der aufgeführten Störungen haben."


Und dies eben i.V.m mit der Nr 601

"(...) Die EinsatzUV ist vor allem bei der Anwendung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG) von Bedeutung.

Einsatzgeschädigte im Sinne des § 1 dieses Gesetzes sind Personen, die eine nicht nur geringfügige gesundheitliche Schädigung durch einen Einsatzunfall erlitten haben.

Dieser Zusammenhang wird in den Fällen, in denen die EinsatzUV zur Anwendung kommt, vermutet.

Eine langwierige Einzelfallbegutachtung und die Prüfung, ob ein Einsatzunfall vorliegt, entfällt insoweit. (...)"







Nur das Folgende passt dann aber nicht...

6 Anwendung der Einsatzunfallverordnung /  § 1 Abs. 1 EinsatzUV

Es genügt die Feststellung, dass die Betroffenheit von einer bewaffneten Auseinandersetzung,
die Teilnahme an einer solchen Auseinandersetzung oder eine vergleichbare Belastung
vorgelegen hat.


Dies würde bei mir ganz klar vorliegen.

...

Nach meinem Verständnis ist dies ein Belastendes Ereignis.

Wird aber von der ZKAE nicht so gesehen. Obwohl ein Wehrpsychologe eine Einsatzbedingte PTBS bestätigt hat.







Und zum Verständnis noch ganz wichtig...

Die Koordinierungsstelle und die Stelle, die die WDB bearbeitet, gehören zwar beide zum BAPersBw, haben aber arbeitstechnisch direkt nichts miteinander zu tun !

D.h. sprechen Sie z.B. mit dem WDB-Bearbeiter ... wird dieser auch nur Aussagen zum WDB-Verfahren treffen! Aber nicht z.B. zum EinsatzWVG...



Gehen Sie bitte wieder zu Ihrem Sozialberater/-arbeiter und bitten Ihn um weitere Unterstützung.
Es ist leider so ... ohne weiteres "Papier schwarz machen" ...
Ob das "Papier" hilft, kann niemand versprechen, ober ohne... ... wären Sie zum weiteren Abwarten verdammt... Wie jeder Bürger der einen Antrag bei einer Behörde stellt...

Auch kann und soll der Sozialdienst Sie in ihrer aktuellen sozialen Lage unterstützen.
z.B. Arbeitsamt, Integrationsamt, etc.


Weiterhin können im privaten Bereich unterstützen (z.T. hier bereits genannt):

Das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.V.    http://soldatenhilfswerk.org/index.html

und weiterhin

Die Deutsche Härtefallstiftung      http://haertefall-stiftung.de/

Bei beiden Organisationen können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.
Verweisen Sie darauf, dass Sie ehemaliger Soldat mit Einsatzschädigung sind.
« Letzte Änderung: 13. März 2019, 12:31:28 von LwPersFw »
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smöre

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« Antwort #26 am: 13. März 2019, 15:00:46 »

Danke noch mal für die Unterstützung.

Was ich leider bei meinen Schilderungen bzgl. der ZKAE vergessen habe und warum Sie meine Akte vermutlich an das WDB-Verfahren angehängt haben ist folgender Grund. Im Zuge der Sachstandsermittlung hat das ZKAE irgendwelche Zeugen (3 Zeugen) die ebenfalls zu dieser Zeit im Einsatz waren angeschrieben. Diese Zeugen sind mir zwar bekannt, weil 2 davon aus meiner Stammeinheit stammten. Aber im Einsatz in anderen Einheiten und sonst irgendwo eingesetzt waren.
Das Resultat daraus, war das diese Zeugen keine Angeben bzgl. eines Vorfall der mich betrifft machen konnten. Was verständlich ist.
Es wurde zwar ein Gutachten durch einen Wehrmediziner erstellt konnte aber nicht durch Hand Huber und Konsorten bestätigt werden.
Was mich auch nachdenklich macht, ist das ich nach dem Gutachten keine schriftlichen Informationen erhalten haben z.b. dass es den WDB-Verfahren angehängt wurde, erst nachdem ich im Januar 2019 dort angerufen habe (ZKAE) habe ich davon erfahren. Hätten Sie mich angeschrieben und gesagt das Sie weitere Zeugen brauchen wäre das kein Problem gewesen.
Gestern habe ich meinen Sozialberater angerufen und Ihm noch einmal alles geschildert und gesagt er soll sich doch bitte kümmern. Was er jetzt zum wiederholten male macht. Auch mit der bitte bzgl. der Prüfung beim ZKAE.

Desweiteren noch einmal beim PTBS-Beauftragten angerufen. Sie werden meine Sache umgehend erneut prüfen lassen. Sowie einen Lotsen kontaktiert und einen Termin für Montag vereinbart.

Sorry, hatte diese Information leider vergessen.
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LwPersFw

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« Antwort #27 am: 13. März 2019, 16:21:18 »


Es wurde zwar ein Gutachten durch einen Wehrmediziner erstellt konnte aber nicht durch Hand Huber und Konsorten bestätigt werden.


