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Autor Thema: Wiedereinstieg nach gebrauch von Kündigungsrecht  (Gelesen 48544 mal)

Henno1199

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Wiedereinstieg nach gebrauch von Kündigungsrecht
« am: 12. März 2019, 22:07:42 »

Guten Tag,

Ich habe am 1.11.2017 meine Grundausbildung angetreten und erfolgreich abgeschlossen. Nach meiner Versetzung in meine Stammeinheit nach Stetten Akm. habe ich von meinem Kündigungsrecht gebrauch gemacht da ich eigentlich eine andere Verwendung im Sinn hatte.

Ich wurde T2 Gemustert und hatte eine Unteroffiziers Eignung mit ZAW im Logistik Bereich bekommen (12 Jahre SAZ).
Jedoch war dort kein Platz mehr frei und ich wurde quasi zum FWDL´er.
Da ich kein Sinn darin gesehen habe 23 Monate einfach so in einer Einheit abzuleisten obwohl ich eigentlich was anderes vorhatte, habe ich Schließlich meine Kündigung eingereicht.

Nun habe ich am 20.03.2019 einen Termin zur Karriereberatung, und werde mich für meine "eigentliche" Verwendung als SAZ 12 mit der ZAW Bewerben.

Meine Frage ist dabei nur, wie meine Chancen aussehen nachdem ich gekündigt habe. Ist es egal aus welchem Grund ich gekündigt habe oder werde ich beim Psychologischem Gespräch auf Verständniss treffen?

Mir ist bewusst das hier niemand eine genaue Antwort liefern kann. Aber evtl sind ja leute da, die von einem ähnlichem Fall gehört haben oder so etwas in der Art.

Ich bedanke mich im Vorraus für die Antworten und wünsche einen noch angenehmen Tag.
H.W
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Nordpol Nordpol

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Antw:Wiedereinstieg nach gebrauch von Kündigungsrecht
« Antwort #1 am: 12. März 2019, 22:20:33 »

Egal ist das garantiert nicht.
Auf Verständnis kannst du nicht hoffen, sofern du keine triftigen Gründe nennen kannst.

Kann aber sagen, dass ich ehemalig widerrufen und trotzdem Soldat in meiner gewünschten Laufbahn werden durfte.
 
Also viel Erfolg bei deinem Einstellungsverfahren !
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nicoxxx

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Antw:Wiedereinstieg nach gebrauch von Kündigungsrecht
« Antwort #2 am: 12. März 2019, 22:35:05 »

Wenn du die GA fertig hast und das mit der fehlenden Verwendung plausibel ist, dann wird das jetzt kein Ausschlusskriterium sein. Allerdings wirst du dir dann in KarrC keine weiteren Unstimmigkeiten erlauben können.

Denn dieser Abbruch Qualifiziert dich jetzt nicht mehr. Warum hast du den FWD dann angetreten? Dir war doch klar, dass du damit nicht hast was du wolltest.
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Henno1199

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Antw:Wiedereinstieg nach gebrauch von Kündigungsrecht
« Antwort #3 am: 12. März 2019, 22:46:13 »

Danke für die schnelle Antwort.

Meine Gründe sind ja klar, ich möchte ja meine 12 Jahre SAZ machen mit einer ZAW um damit dann nach meiner Dienstzeit nicht als 30/31 Jähriger ohne Ausbildung da zu stehen.
Das Risiko während meiner FWDL Dienstzeit war da einfach zu groß.


Wenn du die GA fertig hast und das mit der fehlenden Verwendung plausibel ist, dann wird das jetzt kein Ausschlusskriterium sein. Allerdings wirst du dir dann in KarrC keine weiteren Unstimmigkeiten erlauben können.

Denn dieser Abbruch Qualifiziert dich jetzt nicht mehr. Warum hast du den FWD dann angetreten? Dir war doch klar, dass du damit nicht hast was du wolltest.

Ich habe den FWD angetreten weil mir gesagt wurde, dass während meiner FWD Dienstzeit nach einem Platz gesucht wird
um dann mein Dienstverhältniss vom FWDLER zu meiner eigentlichen Eignung also sprich SAZ mit der ZAW abzuändern.

Als ich dann in meine Stammeinheit versetzt wurde, die ca 600km von der Heimat entfernt war, und Zeitgleich meine Stubenkameraden sich sehr Unkameradschaftlich benommen haben, habe ich die Entscheidung getroffen zu kündigen da ich keine Aussicht auf Versetzung hatte und dabei im Hinterkopf immer das Bild hatte, 23 Monate dort festzusitzen ohne das es einem "was bringt".

Mfg,
H.W

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Ralf

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Antw:Wiedereinstieg nach gebrauch von Kündigungsrecht
« Antwort #4 am: 13. März 2019, 04:37:35 »

Ein Laufbahnwechsel hätte auch aus der FWDL-Laufbahn heraus gemacht werden können. Das ist nun nichts außergewöhnliches. Kündigen um dann wieder reinzukommen ist nicht der übliche Weg. Du wirst die Fragen gefallen lassen müssen, wie man ggf. nun sicher sein kann, dass das nicht nochmal passiert.
Kündigung wegen unkameradschaftlicher Stubenkameraden wäre für mich kein Grund.
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RefüPerser d.R.

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Antw:Wiedereinstieg nach gebrauch von Kündigungsrecht
« Antwort #5 am: 13. März 2019, 09:54:47 »


Als ich dann in meine Stammeinheit versetzt wurde, die ca 600km von der Heimat entfernt war, und Zeitgleich meine Stubenkameraden sich sehr Unkameradschaftlich benommen haben, habe ich die Entscheidung getroffen zu kündigen da ich keine Aussicht auf Versetzung hatte und dabei im Hinterkopf immer das Bild hatte, 23 Monate dort festzusitzen ohne das es einem "was bringt".

Mfg,
H.W

Einen Antrag auf Versetzung zu schreiben wäre eventuell auch ne Möglichkeit gewesen. Aus der Praxis ist mir kein Fall bekannt bei dem der Antrag eines FWD nicht durchgegangen ist. Gerade um eine Kündigung des FWD zu verhindern, wird diesen stattgegeben.
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