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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Berechnung Stehzeit für Beförderung  (Gelesen 40739 mal)

Richard_DH78

  • Gast
Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #150 am: 16. Januar 2020, 07:42:17 »

... Wie ich ja schon vor einiger Zeit schrieb, interessiert mich eine Verwendung als PersOffz oder auch als PersStOffz. Eine Umbeorderung auf den DP PersOffz wurde heute auf den Weg gebracht. ...

Meine Umbeorderung auf den DP PersOffz wurde gestern vom BAPersBw bestätigt und an mein zuständiges KarrC weitergeleitet.

Wie geht es jetzt weiter in bezug auf die Ausbildungsplanung? Wird das von BAPersBw gesteuert, plant mich BAPersBw für einen möglichen Lehrgang ein?

>>> Bitte seht es mir nach, dass ich solch banale Fragen hier im Forum stelle, der derzeit in meinem MobTrT zuständige PersFwRes (HptFw) ist leider nicht sehr fähig. Der originäre PersFwRes (OStFw) ist absoluter Fachmann, aber leider erst Anfang Februar wieder im Dienst. <<<

Der HptFwRes äußerte mir gegenüber, dass jetzt alles BAPersBw übernimmt und ich mich zurücklehnen. BAPersBw würde mich für den entsprechenden Lehrgang PersOffz/PersStOffz schon versuchen einzuplanen. So richtig vertraue ich der Sache aber nicht.
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Tommie

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #151 am: 16. Januar 2020, 09:30:22 »

… , der derzeit in meinem MobTrT zuständige PersFwRes (HptFw) ist leider nicht sehr fähig. Der originäre PersFwRes (OStFw) ist absoluter Fachmann, aber leider erst Anfang Februar wieder im Dienst.

Die richtige Bezeichnung wäre "PersFw und Reservistenbearbeiter", weil ansonsten die "Verwechslungsgefahr mit den sog. FwRes, die in der beorderungsunabghängigen freiwilligen reservistenarbeit im LKdo des jeweiligen Bundeslandes und in der Fläche in eingeteilten Landkreisen/Bezirken zuständig sind, besteht ;) ! Aber das nur so am Rande!

Ich sehe das relativ entspannt! In der Regel kommt eine Ausbildungsplanung von BAPersBw, aber … wenn Sie etwas spezielles wollen, und Ihr Lehrgang ist speziell, dann sollte der Reservistenbearbeiter den Kontakt zu Ihrem Personalbetreuer suchen, dass man Sie ggf. kurzfristig als Nachrücker auf einen Lehrgang schicken kann. Wir haben jetzt Mitte Januar, so dass ich Ihnen rate, die zwei Wochen noch abzuwarten, bis der Kamerad OStFw wieder da ist und dann mit ihm gemeinsam eine "Strategie" zu besprechen, mit der Sie hoffentlich so bald wie möglich zum Zuge kommen! Wenn der Vertreter "nicht so fähig" ist, würde ich den gezielt raus halten, dann kann er schon nichts versemmeln, was der originäre Dienstposteninhaber dann langwierig wieder gerade ziehen muss ;) ! Da ist jetzt etwas Geduld gefragt ;) ! Wenn Sie aus dem Lehrgangskatalog einen oder mehrere "lohnende Ziele" identifizieren und dies über den Kameraden OStFw an Ihren Personalbetreuer kommunizieren, wird der mit der Ausbildungssteuerung reden und die werden an Sie denken, wenn sich in den identifizierten Lehrgängen Kapazitäten ergeben!
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F_K

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #152 am: 16. Januar 2020, 09:32:28 »

Nur mal eine Anmerkung:

Ein PersOffz DP ist maximal bis Hptm dotiert, eine Beförderung zum Major ist dort NICHT möglich.
Selbst wenn man dich umbeordert, auf eine PersStoffz Stelle, fehlt dir die notwendige ATB für eine Beförderung - der Lehrgangsplatz ist damit ein "zusätzliches" Hindernis auf dem Weg zur Beförderung.
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Tommie

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #153 am: 16. Januar 2020, 09:44:33 »

Ein PersOffz DP ist maximal bis Hptm dotiert, eine Beförderung zum Major ist dort NICHT möglich. …

