Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 25. April 2024, 09:01:17
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Urlaub bei RDL; hier: mehrere RDL  (Gelesen 1762 mal)

RDL

  • Gast
Urlaub bei RDL; hier: mehrere RDL
« am: 16. März 2019, 14:36:03 »

Hallo zusammen,

ich beginne demnächst eine RDL, die aufgrund meines zivilen Arbeitgebers in 3 RDL geteilt wurde.
Die RDL leiste ich alle beim gleichen Truppenteil in der derselben Verwendung ab.
Ist es z.B. möglich, den Urlaubsanspruch von der ersten RDL in die zweite RDL zu übertragen/ mitzunehmen?

Danke für eure Antworten!
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.522
Antw:Urlaub bei RDL; hier: mehrere RDL
« Antwort #1 am: 16. März 2019, 14:47:30 »

Nein, das ist nicht möglich. Urlaub ist grundsätzlich während der jeweiligen RDL abzubauen, so er überhaupt anfällt.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Opa_Hagen

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 581
Antw:Urlaub bei RDL; hier: mehrere RDL
« Antwort #2 am: 18. März 2019, 08:23:17 »

Und wenn Du aus einer bspw. 2 Monatigen RDL drei RDL je 3 Wochen machst, hast gar keinen Anspruch :( Jedenfalls keinen, der sich aus Vorschrift herleiten lässt.
Aber... vertrauensvolles Gespräch mit Spiess führen, eventuell hat der Kamerad ja einen praktikablen Lösungsansatz;))

Gespeichert

särsch

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 113
Antw:Urlaub bei RDL; hier: mehrere RDL
« Antwort #3 am: 18. März 2019, 09:03:02 »

[...] so er überhaupt anfällt.

Und dieser Nebensatz ist entscheidend! Ein Monat RDL ist nicht gleich ein Monat RDL mit 2,5 Tagen Urlaubsanspruch.
Ich nehme das Beispiel Juni 2019.
Man plant den "gesamten" Juni eine RDL zu machen mit Beginn Mo, 3. Juni bis Fr, 28. Juni. Hier hat man jeden Wochentag (Mo - Fr) im Monat gedient. Jedoch zählt dies nicht als gesamter Monat im Sinne des Urlaubsanspruches.
Von Mo, 3. Juni bis Di, 2. Juli wiederum gilt als kompletter Monat mit 2,5 Tagen Urlaubsanspruch.
Immer die Tageszahl des Dienstantrittes minus eins plus ein Monat.
Gespeichert

ToMA

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 939
Antw:Urlaub bei RDL; hier: mehrere RDL
« Antwort #4 am: 18. März 2019, 09:46:54 »

Von Mo, 3. Juni bis Di, 2. Juli wiederum gilt als kompletter Monat mit 2,5 Tagen Urlaubsanspruch.

->  Es ist dabei immer aufzurunden, hier also 3 Tage Urlaub
Gespeichert
„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de