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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Trommelfeuer für Fachleute  (Gelesen 4497 mal)

DeltaEcho

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Antw:Trommelfeuer für Fachleute
« Antwort #15 am: 14. März 2019, 23:40:27 »

Achtung nach meiner Meinung kann es hier durchaus schwerwiegende Konsequenzen haben für den nächsthöheren DV. Sollte er wirklich die Ermittlungen an sich gezogen haben und den Beschluss beim Truppendienstgericht erwirkt haben, steht der Verdacht einer Wehrstraftat im Raum.

Zitat
§ 38 WStG – Anmaßen von Befehlsbefugnissen
Wer sich Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis anmaßt oder seine Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis überschreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht in § 39 mit Strafe bedroht ist.

Da dieser Fall jedoch nicht oft vorkommt, würde ich zwingend den RB kontaktieren und mein weiteres Vorgehen eng mit ihm abstimmen.
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Maj a.D.

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Antw:Trommelfeuer für Fachleute
« Antwort #16 am: 15. März 2019, 08:22:47 »

@Sternekrieger

Sollten Sie Mitglied im DBwV sein, auch dort gibt es eine Rechtsberatung für Soldaten und da kann man sich auch als DV hinwenden, wenn man eine Frage hat. Zumindest kann Ihnen dort sicher gesagt werden, wer weiterhelfen kann, wenn die Juristen des DBwV nichts sagen können / dürfen.

Ihnen alles Gute und Soldatenglück!
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LwPersFw

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Antw:Trommelfeuer für Fachleute
« Antwort #17 am: 15. März 2019, 09:13:08 »

Und noch ein weiterer rechtlicher Denkanstoß...

Kommt es z.B. zu einer Beschwerde im Rahmen der WDO ... hat eine Prüfung nach § 46 WDO zu erfolgen.

"Prüfungsumfang und -maßstab unterscheiden sich insoweit, als im Rahmen der Dienstaufsicht nur
die in § 46 Absatz 2 WDO abschließend aufgezählten Fälle zu überprüfen sind,
während im Rahmen der Beschwerde umfassend bewertet wird, ob die Disziplinarmaßnahme zu Recht
verhängt wurde und in ihrer Art und Höhe angemessen war
."



Hat aber Derjenige, dem diese Prüfpflicht obliegen würde, aber schon selbst aktiv im Rahmen der Verfolgung des Dienstvergehens agiert...

... würde dies bedeuten ... das er die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Maßnahmen prüfen müsste ...


Wir bewegen uns hier in einem klar definierten rechtsstaatlichen Verfahren - mit klar zugewiesenen Zuständigkeiten.

Davon abzuweichen ... davon kann ich nur dringend abraten ... egal was ein Kdr "wünscht" oder "will" ...
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi

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Antw:Trommelfeuer für Fachleute
« Antwort #18 am: 15. März 2019, 10:18:56 »

Eine eingehende Besprechung mit dem zuständigen Rechtsberater, der im Normalfall auch als zuständiger Wehrdisziplinaranwalt die Einleitungsbehörde vertritt ist hier das einzige, was ich rate.

Gruß Andi
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Sternekrieger

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Antw:Trommelfeuer für Fachleute
« Antwort #19 am: 18. März 2019, 17:24:25 »

@Maj a.D.

DBwV war guter Hinweis. Bin Mitglied und stimmt, fragen kostet auch mich als DV nichts. Auch schon kurze Telko geführt. Wie zu erwaten war natürlich sofort der Hinweis das ich doch "meinen" RB hätte. Naja, nach entsprechender Schilderung so verbleiben das ich Hergang und Sachverhalt nochmal schriftlich mailen möge. Werde ich auch tun, lieber von zwei Seiten Meinungen einholen als nur von einer.

@Stromius

Richtig, kam vom IT-SiBe mit der privaten Nutzung. Das mit dem "dulden" und dem für "bekloppt" halten im Fall jeglicher Meldung privater Nutzung ist mir bewusst, allerdings halt stets ein 2schneidiges Schwert. Halt wie so manche Dinge, Dinge von denen man lieber erst gar nichts auf den Tisch bekommt. Da man sich das ausloggen (gemeint ist Zeiterfassung, nicht PC) sonst gleich schenken kann von MO - FR.

Nun halt eine Einzelbelehrung nachgeholt und für den Rest der Einheit die Jahresbelehrung dazu vorgezogen.

Andernfalls wäre Verweis das Mittel der Wahl gewesen, unter Verweis auf Verstoß gegen Pflicht zum treuen Dienen. Nur da die Nutzung während der Dienstzeit marginal war und nach Dienst es sich auch nicht um die besagten "9 Stunden am Tag" dreht, halt davon Abstand genommen. Sonst könnte bzw. müsste ich ab sofort auch jeden der während Dienst mit dem eigenen Handy surft und telefoniert oder seine zehnte Zigarette durchzieht "disziplinieren". Gott bewahre.

PS: Mit dem RB auch noch kurze Telko gehabt. Unabhängig davon das der recht kurz angebunden tat, erhält er halt alles was an Papieren bislang zusammengekommen ist. Im Gespräch kam ich mir etwas "dümmlich" hingestellt vor. Bin zwar im Bilde was man dem Soldaten verdächtigt und mir ist auch klar das es zwei drei Themenfelder gibt bei denen ausgeprägte Sensibilität an den Tag gelegt wird, aber kann wohl schlecht auf Kneifzange und 5000 Lux Bestrahlung zurückgreifen, nur um Aussageverhalten zu "optimieren".

Es kam der Hinweis bzw. die Frage ob ich den Soldaten tatsächlich weiter im Dienst belassen möchte und das man auch von sich aus den Fall aufgreifen könne. Dann wäre ich in gewisser Weise aus der Nummer raus und hätte meine Ruhe. (Natürlich nicht wortwörtlich so gekommen.) Was man dann aber anders machen tät wollen oder können wüsste ich auch nicht!




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