Das ist prinzipiell richtig, aber der Dienstposten als PersOffz ist ja auch nur eine Stufe der Karriereleiter! Bei Bewährung auf diesem Posten wird irgendwann die Umplanung auf einen PersStOffz-Posten kommen, auf dem man dann, wenn man dort mindestens 12 Tage geübt hat und beurteilt wurde und alle weiteren Anforderungen erfüllt (insgesamt sind es wohl 36 Wehrübungstage im Dienstgrad Hauptmann, davon 12 auf einem höher bewerteten Dienstposten, sowie mindestens zehn Jahre seit der Beförderung zum Leutnant!), auch zum Major befördert werden. Bei den PersStOffz ist in der Regel beim OTL "EdeKa", vereinzelt gibt es jedoch auch A16-Dienstposten, die gespiegelt werden können. Bei der Sanität sind das z. B. die Abteilungsleiter G1 im Kdo RegSanUstg und im Kdo SanEinsUstg! Wobei ich sagen muss, dass diese beiden DP sogenannte "Spitzendienstposten" sind, die jeweils nur einmal gespiegelt werden dürfen mit Genehmigung durch BAPersbw und dass die Auswahl für eine Beförderung zum Oberst der Reserve durchaus eine Herausforderung ist!
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Tommie

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #154 am: 16. Januar 2020, 09:51:37 »

Außer Frage steht natürlich, dass ohne die zugewiesene ATB "PersOffz/PersStOffz SK", die auf dem angefragten Lehrgang erworben werden soll, keine Beförderung zum Major erfolgen wird! Hier sehe ich auch schon eine Beförderung zum Hauptmann, falls der TE das noch nicht ist, auf dem DP als PersOffz als nicht möglich an!
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wolverine

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #155 am: 16. Januar 2020, 11:45:19 »

Wenn ich das richtig verfolgt habe ist er doch gerade Hptm geworden?! ???
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Tommie

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #156 am: 16. Januar 2020, 11:57:41 »

Ich habe in diesem Fred mal ein wenig "zurück geblättert" und habe es auch gefunden! Du hast recht, Wolverine!

Fakt ist für mich: Mit der Einplanung erwirbt er das Recht auf dienstpostengerechte Ausbildung als PersOffz, danach wird man einen DP als PersStOffz suchen, auf dem er 12 Tage üben muss, damit er beurteilt werden kann und danach sollte der Beförderung zum Major nichts mehr im Wege stehen, wenn ich die anderen Voraussetzungen richtig verfolgt habe!
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Richard_DH78

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #157 am: 16. Januar 2020, 13:55:50 »

… , der derzeit in meinem MobTrT zuständige PersFwRes (HptFw) ist leider nicht sehr fähig. Der originäre PersFwRes (OStFw) ist absoluter Fachmann, aber leider erst Anfang Februar wieder im Dienst.

Die richtige Bezeichnung wäre "PersFw und Reservistenbearbeiter", weil ansonsten die "Verwechslungsgefahr mit den sog. FwRes, die in der beorderungsunabghängigen freiwilligen reservistenarbeit im LKdo des jeweiligen Bundeslandes und in der Fläche in eingeteilten Landkreisen/Bezirken zuständig sind, besteht ;) ! Aber das nur so am Rande!

Ich sehe das relativ entspannt! In der Regel kommt eine Ausbildungsplanung von BAPersBw, aber … wenn Sie etwas spezielles wollen, und Ihr Lehrgang ist speziell, dann sollte der Reservistenbearbeiter den Kontakt zu Ihrem Personalbetreuer suchen, dass man Sie ggf. kurzfristig als Nachrücker auf einen Lehrgang schicken kann. Wir haben jetzt Mitte Januar, so dass ich Ihnen rate, die zwei Wochen noch abzuwarten, bis der Kamerad OStFw wieder da ist und dann mit ihm gemeinsam eine "Strategie" zu besprechen, mit der Sie hoffentlich so bald wie möglich zum Zuge kommen! Wenn der Vertreter "nicht so fähig" ist, würde ich den gezielt raus halten, dann kann er schon nichts versemmeln, was der originäre Dienstposteninhaber dann langwierig wieder gerade ziehen muss ;) ! Da ist jetzt etwas Geduld gefragt ;) ! Wenn Sie aus dem Lehrgangskatalog einen oder mehrere "lohnende Ziele" identifizieren und dies über den Kameraden OStFw an Ihren Personalbetreuer kommunizieren, wird der mit der Ausbildungssteuerung reden und die werden an Sie denken, wenn sich in den identifizierten Lehrgängen Kapazitäten ergeben!

So mache ich es. Vielen Dank!

Ich habe in diesem Fred mal ein wenig "zurück geblättert" und habe es auch gefunden! Du hast recht, Wolverine!

Fakt ist für mich: Mit der Einplanung erwirbt er das Recht auf dienstpostengerechte Ausbildung als PersOffz, danach wird man einen DP als PersStOffz suchen, auf dem er 12 Tage üben muss, damit er beurteilt werden kann und danach sollte der Beförderung zum Major nichts mehr im Wege stehen, wenn ich die anderen Voraussetzungen richtig verfolgt habe!