Gemäß der EinsatzUV gilt:

B-2120/5  A-2120/5

"307. Die Feststellung, dass die psychische Störung ... aufgetreten ist, ist im Hinblick auf die
notwendige wehrmedizinische Kompetenz durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie
und Psychotherapie
der Bundeswehr zu treffen
, weil andere Fachärztinnen oder Fachärzte für
Psychiatrie und Psychotherapie mangels praktischer Erfahrungen mit belastenden Folgen militärischer
Kampfeinsätze nicht hinreichend vertraut sind und deshalb auch nicht im gleichen Maße die
Kompetenz zur Diagnose der aufgeführten Störungen haben."

Wenn dieser in seinem Gutachten die von Ihnen genannte Feststellung "Einsatzbedingte PTBS und keine geringfügige Schädigung usw." getroffen hat...
Gilt dies und ist gerade nicht zu hinterfragen und bedarf auch keiner Bestätigung ... denn dafür ist dies ein Facharzt mit entsprechender Kompetenz.
« Letzte Änderung: 10. April 2019, 08:46:44 von LwPersFw »
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« Antwort #28 am: 13. März 2019, 17:02:58 »

Wurde aber nicht beachtet. Hatte ja Anfang Januar mit ZKEA telefoniert und dabei wurde mir ja nahegelegt, dass ich den PTBS-Beauftragten einschalten soll. Als ich PTBS-Beauftragter hörte fragte ich sogar nach, warum den PTBS-Beauftragten und nicht den Wehrdienstbeuftragten das war für mich nahe liegender.
Darauf habe ich dann folgende Antwort vom ZKEA erhalten:  Sie haben ein positives Gutachten von OFA Herrn XXXX, der eine Schädigung in seinem Gutachten bestätigt. Aus diesem Grund können Sie sich ohne Probleme an den PTBS-Beauftragten wenden, desweiteren ist der PTBS-Beauftragte schneller und unbürokratischer und hat auch andere Möglichkeiten als der Wehrbeauftragte.

Einige die diesen Beitrag verfolgen werden sich jetzt denken "Oh man junge, Heul nicht rum, nimm Deinen Popo hoch und Ruf dort an bzw. schreib einen Brief da hin" oder Sie denken sich hättest Dich am Anfang besser Informiert und diese stellen kontaktiert usw.  :-[

Denjenigen möchte ich sagen es geht nicht mehr, ich bin im Moment weit über meinem Leistungsspektrum. Jemand der nicht von dieser Krankheit betroffen ist kann dies auch nicht verstehen.
Man ist so mit sich selbst beschäftigt das man den Alltag überhaupt schafft, selbst das Aufstehen am Morgen kostet bereits soviel Kraft. Solche Kleinigkeiten wie einen Anruf tätigen sind bereits unüberwindbare Hürden, für einen betroffenen ist es nicht nur ein Telefonat sonder purer Stress und Angst. Warum Angst? Ganz einfach man muss einer Fremden Person erzählen warum man bei Ihr anruft, dass dieser überhaut einen Eindruck erhält warum es geht. Für Menschen mit PTBS ist das schlimm, weil man jeglicher Art die einen daran erinnern könnte aus den weg geht.
Weil man weis, wenn man davon spricht (sonderlicher weise ist es beim Schreiben nicht so schlimm)  das danach Flash Backs oder Panikanfälle auftreten/bekommt das ist so sicher wie das Armen in der Kirche. Desweiteren erscheint die ganze Welt einem als Feindlich jeder will einem nur etwas böses und auf Grund der Konzentrationsschwierigkeiten kann man dem Gespräch nach 5 min. eh nicht mehr folgen man versteht bei den einfachsten Dingen nur noch Bahnhof. Für mich waren diese 3 Telefonate die ich Gestern und Heute geführt habe sehr schlimm.

Leider muss ich jetzt im nachhinein sagen, dass ich bei dem gesamten WDB-Verfahren und allen weiteren Anträgen zu blauäugig und zu Naiv war. Dabei setzte ich immer auf einen ordentlichen Ablauf der mit einem gesunden Menschenverstand für die betroffenen (so zumindest lauten die Leitsätze BAPers) geführt wird (leider war ich zu mehr nicht Fähig). Da dachte ich falsch ohne einen Rechtsbeistand bekommt man nichts. Es ist so traurig, jeder betroffen kann meine Schilderungen nachvollziehen wie schwer es mit dieser Krankheit ist und dann wird man so von seinem früherem Dienstherren behandelt.


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ulli76

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Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
« Antwort #29 am: 13. März 2019, 17:08:08 »

HImmel- dann schreib doch wenigstens die vom Bund deutscher Einsatzveteranen an. Du hier postest du doch auch.

Anscheinend ist da was schief gelaufen im Ablauf. Das löst sich aber nicht unbedingt einfach so auf.
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