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Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS

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smöre:
Ja, Du hast recht, eine Beschwerde gegen den Amtsarzt kann ich machen. Was aber wenig bringt, weil niemand anderes dabei war.
Bei einem Widerspruch sieht es so aus:

Widerspruch ärztliches Gutachten
Sie sind erkrankt und die Bezugszeit für das Krankengeld läuft ab? In vielen Fällen ist dann das Arbeitsamt oder auch Jobcenter für Sie zuständig. Dieses wird in vielen Fällen ein ärztliches Gutachten fordern, mit dem Ihre Erkrankung nachgewiesen und belegt werden soll. Doch was ist, wenn Sie dies nicht wünschen oder aber mit dem Resultat des Gutachtens nicht zufrieden sind? Grundsätzlich müssen Sie wissen, dass man gegen ein ärztliches Gutachten keinen Widerspruch einlegen kann.

Gegen ein bereits erstelltes, ärztliches Gutachten ist es nicht möglich, Widerspruch einzulegen. Denn eine ärztliche Einschätzung ist in dieser Form nicht antastbar und kann somit nicht angefochten werden. Allerdings haben Sie andere Möglichkeiten, um sich gegen diese Entscheidung zur Wehr zu setzen oder Sie fordern ein erneutes Gutachten eines anderen Arztes.

smöre:
Bei dem Papierkram, hatte ich einen Mitarbeiter des Sozialdienst der Bundeswehr. Weil das hätte ich niemals geschafft das ich die ganzen Anträge ausfülle.

Kann ich einen Lotsen kontaktieren auch wenn ich kein Soldat mehr bin?
Hatte mich damals an den Sozialdienst der Bundeswehr gewendet die mir schnell und unbürokratisch geholfen haben.

ulli76:
Vielleicht ist eine Beschwerde einfach für deine Psychohygiene gut.

Du weisst ja auch nicht, ob er das nicht öfter abzieht. Wenn sich die Beschwerden häufen, dann sollte sein Vorgesetzter mal hellhörige werden.

In dem Fall geht es ja nicht nur um das Gutachten an sich- das ist nicht beschwerdefähig, wenn nicht Formalien verletzt wurden- sondern um das Gebahren des Amtsarztes.
Um sein Gutachten anzufechten, bräuchtest du ein weiteres Gutachten eines anderen Arztes. Das solltest du aber auch tatsächlich fordern. Du solltest auch klären, ob das Bundeswehrgutachten nutzbar ist.

Über den Sozialdienst- die kennen meist die Lotsen in ihrem Bereich. Ansonsten kannst hat auch der Bund deutscher Einsatzveteranen welche.

smöre:
Ok, dann werde ich morgen da mal Anrufen.

Am 18.03. habe ich einen Termin beim Arbeitsamt, da hatte ich eh vor, dass ich eine erneute Begutachtung beantrage. Weil der Prof. hatte damals geschrieben, dass nach 6 Monaten eine erneute Begutachtung erfolgen soll.

Aber Danke für diesen Hinweis, bin für alles offen.

smöre:
Kann mir vielleicht noch jemand sagen, was jetzt beim WDB-Verfahren (wenn alle Unterlagen vorliegen) als nächstes kommt und wie lange das dauert?

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