So ist es mit stv. Kdr und PersStOffz und meinem PersFhr (BAPersBw) besprochen worden.
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Richard_DH78

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #158 am: 21. Januar 2020, 08:09:01 »

Ich hatte heute nochmals ein Gespräch mit dem stv. Kdr und dem PersStOffz sowie anschließend das vereinbarte Telefonat mit meinem PersFhr BAPersBw, in dem eine andere Option zur Wiedereinstellung thematisiert wurde. Und zwar - vorwusgesetzt die entsprechende Änderung/Anpassung der Soldatenlaufbahnverordnung wird umgesetzt - der Direkteinstieg als OffzFachDst.

Bisher soll es dazu aber lediglich eine. Referentenentwurf geben. Ob und wann diese Änderung kommt, weiß man natürlich nicht
....

Was haltet ihr von der Option Wiedereinstellung als OffzMilFD (wie gesagt, wenn sie überhaupt kommt)?
Achtung, das wird wohl nichts werden. Es ist richtig, dass der Referentenentwurf das grundsätzlich vorsieht. Dieses ist die Maßnahme M5 der Personalstrategie. Diese soll Direkteinstellungen OffzMilFD dort ermöglichen, wo der Bedarf nicht durch den herkömmlichen Weg gedeckt werden kann. Da geht PersOffz nicht dazu und ich bezweifel, dass dieses sich in absehbarer Zeit (3-5 Jahre) ändert.
Als Pilotwerdegang ist für 2020 der Einsatzführungsdienst vorgesehen.

Kann man irgendwo nachlesen, was genau in dem oben erwähnten Referentenentwurf ausgeführt ist, oder kennt jemand ein paar Details?
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Ralf

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #159 am: 21. Januar 2020, 08:17:13 »

Ja, die zuständigen Referenten, u.a. ich.
Aber: Es macht doch keinen Sinn, jetzt über ungelegte Einer zu philosophieren. Vielleicht kommt es anders, als es drin steht.
Also: Abwarten, bis die SLV in Kraft ist.
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Richard_DH78

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #160 am: 23. Januar 2020, 06:58:20 »

kurzes update:

BAPersBw, Abt. VI 2.1.6 hat mich angeschrieben und meine Verfügbarkeit für den Lehrgang KOA-PersStOffz/PersOffzSK im Zeitraum vom 30.03.-05.06.2020 sowie 23.06.-18.09.2020 abgefragt.

Dazu habe ich gem. § 28 TVöD bei meinem Arbeitgeber Sonderurlaub unter Verzicht auf Fortzahlung des Entgeltes beantragt. Mein Amt ist natürlich überhaupt nicht begeistert und mir wurde bereits signalisiert, dass es wohl auf eine Ablehnung meines Antrages hinauslaufen wird, da für solch einen langen Zeitraum die personelle Vakanz nicht gedeckt werden kann.  :'(
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Ralf

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #161 am: 23. Januar 2020, 07:26:41 »

Wie wäre es denn mit: KOA Personalstabsoffizier /Personaloffizier der StreitkräfteFernausbildung Präsenzabschnitt 1 (50027376) 06.10.2020 - 16.10.2020
und KOA Personalstabsoffizier /Personaloffizier der StreitkräfteFernausbildung Präsenzabschnitt 2 (50027378) 09.11.2020 - 13.11.2020
und KOA Personalstabsoffizier /Personaloffizier der StreitkräfteFernausbildung Präsenzabschnitt 3 (50027380) 14.12.2020 - 18.12.2020
Dazwischen liegen die Teleabschnitte. Bisher sehe ich da noch keine Buchungen drauf (muss aber nichts heißen, weil ggf. ja eine "Papierliste" existiert, die noch nicht eingegeben wurde.
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Malu5502

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #162 am: 24. September 2020, 17:19:39 »

Beurteilt wurde ich als OLt auf einem Lt/Hptm-DP.

Derzeit bin ich auf einem Hptm-DP beordert.

Rein von der zeitlichen Voraussetzung könnte ich im Mai 2020 zum Maj. d.R. befördert werden.

...und ist die Beförderung erfolgt?
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2Cent

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #163 am: 24. September 2020, 17:28:33 »

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Richard_DH78

  • Gast
Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #164 am: 28. September 2020, 09:38:33 »

Richtig, da ich im Jahr 2020 nicht noch mal geübt habe, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt und somit auch keine Beförderung erfolgt.

Der Plan ist auch ein anderer, als schnellstmöglich zum Major d.R. befördert zu werden. Vorrangiges Ziel ist die Teilnahme am Lehrgang PersOffz/PersStOffz in Hannover (jetzt geplant für das Jahr 2021).
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