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Autor Thema: Frage zu SVG § 11 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2  (Gelesen 1482 mal)

Das1968

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Frage zu SVG § 11 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2
« am: 21. März 2019, 17:06:25 »

Hi Kameraden

Eine Frage zu den oben stehenden Thema.
Welche Eingänge auf der letzten Soldabrechnung rechnen zu den zu berücksichtigenden Bezügen für die Zahlung der Übergangsbeihilfe ?

Grundgehalt + Familienzuschlag ? Oder beispielsweise auch AVZ, oder der Auslandszuschlag ?

Danke im voraus
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KlausP

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Antw: Frage zu SVG § 11 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2
« Antwort #1 am: 21. März 2019, 18:04:20 »

Zitat
... Grundgehalt + Familienzuschlag ...

Genau das.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

didi62

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Antw: Frage zu SVG § 11 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2
« Antwort #2 am: 22. März 2019, 10:00:33 »

AVZ und Auslandszuschlag wird bei der Übergangsbeihilfe nicht berücksichtigt.
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